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Copyright/Urheberrecht Gemeinschaftswerk

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Melian1987
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Hallo Leute,

ich hätte eine paar Fragen zum im Titel genannten Thema.

Ausgangssituation:

Ein Gitarrist schreibt zusammen mit einem Sänger ein paar Songs und sie nehmen diese zusammen mit der Hilfe von Gastmusikern auf. Die Musik bzw. die Riffs und das Arrangement, welches auf diesen basierte stammen vom Gitarristen, während der Sänger alle Texte und die Gesangsmelodien geschrieben hat. Nun werden für diese Songs z.B Musikvideos produziert und die Lieder sind auch auf Amazon erhältlich. Auf Amazon hat der Sänger eine Angabe über das Copyright gemacht, welche sich nur auf seinen Namen bezieht. Bei einer Gema-Eintragung war der Gitarrist ("wahrscheinlich naiverweise") nicht zugeben. Ein klärendes Gespräch wurde teils ignoriert und nur angegeben (vom Sänger), das bei der Gema beide eingetragen sind. Der Sänger war bzgl. der Produktion (Mix/Mastering) des Songs in Kooperation mit jemand anderen Tätig, ohne die Anwesenheit des Gitarristen.

Bei einer Zusammenarbeit dieser Art könnte man doch davon ausgehen, dass das Copyright den beiden Musikern zufällt, da beide einen Teil ihres geistigen Eigentums beigesteuert haben.


Somit zu meinen Fragen:


a) Kann man davon ausgehen das der Begriff Copyright auch mit dem geistigen Eigentum einhergeht?

b) Kann man sagen das die Verwertungs- bzw. Nutzungsrechte (worunter nach Wiki das Copyright fällt) für beide Mitkomponisten oder nur für Produzenten, Labels etc. gelten ?

c) Muss man nicht davon ausgehen, das man bei einer Gema Eintragung (auch wenn selbst kein Mitglied) eines Songs als Mitkomponist nicht auch selber etwas unterschreiben muss oder kann man das einfach so angeben?

d) Was kann man dagegen tun wenn man das Problem hat, das sich jemand die Rechte eines Songs allein gesichert hat? (alte Demo-Aufnahmen und Notationen in GP mit Datum z.B vorhanden, welche weit vor der Veröffentlichung des Songs liegen)

Danke schonmal für eure Antworten !
 
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@ColdDayMemory: Beitrag ist angepasst. Müsste so stimmen.
 
Hallo,

ich versuche mal, zu antworten:

Die Musik bzw. die Riffs und das Arrangement, welches auf diesen basierte stammen vom Gitarristen, während der Sänger alle Texte und die Gesangsmelodien geschrieben hat

Hier müsste zunächst geklärt werden, wie hoch die Alleinstellungsmerkmale der Musik bzw. des Arrangements für die Songs sind. Es ist schwieriger, einen Anteil, also eine gängige Akkordfolge oder ein poptypisches Arrangement als Eigenwerk rauszugeben, als einen Text mit Melodie. Aber es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an: Siehe den Fall Marvin Gayes Erben gegen Pharreel Williams/Robin Thicke. Marvin Gayes Tochter hat den Fall in erster Instanz gewonnen. Nicht etwa, weil Melodie und Akkorde ähnlich sind, sondern wegen der Anmutung, des Grooves.

Bei einer Zusammenarbeit dieser Art könnte man doch davon ausgehen, dass das Copyright den beiden Musikern zufällt, da beide einen Teil ihres geistigen Eigentums beigesteuert haben.

Die Form der Zusammenarbeit ohne vertragliche Regelungen sagt erstmal noch nichts über die Besitzverhältnisse aus. Es käme halt wirklich genau drauf an, WAS der Gitarrist da gespielt hat. Und ob dieser Beitrag dann für den Song essentiell ist oder lediglich gängige Praxis, müssen Richter bzw die Sachverständigen herausfinden und beurteilen. Auf C-Dur, A-moll, G-Dur im 4/4-Takt geschrammelt gäbe es sicher keine Urheberrechte.


a) Kann man davon ausgehen das der Begriff Copyright auch mit dem geistigen Eigentum einhergeht?

Ein Copyright, also ein Urheberrecht hat man als Schöpfer automatisch. Aber man muss es im Zweifelsfall eben beweisen. Und das ist mitunter sehr, sehr schwierig. Insbesondere in der Popularmusik, die ja nicht immer mit Unverwechselbarkeit glänzt.

c) Muss man nicht davon ausgehen, das man bei einer Gema Eintragung (auch wenn selbst kein Mitglied) eines Songs als Mitkomponist nicht auch selber etwas unterschreiben muss oder kann man das einfach so angeben?

