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Melian1987
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Hallo Leute,
ich hätte eine paar Fragen zum im Titel genannten Thema.
Ausgangssituation:
Ein Gitarrist schreibt zusammen mit einem Sänger ein paar Songs und sie nehmen diese zusammen mit der Hilfe von Gastmusikern auf. Die Musik bzw. die Riffs und das Arrangement, welches auf diesen basierte stammen vom Gitarristen, während der Sänger alle Texte und die Gesangsmelodien geschrieben hat. Nun werden für diese Songs z.B Musikvideos produziert und die Lieder sind auch auf Amazon erhältlich. Auf Amazon hat der Sänger eine Angabe über das Copyright gemacht, welche sich nur auf seinen Namen bezieht. Bei einer Gema-Eintragung war der Gitarrist ("wahrscheinlich naiverweise") nicht zugeben. Ein klärendes Gespräch wurde teils ignoriert und nur angegeben (vom Sänger), das bei der Gema beide eingetragen sind. Der Sänger war bzgl. der Produktion (Mix/Mastering) des Songs in Kooperation mit jemand anderen Tätig, ohne die Anwesenheit des Gitarristen.
Bei einer Zusammenarbeit dieser Art könnte man doch davon ausgehen, dass das Copyright den beiden Musikern zufällt, da beide einen Teil ihres geistigen Eigentums beigesteuert haben.
Somit zu meinen Fragen:
a) Kann man davon ausgehen das der Begriff Copyright auch mit dem geistigen Eigentum einhergeht?
b) Kann man sagen das die Verwertungs- bzw. Nutzungsrechte (worunter nach Wiki das Copyright fällt) für beide Mitkomponisten oder nur für Produzenten, Labels etc. gelten ?
c) Muss man nicht davon ausgehen, das man bei einer Gema Eintragung (auch wenn selbst kein Mitglied) eines Songs als Mitkomponist nicht auch selber etwas unterschreiben muss oder kann man das einfach so angeben?
d) Was kann man dagegen tun wenn man das Problem hat, das sich jemand die Rechte eines Songs allein gesichert hat? (alte Demo-Aufnahmen und Notationen in GP mit Datum z.B vorhanden, welche weit vor der Veröffentlichung des Songs liegen)
Danke schonmal für eure Antworten !
ich hätte eine paar Fragen zum im Titel genannten Thema.
Ausgangssituation:
Ein Gitarrist schreibt zusammen mit einem Sänger ein paar Songs und sie nehmen diese zusammen mit der Hilfe von Gastmusikern auf. Die Musik bzw. die Riffs und das Arrangement, welches auf diesen basierte stammen vom Gitarristen, während der Sänger alle Texte und die Gesangsmelodien geschrieben hat. Nun werden für diese Songs z.B Musikvideos produziert und die Lieder sind auch auf Amazon erhältlich. Auf Amazon hat der Sänger eine Angabe über das Copyright gemacht, welche sich nur auf seinen Namen bezieht. Bei einer Gema-Eintragung war der Gitarrist ("wahrscheinlich naiverweise") nicht zugeben. Ein klärendes Gespräch wurde teils ignoriert und nur angegeben (vom Sänger), das bei der Gema beide eingetragen sind. Der Sänger war bzgl. der Produktion (Mix/Mastering) des Songs in Kooperation mit jemand anderen Tätig, ohne die Anwesenheit des Gitarristen.
Bei einer Zusammenarbeit dieser Art könnte man doch davon ausgehen, dass das Copyright den beiden Musikern zufällt, da beide einen Teil ihres geistigen Eigentums beigesteuert haben.
Somit zu meinen Fragen:
a) Kann man davon ausgehen das der Begriff Copyright auch mit dem geistigen Eigentum einhergeht?
b) Kann man sagen das die Verwertungs- bzw. Nutzungsrechte (worunter nach Wiki das Copyright fällt) für beide Mitkomponisten oder nur für Produzenten, Labels etc. gelten ?
c) Muss man nicht davon ausgehen, das man bei einer Gema Eintragung (auch wenn selbst kein Mitglied) eines Songs als Mitkomponist nicht auch selber etwas unterschreiben muss oder kann man das einfach so angeben?
d) Was kann man dagegen tun wenn man das Problem hat, das sich jemand die Rechte eines Songs allein gesichert hat? (alte Demo-Aufnahmen und Notationen in GP mit Datum z.B vorhanden, welche weit vor der Veröffentlichung des Songs liegen)
Danke schonmal für eure Antworten !
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