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CD Vervielfältigung

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Guitarbob
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Hallo!
Meine Band hat nun ihre erste Cd aufgenommen. Auf ihr sind nur Eigenkompositionen, also in dieser Hinsicht haben wir mit der GEMA nix am Hut oder?

So...vervielfältigen lassen wir die CD nicht, sondern nur Rohlinge bedrucken und dazu Verpackung + Drucksachen liefern. Somit erübrigt sich hier der Kram mit der Gema doch auch, da wir die CD ja nicht pressen bzw. kopieren lassen, das Unternehmen, dass uns die Drucksachen usw. liefert also keine Erlaubnis zum Pressen der CD braucht!? Richtig?

Haben da in der Band leider alle nicht so den Druchblick, da es ja die erste CD ist. :)

Danke für die Infos!
Gruß, G-bob!

PS: Hab per SuFu einiges gefunden, aber keine 100% Antwort und wir wollen uns späteren Ärger ersparen!
 
Eigenschaft
 
Ihr könnt euer Material auch generell von der GEMA befreien lassen, dann müsst ihr für den Tonträger eben keine GEMA abdrücken, bekommt aber natürlich auch nichts von denen.

Oft wollen Presswerke entweder die Anmeldung oder eben die Befreiung.
 
eine Befreiung von der GEMA braucht nur der, der die CD´s vervielfältigt. Wenn man das selbst macht, erübrigt sich das. Es geht doch nur darum, dass ein Unternehmen wie Presswerk usw. eine Absicherung haben muss und die bekommt der Hersteller nun mal von der GEMA. Sonst könnte ja jeder sagen, es sind eigene Titel.

Wenn man selbst hergeht und CD´s kopiert, wenns die eigenen Texte u. Kompositionen sind, muss das niemand bestätigen.

Ein Unternehmer, der nur bedruckt, hat nichts mit verfielfältigen zu tun, benötigt also auch keine Freistellung, da keine Vervielfältigung
 
Hallo,

alle Kompositionen "müßen" bei der GEMA gemeldet werden. Wenn Du kein GEMA-Mitglied bist, entscheidet die GEMA ob es GEMA-frei ist oder nicht. Denn wenn Du 8 Tonfolgen eines bestehenden "GEMA-Songs" verwendest, ist es gecovert und dann hast Du ein Problem. Dies überprüft die GEMA (wie auch immer) bei einem neuen Song.

Bist DU einmal GEMA-Mitglied muß also alles der GEMA gemeldet werden, auch eigene Duplikationen die in den Umlauf kommen.
 
Winne schrieb:
Dies überprüft die GEMA (wie auch immer) bei einem neuen Song.

das glaub ich nicht:
wir ham uns für ne cd pressung auch mal von der gema freistellen lassen und die wollten zwar ein mit schreibmaschine (!) ausgefülltes formular und glaub auch so ne bearbeitungsgebühr.
eine cd wollten die nicht. also, wie sollen die wissen, was da drauf ist? die gema ist nach meiner meinung nach nur ne völlige abzocke.
 
Hallo Rubbel,

das kann schon sein, den bei der GEMA weiß die Linke nicht was die Rechte tut. Dazu kommt Willkür pur - eine Laden wo keiner durchblickt. Aber eigentlich ist das wirklich so wie ich es geschrieben habe.
 
...ich bin jetzt kein großer Freund der GEMA, mich nervt der Papierkram...

Aber!!!!!! ich möchte Euch sehen, wenn jeder Depp Eure Songs nachspielt, damit groß abkassiert und ihr keinen müden Cent dafür bekommt!!

Irgendwo hat die GEMA schon ihre Berechtigung, nur nicht in dieser Form, wie die das betreiben. Fast reine Selbstverwaltung von Problemen, die es nicht gäbe, gäbe es die GEMA nicht, sprich die verbraten richtig Geld um ihren eigen Scheiß abzupumpen!
 
Winne schrieb:
Hallo,alle Kompositionen "müßen" bei der GEMA gemeldet werden. Wenn Du kein GEMA-Mitglied bist, entscheidet die GEMA ob es GEMA-frei ist oder nicht.

sorry, aber Winne fährt hier gleich in mehreren Punkten in der falschen Spur!

