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Bei welche dieser Veranstaltungen fallen Gema-Gebühren an?

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jonas S.
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In welchen dieser Fälle müsste ein Veranstalter Gema-Gebühren zahlen?


1) Eine öffentliche Veranstaltung ohneEintritt und finanzielen Hintergründen auf der bei der Gemaregestrierte Musik abgespielt wird.

2) Eine öffentliche Veranstaltung aufder eine Band ihre eigenen Stücke oder ein Dj selbstproduzierteStücke spielt, die nicht bei der Gema regestriert sind.

3) Eine private Veranstaltung imFreundeskreis auf der Musik, die bei der Gema regestriert ist voneinem Dj gespielt wird.

4) Eine Vereinsveranstlatung mit ca. 30Personen auf der bei der Gema regestrierte Musik abgespielt wird.

5) Eine öffentliche Veranstaltung aufder ein Dj seine selbstproduzierte Musikl spielt, die bei der Gemaregestriert ist.

6) Eine Geburtstagsfeier mit Freundenund freundes Freunden auf der Musik abgespielt wird, die bei der Gemaregestriert ist.

7) Eine öffentliche Veranstaltung beider ein Live-Konzert übertragen wird.

8) Eine öffentliche Veranstaltung aufder das Publikum Musik, die bei der Gema regestriert ist spielt/singt :D
(oder wenn auf einen Konzert plötzlich das Publikum anfängt irgendwelche Hymnen zu singen oder so^^)
 
Eigenschaft
 
Hallo Jonas
Meines Wissens werden nur Gebühren fällig , wenn mit gemaregistrierter Musik Geld verdient wird. Dabei ist es aber Wurst ob eine Band oder ein CD-player spielt.
Was das Publikum singt dürfte schnuppe sein ;)
 
Jede öffentliche Veranstaltung mit GEMA-gemeldeter Musik ist vergütungspflichtig.

Es spielt daüfr erstmal keine Rolle, ob das nun ohne Eintritt oder mit Profitabsichten ist (Eintritt spielt dann bei der Höhe eine Rolle, aber nicht für die Frage der Vergütungspflicht an sich).

Bei punkt 8 bin ich mir allerdings nicht sicher.
 
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Und beachten, dass auch erstmal private Veranstaltung ganz schnell als öffentlich gelten können ... Betriebsfeiern sind öffentlich, auch private Parties können es sein, sobald ein Freund noch einen Freund mitbringt.
 
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bei 7 bin ich unsicher, bei 8 muß es sicherlich nachweislich spontan sein, sobald einer eine Klampfe, ein Akkordeon, etc. "vorausschauend" mitbringt oder gar Liedtexte ausgeteilt werden, ist es sicherlich gemapflichtig.

Im Grunde sind alle Veranstaltungen meldepflichtig, aber nicht kostenpflichtig bei nicht registiertem Material.

Wie schon erwähnt, sind Privatveranstaltungen sehr sehr heikel, schon die Möglichkeit, daß ein nichtgeladenen Gast dazukommen könnte, reicht aus, damit privat nicht anerkannt wird - hier am besten ganz streng mit Gästeliste und Zugangskontrolle arbeiten - sonst seid ihr kostenpflichtig.
 
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Vielen Dank! Damit sind meine Fragen glaube ich beantwortet :) ..nur diese grundsätzliche Meldepflicht finde ich einfach nur affig^^
 
nur nicht-private veranstaltungen müssen gemeldet werden.
 
In welchen dieser Fälle müsste ein Veranstalter Gema-Gebühren zahlen?


1) Eine öffentliche Veranstaltung ohneEintritt und finanzielen Hintergründen auf der bei der Gemaregestrierte Musik abgespielt wird.

2) Eine öffentliche Veranstaltung aufder eine Band ihre eigenen Stücke oder ein Dj selbstproduzierteStücke spielt, die nicht bei der Gema regestriert sind.

3) Eine private Veranstaltung imFreundeskreis auf der Musik, die bei der Gema regestriert ist voneinem Dj gespielt wird.

4) Eine Vereinsveranstlatung mit ca. 30Personen auf der bei der Gema regestrierte Musik abgespielt wird.

5) Eine öffentliche Veranstaltung aufder ein Dj seine selbstproduzierte Musikl spielt, die bei der Gemaregestriert ist.

6) Eine Geburtstagsfeier mit Freundenund freundes Freunden auf der Musik abgespielt wird, die bei der Gemaregestriert ist.

7) Eine öffentliche Veranstaltung beider ein Live-Konzert übertragen wird.