Achtung – gefährliches Halbwissen: Die GEMA vertritt in der Theorie die Rechte ihrer Mitglieder, nicht die der realen Komponisten. Das heißt, auch wenn es einem Mitglied möglich wäre, ein Nicht-Mitgleid als Co-Autoren anzugeben, wird dieses Nicht-Mitglied vermutlich nicht über eventuelle Ausschüttungen/Verkaufszahlen informiert oder daran beteiligt. Aber da wissen andere vermutlich besser bescheid als ich.

d) Was kann man dagegen tun wenn man das Problem hat, das sich jemand die Rechte eines Songs allein gesichert hat? (alte Demo-Aufnahmen und Notationen in GP mit Datum z.B vorhanden, welche weit vor der Veröffentlichung des Songs liegen)

Nun ja, Daten sammeln, die belegen könnten, dass die Mitwirkung des Gitarristen maßgeblich zum Wesen des Songs beigetragen haben, ist wohl dass einzige, was man machen kann. Allerdings sollte man sich genau überlegen, ob sich der Gang zum Juristen überhaupt lohnt, solange es nur um verletzten Stolz und nicht um Geld geht. Der Streitwert sollte eventuelle Gerichts- und Anwaltskosten zumindest abdecken oder bestenfalls überbieten. Wenn die Songs keiner kauft, ist es im Prinzip wumpe, wem sie gehören. Der Gitarrist hätte sogar gut lachen: Er muss wenigstens keine Mitgliedsbeiträge entrichten für etwas, was keinen interessiert. ;)
 
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Hi,

vorab zur Begrifflichkeit. In DE sprechen wir eigentlich nicht von Copyright, sondern vom Urheberrecht, aber das Zeichen wird trotzdem oft verwendet um es Lizenssuchenden zu erleichtern, das Produkt richtig einordnen zu können.

Nun zu deinem Fallbeispiel: Eine solche Kooperationsarbeit wäre im Nachgang viel einfacher gewesen, hätten Gitarrist und Sänger eine vertragliche Regelung im Vorfeld getroffen. Es kommt natürlich auch vor, dass ohne große Ziele etwas Produziert wird und erst später einen gewissen Erfolg nach sich zieht. Dann denkt man natürlich nicht immer gleich an einen Vertrag.

Das angegeben Copyright des Sängers auf Amazon, welches sich nur auf ihn bezieht, würde bis zum Beweis des Gegenteils gelten, d.h. der Gitarrist wäre in der Bringschuld, wenn er dagegen vorgehen möchte.
Er müsste nachweisen, dass er ebenso am kreativen Prozess beteiligt war, wie der Sänger.
Ein großes Problem ist hierbei, dass der Sänger mit der Gesangsmelodie unmittelbar etwas zu Komposition beigetragen hat. Ansonsten könnte man ganz klar zwischen Komponist und Textdichter trennen.

Bei der GEMA-Anmeldung eines Stückes muss man die verschiedenen Instanzen der Produktion angeben (Komponist, Textdichter). In diesem Falle müsste man bei der Kategorie Komponist eine Zweifachnennung angeben, nämlich Gitarrist und Sänger, und bei der Kategorie Textdichter würde nur der Sänger reinkommen. Die Tantiemenausschüttung erfolgt dann an alle angegebenen Mitglieder.
Hier würde sich das nächste Problem ergeben. Da der Gitarrist kein Mitglied bei der GEMA ist, werden, so zumindest habe ich es verstanden, an ihn auch keine Tantiemen ausgeschüttet. Der Gitarrist bekäme Anteilig seine Tantiemen, die man der GEMA-Aufschlüsselung (kein Fachterminus!) entnehmen kann.

PS: mist...zu spät ;-)
 
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Hier würde sich das nächste Problem ergeben. Da der Gitarrist kein Mitglied bei der GEMA ist, werden, so zumindest habe ich es verstanden, an ihn auch keine Tantiemen ausgeschüttet. Der Gitarrist bekäme Anteilig seine Tantiemen, die man der GEMA-Aufschlüsselung (kein Fachterminus!) entnehmen kann.

Kleine Ergänzung: die GEMA schüttet im Falle das Nicht-Mitglieder an Werken beteiligt sind, treuhänderisch z.B. an einen involvierten und legitmierten Musikverlag aus, der diese Tantiemen dann weiterzureichen hätte. Ist kein Musikverlag mit im Boot, nehmen Komponist und Textdichter die Rechte - je nach Ausschüttungstopf - anteilig vollumfänglich wahr. Der Vergütungsanspruch aller am Werk beteiligten bleibt grundsätzlich bestehen - das Problem der Beweisbarkeit wurden oben schon schön erklärt.

Ach ja - hier schon oft erwähnt, aber immer wieder nicht bekannt: streiten sich zwei Autoren um die Urheberschaft eines Werkes, mischt sich die GEMA nicht in die juristische Auseinandersetzung um die tatsächliche Urheberschaft ein, sondern deponiert die Tantiemen bis zur endgültigen Einigung bzw. zur finalen Gerichtsentscheidung auf einem Sperrkonto.
 