Für Komponisten und TExtdichter gibt es keine Zwangsmitgliedschaft bei der GEMA. Auch die Begrifflichkeit "Entscheidung über GEMA-frei" ist beim konkreten Beispiel einer selbstgebrannten CD am falschen Platz.

Wenn von einer Band keiner GEMA-Mitglied ist und auf der selbstgebrannten CD auch sonst kein urheberrechtlich geschütztes Material Verwendung findet, dann geht das die GEMA überhaupt nichts an. Man muss sich nicht einmal bei der GEMA melden.

Winne verwechselt den Vorgang der sogenannten "GEMA-Freistellung" mit dem üblichen Prozedere, dass eine CD von einem Presswerk vervielfältigt wird. Dann muss man sich VORHER um die "GEMA-Freistellung" kümmern. Denn ohne diese darf ein Presswerk in DEutschland gar nicht die Produktion anfahren. Hier kämen dann dann die mechanischen Rechte ins Spiel und es würde offiziell eine Vervielfältigungsgebühr fällig - auch für nicht geschütztes Material. Diese Vorauszahlung bekäme man aber wieder zurück.

Wir haben aber die Erfahrung gemacht, dass die GEMA inzwischen bei freigestellten Produkten auf diese Vorauszahlung verzichtet. Man muss halt mit seinem Sachbearbeiter sprechen. ABer erst kassieren und dann wieder rücküberweisen verursacht Verwaltungsaufwand. Den zu vermeiden ist sinnvoll und das kapiert die GEMA immer mehr.

@Lite-MB:
Du sprichst etwas an, was leider noch viel zu wenige Komponisten wissen. Trotzdem ist das Thema nicht so heiß, wie es scheint!

ABER: nach gültigem Recht ist die Situation folgendermaßen: Wird ein Werk veröffentlicht (dazu bedarf es nicht einmal einer CD sondern es reicht auch eine öffentlich Aufführung bei einem GIG), dann kann jedermann auf diesem Globus (von Japan bis in den südamerikanischen Dschungel), diesen Song nachspielen. Wenn dann die Autoren des Originals nicht bei einer Verwertungsgesellschaft Mitglied sind, sehen sie konsequenterweise auch keinen Cent.
Trotzdem gilt es bei der Überlegung ob GEMA-Mitgliedschaft ja oder nein abzuwägen, ob das Material so gut ist, dass es "Gefahr läuft" von Dritten verwendet zu werden. Denn die GEMA-Mitgliedschaft rechnet sich nur, wenn man entweder 1) on-air-Einsätze in Funk und TV hat und 2) sehr viel live spielt (seit dem sog. PRO-Verfahren, dann auch noch viele Gigs in möglichst vielen unterschiedlichen Bezirksbereichen der GEMA, sonst springt über den Verwertungsschlüssel auch wieder kaum etwas heraus).

Ist dies nicht der Fall, kann man sich die GEMA-Mitgliedschaft auch sparen. DENN der NACHTEIL ist gewaltig: sobald diese Band auftritt, muss auch der Veranstalter für diesen Gig GEMA-Gebühren abführen. Und uns begegnen diese Argumente häufig, dass ein Veranstalter für einen Abend schon oft mehr GEMA-Lizenz abführen muss, als eine Band an der Tür einspielt.

Fazit: brennt Eure Eigenproduktionen und vergesst die GEMA, wenn ihr nicht GEMA-Mitglied seid und auch kein sonstiges urheberrechtlich geschütztes Material auf der CD habt.

Viele Grüße
 
is man nicht bei der GVL, wenn man als künstler registriert ist... und nicht bei der gema?
 
Morgen,

sorry, aber mir is das nicht wirklich klar:

Die GEMA kümmert sich lediglich drum, dass ich Geld bekomme, wenn jemand meine Songs spielt.

Wenn ich nicht in der GEMA bin, heißt das nicht automatisch, dass jemand meine Sache spielen darf. Ich bin dann immer noch Urheber. Sprich, die Person, die spielt, muss eigentlich mich fragen, ob sie das darf oder was ich gerne hätte.

Die GEMA ist lediglich ein Buchhalter. Nicht mehr und nicht weniger.

mfG
 
posaunix schrieb:
is man nicht bei der GVL, wenn man als künstler registriert ist... und nicht bei der gema?