8) Eine öffentliche Veranstaltung aufder das Publikum Musik, die bei der Gema regestriert ist spielt/singt :D
(oder wenn auf einen Konzert plötzlich das Publikum anfängt irgendwelche Hymnen zu singen oder so^^)

1) ist GEMA-pflichtig, da die Veranstaltung mit Hilfe von fremder Musik produziert wird.
2) anmelde- aber nicht kostenpflichtig
3) wenn Freundeskreis, dann privat - also keine GEMA-Pflicht
4) nur in Ausnahmefällen GEMAfrei
5) ist GEMApflichtig (der Veranstalter muss zahlen)
6) Grenzfall - wenn die Gäste der VA nicht in einem persönlichen Zusammenhang zueinander stehen (also nicht nur über einen Dritten wie z.B. dem Geburtstagkind), gilt die VA als öffentlich und damit GEMApflichtig.
7) GEMApflichtig, denn der Veranstalter des Livekonzertes hat seine Lizenzen nur für seine eigene VA entrichtet, nicht für das zusätzliche public viewing
8) das dürfte GEMAfrei sein; der Veranstalter ist nur für die von ihm verwendete Musik verantwortlich. Anders wäre es, wenn er GEMApflichte Halbplaybacks spielt, zu denen das Publikum singen soll.
 
Hallo.
Also angenommen es würde Punkt 2 zutreffen. Die Veranstaltung muss angemeldet werden und dann muss man dafür erstmal knapp 30€ blechen.
Muss man als nicht-gema Musiker noch irgendwas machen? Oder ist dann nur noch eine TitelListe auszufüllen und dann guckt die GEMA in ihre Liste und merkt das man nicht registriert ist und gut?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich würde die Anmeldung erst kurz vor der Veranstaltung machen. Dann kommt die Stornierung der GEMA vermutlich noch vor der Rechnung. Vorausgesetzt, dass Du - wie Du schon richtig vermutest - gleich nach der Veranstaltung die entsprechende Titelliste (Musikfolgebogen) einreichst mit den GEMA-freien Werken.
 
Wieso werden denn erstmal 30 Euro fällig? Gibt man denn nicht gleich an, dass GEMA freie Musik gespielt wird? Kenne den Fall aus der Praxis nicht.
 
Bei der Veranstaltungsanmeldung wird erst mal keine Musikfolge eingereicht - ergo gibt es noch gar keinen Beleg für die GEMA, dass nur "freies" Repertoire gespielt wird. Die Musikfolge kann erst nach der Veranstaltung erstellt werden.
 
Sorry Kollegen, das Halbwissen bordet mal wieder über. Daher das ganze einfach und chronologisch:

1.) Eine Veranstaltung mit Musik ist immer vor der Durchführung bei der GEMA zu melden - egal, ob Tonträgernutzung oder Konzert.

2.) Bei dem vom Threadstarter im Jahr 2012 genannten Fall 2 handelt es sich um ein Konzert, das nach dem U-K-Tarif lizenziert wird. Will heißen: ergebnisorientiert auf der BAsis der bei einer Veranstaltung in der Regel durch Konzerteinnahmen erzielten Einnahmen. Die GEMA geht also im Prinzip mit ins Risiko des Veranstaltungserfolges.
Aktuell (2015) sind das 5 % von den Bruttoeinnahmen (man zahlt also auch auf die Umsatzsteuer die GEMA-Lizenz, auch wenn wir das für Bullsh.... finden). Ab 2016 will die GEMA jedes Jahr ein Prozent mehr an Lizenzsatz - bis final 10 % im Jahr 2020. Aber hier läuft noch ein Schiedsstellenverfahren um den U-K und das kann ein bis zwei Jahre bis zum Schiedsstellenspruch des DPMA dauern.

3.) Für die Meldung des Konzertergebnisses (Gesamtsumme der Einnahmen plus Anzahl der Besucher) hat man dann bis zum 15. des Folgemonats Zeit. Erst dann schickt die GEMA die Rechnung (und bringt ggf. noch Abzüge für Veranstalter mit Rahmenverträgen oder Mengenrabatt in Abzug).

4.) Für die Einreichung des Musikfolgebogens hat der Veranstalter dann maximal 6 Wochen Zeit. Kann er den Musikfolgebogen nicht bei der GEMA vorlegen, bekommt der "Normalveranstalter" eine Rechnung über weitere 10 Prozent von der berechneten GEMA-Lizenz. Oder ihm werden 10 Prozent vom Gesamtvertragsnachlass rückberechnet, falls der Veranstalter vorher in den Genuss dieses Nachlasses gekommen ist.