Allerdings sollte man sich genau überlegen, ob sich der Gang zum Juristen überhaupt lohnt, solange es nur um verletzten Stolz und nicht um Geld geht. Der Streitwert sollte eventuelle Gerichts- und Anwaltskosten zumindest abdecken oder bestenfalls überbieten. Wenn die Songs keiner kauft, ist es im Prinzip wumpe, wem sie gehören. Der Gitarrist hätte sogar gut lachen: Er muss wenigstens keine Mitgliedsbeiträge entrichten für etwas, was keinen interessiert. ;)

Den Punkt wuerde ich nochmals unterstreichen wollen. Wenn man im "erweiterten Hobbybereich" unterwegs ist, dann wuerde ich das unter "Erfahrung" (einerseits) und "Arschloch" (andererseits) abbuchen, und mit neuen Leuten weiter machen. Und selbst wenn's ein Hit wird - die Musikgeschichte ist voll von Leuten, die eben bei der Angabe irgendwelcher Beitraege "vergessen" wurden. Aergerlich, aber ist halt so.

Zumal, wenn der Saenger Text und Melodie geschrieben hat - ja mei, da hat er natuerlich starke Karten.

Pragmatisch kann sein, sich vom Projekt komplett zu distanzieren, dafuer aber eine Bezahlung (so denn eine geflossen ist) wie die Gastmusiker zu fordern. Und - beim naechsten Projekt von Beginn an drueber reden, wie man sich beim Urheberrecht einigt - und dies schriftlich fixieren.
 
Nochmal zur Klarstellung: Der Sänger hat den Text als auch sein Gesangsarrangement zu einem bestehenden Arrangement aller Instrumente beigesteuert. Der Song hat von den Gitarren eine eindeutige prägnante Melodieführung als auch Instrumentalparts, welche ohne den Gesang auskommen und einen Wiedererkennungswert besitzen.
 
Nochmal zur Klarstellung:

Für mich oder die anderen User hier im MB musst du nichts klarstellen, da wir das nicht entscheiden müssen und auch nicht können. Wir versuchen dir nur ungefähr zu umreißen, wie die rein rechtliche Lage aussieht. Danach hattest du ja gefragt.

Der Song hat von den Gitarren eine eindeutige prägnante Melodieführung als auch Instrumentalparts, welche ohne den Gesang auskommen und einen Wiedererkennungswert besitzen.

Genau das müsste der Gitarrist im Falle eines Rechtsstreits eben eindeutig anhand von Expertisen durch Sachverständige nachweisen (lassen). Der Sänger wird das gleiche tun, um das Gegenteil zu beweisen. Die Entscheidung trifft dann der Richter. Oder man einigt sich vorab auf einen Vergleich. Die Bringschuld der Beweise liegt momantan aber beim Gitarristen, wie es ColdDAyMemory ja auch schon geschrieben hat.

Wenn er Pech hat, stufen die Sachverständigen den Anteil des Gitarrist als nicht maßgelich für den Song ein. Dann gab es nur Ärger und Kosten.

Wenn er "Glück" hat, wird seine Mitarbeit anerkannt. Dann steht ihm vielleicht ein Schadenersatz zu. Die Summe wird dann vermutlich aus dem bisherigen Verlust berechnet. Wie hoch könnte der sein? Vielleicht 12 Euro? 50? Wieviele Verkäufe/Downloads/Airplays wurden erzielt oder sind künftig zu erwarten?
 
Habe ich schon verstanden. Zwischen (moralisch und vielleicht auch real) "Recht haben" und (verbindlich und vielleicht vor Gericht) "Recht bekommen" ist aber eben ein Unterschied.
Es wurde ja schon geschrieben, was die Schritte waeren und wo die Beweislast laege.
Ich habe lediglich einen Gedanken ergaenzt, der aus meiner Erfahrung im Musiker-Umfeld gespeist wird - dass es oft sinnvoller ist, unschoene Geschichten schnell abzuschliessen und die Energie in positive Dinge zu stecken als ewig irgenwdelchen verkorksten Geschichten nachzurennen.

(habe gleichzeitig getippt wie @antipasti - lass das trotzdem mal unveraendert stehen)
 
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Vielleicht ein Tipp jenseits von Juristerei.

Ich vermute mal, dass die künftige Zusammenarbeit durch diese Geschichte eh getrübt ist.

Der Gitarrist mag sein Material einfach noch mal etwas variiert aufnehmen und einem anderen, besseren Sänger zur Besingung geben (möglichst, ohne ihm die andere Version vorher vorzuspielen, damit wirklich ein anderer Song bei rauskommt). Damit hätte er die Basis seiner Arbeit nicht verschenkt und vielleicht sogar am Ende einen besseren Song. Er könnte dem alten Sänger damit noch mal eine lange Nase zeigen. Dass jener dann einen Rechtsstreit eingeht, kann ich mir nicht vorstellen. Denn dann musste er behaupten und beweisen, dass der Gitarrist das Material geklaut hat und nicht an "seiner" Komposition beteiligt war. Er müsste also schlichtweg lügen.

Aber dann sollte er bitte vorher mit dem neuen Sänger und ggfls GEMA alles abklären und eintragen.

Vielleicht ist das auch ein dummer, gefährlicher Vorschlag. Wie gesagt, es käme halt wirkllich auf das Material bzw die Variation an.
 
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