@posaunix:
Was meinst Du, wo ein Künstler "registriert" sein soll?
Von der GVL - um es ganz grob zu verallgemeinern - könntest Du höchstenfalls dann noch zusätzliches Geld erhalten, wenn Du einen bezahlten Studiojob für einen Dritten ausführst. Dann kannst Du quasi Deine Rechnung für den freien Lohnjob bei der GVL einreichen und bekommst nochmals rund ein Drittel Deiner Einnahmen aus der GVL-Ausschüttung oben drauf.

@posaunix --> ALARM!!!
Habe gerade Deine Website besucht und dort elementare Knackpunkte entdeckt.

1.) Du verwendest urheberrechtlich geschützte MP3-files (Metallica, Maiden..). Ich bin sicher, dass dies ohne GEMA-Lizenzierung stattfindet. Dein Satz: "Die Rechte einiger Inhalte der MP3's liegen bei Dritten (Cover-Songs). Jedoch stehen sie nur zu Studienzwecken hier zum Download bereit.Sollte da ein Interessenskonflikt entstehen, kontaktieren Sie mich bitte per eMail!" ist Makulatur.
Entscheidend ist, dass Du urheberrechtlich geschützte Werke veröffentlicht hast - weswegen es Ärger geben könnte (dies betrifft im übrigen auch Bands aka Musiker mit GEMA-Berechtigungsvertrag, die ihre eigenen Werke zu Promotionzwecken auf der eigenen Band-Website online stellen! Auch dafür müssen diese Bands Lizenzgebühren abführen).





Hier greift der GEMA-Tarif VR-W1 ( http://www.gema.de/kunden/direktion_industrie/tarife/vr_w1_tarif.shtml ). Dort heißt es unter:
IV. Private Websites

  1. Die Vergütungen dieses Abschnitts gelten für Websites, die Privatpersonen in nicht-gewerblichem Zusammenhang unterhalten oder unterhalten lassen.
  2. Vergütung

    (1) Die Vergütung beträgt je Werk aus dem GEMA-Repertoire € 25,00 pro Jahr, wobei die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung pro Monat bis zu 2.000 betragen darf.

    (2) Ist die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung höher als 2.000, ist für jeweils weitere bis zu 2.000 Zugriffe mit Musiknutzung der vorstehende Vergütungsbetrag je Werk in Höhe von € 25,00 pro Jahr zusätzlich zu bezahlen.

    (3) Ist die Spieldauer des Werkes länger als fünf Minuten, ist für jeweils jede weitere Minute eine Vergütung von € 5,00 zu bezahlen.

    (4) Dieser Tarif gilt nur bei Verwendung von bis zu zehn Werken, sowie bis zu einer monatlichen Zugriffszahl mit Musiknutzung von bis zu 2.000. Bei einer größeren Anzahl von Werken oder einer höheren Zahl von Zugriffen findet Abschnitt II. Anwendung.





2.) Du führst zwar ein "Impressum" auf, nennst aber dort nur Deinen Namen und nicht Deine Adresse. Gesetzlich bist Du als Privatperson lt. Medienstaatsvertrag zu folgendem verpflichtet:
§ 10


Informationspflichten


(1) Diensteanbieter haben für Mediendienste folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. Namen und Anschrift sowie

2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.



Und im Teledienstgesetz heisst es dazu:
TDG § 6 Allgemeine Informationspflichten






Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
...

Es gibt Ganoven im Netz, die erkleckliches Geld damit verdienen, dass sie Betreiber von privaten Websites gegen teures Geld (mehrere hundert Euro) Abmahnungen schicken, weil diese kein Impressum auf ihren Websites führen. Du hast definitiv auch keines - trotz Deines gleichlautenden Links.




Versuch' beides möglichst umgehend wasserdicht und juristisch nicht angreifbar zu machen!

Viele Grüße
 
toeti schrieb:
Wenn ich nicht in der GEMA bin, heißt das nicht automatisch, dass jemand meine Sache spielen darf. Ich bin dann immer noch Urheber. Sprich, die Person, die spielt, muss eigentlich mich fragen, ob sie das darf oder was ich gerne hätte.

