Cajon "Patent bzw.Gebrauchsmuster"

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allgaeucajon
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Hallo zusammen, Ich bin neu hier im Musiker-board. Ich hoffe es kann mir hier jemand weiter helfen. Habe mich die letzten Tage durch Patente und Gebrauchsmuster im Bereich Cajonbau gewĂŒhlt. Weiß einer von euch, ob es auf den Grundaufbau einer Cajon mit Innen gespannten DrĂ€hten (die in Wechselwirkung treten, wenn die SchlagflĂ€che angespielt wird) ein bestehendes Patent gibt? Grund meiner Frage ist, dass ich Cajons bauen und auch verkaufen möchte. Ich wĂ€re echt dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
 
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Hallo und herzlich willkommen an Board! :hat:

Etwas Google-Suche mit den Begriffen "Patent Cajon Instrument" hÀtte Dir schon die Antwort gegeben.

So wie es aussieht (habe nur schnell recherchiert) hat wohl Roland Meinl das Paten "DE 20 2005 019 423 U1" dafĂŒr.
Aber schau dort selber nochmal nach.
 
Hallo, Erst einmal Danke fĂŒr deine Antwort, Habe dieses Patent auch schon entdeckt, leider kann ich im Anspruch nicht wirklich herrauslesen, dass es sich um das Cajon System handelt, mit gespannten Saiten auf der RĂŒckseite der Schlagplatte. FĂŒr mich liest sich dieses Patet, wie wenn es um die DĂ€mpfungselemente an den DrĂ€hten geht. Diese natĂŒrlich auf den Bezug einer Cajon mit diesem System. Kannst du dieses auch so bestĂ€tigen, oder liest du dieses Patent anders? Vielleicht kannst du mir nochmals eine RĂŒckmeldung geben? Danke im Voraus
 
Ich habe es sinngemĂ€ĂŸ mal so interpretiert.

Du kannst ja die Anfrage ruhig mal ans deutsche Patentamt richten. Die sollten es beantworten können.
 
Gestatten: Patentanwalt. Aber: Hier im Forum gibt es keine Rechtsberatung (steht irgendwo in den Regeln), und das ist gut so. Also schreibe ich nur ein paar allgemeine Infos.

So wie es aussieht (habe nur schnell recherchiert) hat wohl Roland Meinl das Paten "DE 20 2005 019 423 U1" dafĂŒr.
Am Ende die Bezeichnung "U1" steht fĂŒr "Utility Modell", d.h. Gebrauchsmuster, also kein Patent. Ein wesentlicher Unterschied ist die maximale Laufzeit von 10 Jahren beim Gebrauchsmuster und 20 Jahren beim Patent. Das genannte Beispiel stammt aus dem Jahr 2005 und lĂ€uft damit maximal noch 2 Jahre. Da wĂ€ren wir beim nĂ€chsten Punkt: Der Rechtsstand ist wichtig, d.h., lebt das Schutzrecht ĂŒberhaupt noch. Was zunĂ€chst gefunden wird ist nur die Veröffentlichgun der Anmeldung (Patent) oder der Eintragung (Gebrauchsmuster), aber das Recht kann schon aufgegeben worden sein.

Du kannst ja die Anfrage ruhig mal ans deutsche Patentamt richten. Die sollten es beantworten können.
Nach dem Rechtsberatungsgesetz darf das Deutsche Patent- und Markenamt keine Rechtsberatung durchfĂŒhren. Dies ist u.a. AnwĂ€lten und damit auch PatentanwĂ€lten vorbehalten.

Recherchen fĂŒhren auch reine Recherchenfirmen durch. Die Kosten liegen fĂŒr einen Fall wie den vorliegenden bei 500 Euro aufwĂ€rts. Allerdings dĂŒrfen solche Recherchenfirmen keine rechtliche Bewertung vornehmen.

Sorry, aber da musst Du selbst durch - Halbwissen von Nichtprofis ist dabei eher gefÀhrlich - oder einen Profi engagieren (sicher nicht mich, da ich auf dem Gebiet Musikinstrumente wegen bestehenden Mandanten nicht weiter tÀtig werden darf).

Du hast schon richtig erkannt, dass die AnsprĂŒche den Schutzgegenstand beschreiben und dass ihre Bewertung daher essenziell ist (we das Schutzrecht noch lebt).
 
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Damit wĂ€re das wohl denkbar passendste Schlusswort gesetzt. FĂŒr weiterfĂŒhrende Informationen wendest Du Dich am besten an entsprechende Fachpersonen und/oder lĂ€sst Dich an einer dafĂŒr vorgesehenen Fachstelle professionell beraten.


Alles Gute fĂŒr's weitere GeschĂ€ften,

Lim
 
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