5.) Weiß ein Veranstalter bereits bei der Veranstaltungsanmeldung, dass kein GEMA-gemeldetes Repertoire aufgeführt wird und auch z.B. in den Umbaupausen keine Lizenzpflichtigen Einspielungen (z.B. CD über den FOH-Platz) erfolgen, so kann er das bei Anmeldung (siehe 1) der GEMA bereits mitteilen. Er bekommt dann auch definitiv keine Rechnung (außer der Sachbearbeiter vergisst da mal das entsprechende Häckchen im Anmeldevorgang zu setzen - soll vorkommen, ist aber nichts schlimm und leicht wieder aus der Welt zu schaffen).
ABER: auch in diesem Falle muss der Veranstalter nach dem Konzert der GEMA belegen, dass kein GEMA-Repertoire aufgeführt wurde. Am besten lässt ein Veranstalter der Band trotzdem einen GEMA-Musikfolgebogen ausfüllen und von einem Bandverantwortlichen rechtsgültig unterschreiben! Damit ist dies ein Dokument, das der Veranstalter bei der GEMA einreichen kann, um zu beweisen, dass die GEMA gegen ihn keine Lizenzansprüche hat. Der Veranstalter ist hier - entgegen dem rechtstaatlichen Prinzip in Deutschland - in der Beweislastumkehr und muss quasi seine "Unschuld" belegen. Den Vorgang kennt man auch unter der so genannten "GEMA-Vermutung", wonach vor vielen Jahren mal der höchstrichterliche Spruch gefallen ist, dass die GEMA aufgrund ihrer hohen Repertoiredichte davon ausgehen könne, dass immer irgend ein GEMA-Titel gespielt würde, sobald in Deutschland Musik gespielt wird. Ist Sch..., aber im Moment nicht zu ändern.
Hat der Veranstalter aber den Musikfolgebogen oder eine andere von der aufführenden Band unterschriebene Trackliste bei der GEMA eingereicht, prüft die GEMA diese Titel mit ihrer Repertoiredatenbank gegen und wenn kein Titel gemeldet ist, verschwindet der Vorgang auch aus dem Berechnungsvorgang. Es kommt aber immer wieder aufgrund von Namensgleichheit von Titeln oder Komponisten vor, dass es zu Nachfragen seitens der GEMA kommt. Dann hat der Veranstalter einen bürokratischen Rattenschwanz am Hals und das kann sich ziehen. Wenn er aber beweisen kann, dass kein GEMA-Repertoire aufgeführt wurde, hat die GEMA keinerlei Lizenzanspruch.

6.) Die "30 Euro" dürften vermutlich dem Missverständnis unterliegen, dass die GEMA auch bei Veranstaltungen ohne Eintritt eine Mindestgebühr von derzeit 22,80 € zzgl. 7 % UST je 150 Konzertbesucher erhebt. Diese Rechnung kommt immer, wenn aktuell die 5 % an den Bruttoeinnahmen unterhalb dieser Mindestsumme liegen sollten.

Hoffe, dass damit alle Unklarheiten beseitigt sind.

BG
Bernd Schweinar
 
Zuletzt bearbeitet:
Wirkliche Unklarheiten lassen sich oft auch mit einem Anruf bei der GEMA direkt klären. Wenn man mal das unter Musikern verbreitete Gefühl des Abgezocktwerdens draußen lässt und locker an die Sache rangeht, ist meine bisherige Erfahrung (Themen querbeet Homepage, CD-Produktion, Veranstaltungen), dass auch Anfängerfragen geduldig beantwortet werden. Kann am einzelnen Sachbearbeiter liegen und soll jetzt auch nicht darüber richten, ob die Lizensierung nun fair verteilt wird oder nicht, aber zumindest gibts Möglichkeiten als "kleiner" Musiker in legalem Rahmen klarzukommen.
 
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OK. Würde man beim abspielen von GEMA Musik pro Lied noch extra zahlen oder nur eine Gebühr pro Veranstaltung(ohne Eintrittsgebühr)?
 
OK. Würde man beim abspielen von GEMA Musik pro Lied noch extra zahlen oder nur eine Gebühr pro Veranstaltung(ohne Eintrittsgebühr)?
Im Anmeldungsbogen für Einzelveranstaltungen gibts einen Unterpunkt zur Pausenmusiknutzung. Allerdings weiß ich nicht, wie das dann eingerechnet wird. :redface: Vielleicht kann das ja noch jemand aufklären.
 
OK. Würde man beim abspielen von GEMA Musik pro Lied noch extra zahlen oder nur eine Gebühr pro Veranstaltung(ohne Eintrittsgebühr)?

Sry, war länger Zeit beruflich verhindert:

Wenn man ein Konzert mit Livemusik veranstaltet, bei welchem die Bands führen keine GEMA-relevanten Werke aufführen (weswegen ergo auch keine GEMA-Lizenzen fällig wären), dann schießt man sich mit Pausenmusik (GEMA-relevant) vom Tonträger mächtig ins Knie - und holt die GEMA quasi über die Hintertür wieder ins Boot, sprich: man muss zahlen!
Es ist zudem fraglich, ob die GEMA in diesem Falle den günstigeren "Konzerttarif" (U-K / aktuell 5 % von den gesamten Konzerteinnahmen) anwendet oder auf den teureren Standard-/Allerweltstarif (U-V) wechselt und dabei die überkommenen Parameter Fläche und Eintrittspreis heranzieht!
Gaaaaanz vorsichtig sein! Das kann ziemlich böse ausgehen!
 

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