@toeti:
Sorry, aber hier liegst Du falsch. Das Recht sagt in Deinem Fall ganz eindeutig aus, dass ein Werk sobald es einmal veröffentlich wurde, von jedermann auch ohne zu fragen wieder aufgeführt werden darf. Muss jede Coverband, die Bon Jovi rauf und Bryan Adams wieder runter nudelt bei den beiden Herren vorher um ERlaubnis fragen? Nein, warum auch! Über den Musikfolgebogen rutschen die Herren im GEMA-Verteilschlüssel nach oben und erhalten darüber eine Vergütung.
Wer seine Werke nicht von einer Verwertungsgesellschaft abrechnen lässt, erhält dann halt nichts (s.o.).

Das Thema geht sogar noch weiter. Ich habe hier in einem anderen Thread mit Strassi schon elendig lange Postings zu dieser international gültigen Rechtsposition geführt (speziell auch im Falle von Coverversionen auf CD-Produktionen).

LG
 
Ähm,

Wo steht das mit dem Recht, das wenn ich was veröffentlicht habe, das jeder nutzen darf?
Das hätte ich wenns machbar wäre, mit Paragraph und gerne auch Link, wo es zu finden wäre, damit man mal was in der Hand hat.
Wäre nett.


Bon Jovi ist auch GEMA Mitglied meines Wissens nach. Sprich, man bezahlt dafür, also legen die Herren auch keinen Wert darauf, das man fragt oder nicht spielt.
Andereseits habe ich von anderer Seite für eine bestimmt Coverband ein Verbot bekommen Material aufzuführen.
Auch wenn ich nicht denke, dass das geht, da ich eben dafür bezahle, wobei er meines erachtens im recht ist.
Er ist der Urheber.

Ich kenne die Threads teilweise.

Also es wäre klassen, wenn du bzw. andere Parteien dann mal mit was faktischem kommt. Reden könnt ihr genauso gut wie ich auch :D

mfG

P.S. Ich hoffe du weißt, dass da kein angriff ist oder so.
 
toeti schrieb:
Morgen,

sorry, aber mir is das nicht wirklich klar:

Die GEMA kümmert sich lediglich drum, dass ich Geld bekomme, wenn jemand meine Songs spielt.

Wenn ich nicht in der GEMA bin, heißt das nicht automatisch, dass jemand meine Sache spielen darf. Ich bin dann immer noch Urheber. Sprich, die Person, die spielt, muss eigentlich mich fragen, ob sie das darf oder was ich gerne hätte.

Die GEMA ist lediglich ein Buchhalter. Nicht mehr und nicht weniger.

mfG
Ob du theoretisch verhindern kannst, daß jemand deine Songs nachspielt, weiß ich nicht - habe da auch gewisse Zweifel...

Aber praktisch kannst du das auf keinen Fall verhindern, wie willst du weltweit gleichzeitig checken, wer wo deine Songs spielt??????????

Wenn die Songs verlegt sind + bei der GEMA gemeldet, hast du zumindest gute Chancen was zu bekommen - zumal der Apparat (Schnüffelei) der GEMA einigermaßen funktioniert!

Aber wie schon weiter oben jemand richtig bemerkt hat, es ist sehr gut drüber nachzudenken, ob sich die Ausgaben lohnen.
 
@lite,

ich hab nicht gesagt, dass ich es kann, sondern, dass es ansich doch so ist, oder nicht?

mfG
 
toeti schrieb:

Ich finde es übersichtlicher die betreffenden Textpassagen zu zitieren (bei langen Texten oder Kommentierungen um so mehr). Aber der obige Link führt nur zu § 12 des Urhg und definiert den Zeitpunkt, ab wann ein Werk als veröffentlicht gilt:
"1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.
(2) Dem Urheber ist es vorbehalten, den Inhalt seines Werkes öffentlich mitzuteilen oder zu beschreiben, solange weder das Werk noch der wesentliche Inhalt oder eine Beschreibung des Werkes mit seiner Zustimmung veröffentlicht ist.
Dem steht §19 Urhg entgegen:
§ 19
Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht
...
(2) Das Aufführungsrecht ist das Recht, ein Werk der Musik durch persönliche Darbietung öffentlich zu Gehör zu bringen oder ein Werk öffentlich bühnenmäßig darzustellen.


Und auch § 24 Urhg gehört hier - wenn auch auf einem Nebengleis (Stichwort: Bearbeitung) - mit dazu:
§ 24
Freie Benutzung




(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
Berndorf-Berndorf-Eigler kommentieren hierzu in ihrem übrigens sehr empfehlenswerten Buch "Musikrecht" (PPV-Verlag, ISBN 3-932275-23-3 / sollte man im Schranke stehen haben!!) wie folgt: "Wenn er sein Werk jedoch einmal in die Öffentlichkeit entlassen hat, gibt es kein zurück mehr. Mit der Veröffentlichung verändert sich der Status des Werkes entscheidend. Als Urheber verlieren sie dadurch einen wesentlichen Teil der Herrschaft über das Werk...".

Deswegen gibt es ja die Verwertungsgesellschaften. Wird ein Werk aufgeführt, zahlt der Aufführende eine Lizenzgebühr an die Verwertungsgesellschaft und der Fall ist erledigt.

Bei den nicht urheberrechtlich geschützten Werken kenne ich unterschiedliche Auffassungen. Es gibt - zu toetis Beruhigung! - aber auch KOmmentierungen, die ausführen, dass auch in diesem Falle von den Autoren eine Lizenz zur Aufführung erworben werden soll.
NUR - streitet Euch da mal mit einem Künstler in Kingston, Jamaika der einen Song Eurer importierten CD-Eigenproduktion aufgeführt hat vor einem jamaikanischen Gericht über diesen Status. Es gibt (noch) kein globales Urheberrecht sondern lediglich einen sogenannten Katalog der Mindestrechte (ich weiß, dass das Aufführungsrecht hier dazu gehört, habe den Passus aber noch nicht gefunden / recherchiere gerne weiter).

Einen interessanten Satz noch zum Thema Aufführung verbieten. Zum Stichwort Aufführung einer Cover-Version schreiben Berndorf-Berndorf-Eigler (s.o.) nochmals: "Nur wenn besagte Band die Komposition so schlecht spielt, dass man von einer 'Entstellung des Werkes' sprechen kann, besteht die Möglichkeit, weitere Aufführungen zu verbieten. Hier sind jedoch strenge Maßstäbe anzulegen."

HOffe, das hilft in der Diskussion weiter. Muss mich jetzt leider zu einem Auswärtstermin verabschieden.

toeti schrieb:
P.S. Ich hoffe du weißt, dass da kein angriff ist oder so.
@toeti:
Ich nehme so schnell niemandem etwas übel! ;-) Im übrigen diskutieren wir hier ganz sachlich über allgemeine Fragen. Und selbst wenn - so halte ich es ganz mit dem Musiker/TV-Moderator WErner Schmidbauer, der mit mal bei einem Interview ins Mikrofon gesprochen hat: "Wenn es einer begründen kann, dann darf er mich gerne auch Arschloch nennen". (Hoffe, das Wort steht jetzt nicht auf der Blacklist des Forums und wird vom Server automatisch gedropt).
UND: ich lerne jeden Tag hinzu - keiner ist unfehlbar. Entsprechend lasse ich mich auch gerne korrigieren. Noch dazu, wo am Urheberrecht in den letzten Jahren etliches geändert wurde.

LG
 
Hi,
ok, dann werde ich den text das nächste mal auch reinkopieren, wenn dir das lieber ist. Hast du auch recht mit.

Mir geht es auch nicht drum, ob ich in der Lage wäre, dies durchzusetzen, sondern lediglich darum, dass es auch ohne GEMA ansich das gleiche ist.

Die GEMA hat ja nicht mehr Rechte als eine privatperson. Aufgrund welcher Tatsache, vielleicht hast du da ja auch noch einen Text, muss man auf einmal, weil das Lied einem "Verein" angehört, zahlen und bei einer Privatperson nicht, obwohl sich der rechtliche Status des Liedes doch eigentlich gar nicht verändert?!

Hoffe du weißt was ich meine.

Problem ist einfach, dass fast alle auslegungssache ist, oder seh ich das falsch.
Einig sind wir uns aber denke ich darin, dass die GEMA ein abzockverein ist für die kleinen.

mfG

P.S. Dann ist ja gut. Es gibt Leute, die fühlen sich angemacht, wenn man nach Paragraphen verlangt und auch Handfestes zu haben. Dem wollte ich nur vorbeugen.
 

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