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Coverband?

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IceKreem
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Stell jetzt meine Frage hier nocheinmal(war im falschen Forum):

Im Jugendzentrum meiner Stadt wird unsere Band demnächst spielen (juhu!).
Allerdings wollten wir Bekannte dort evtl. auch spielen lassen.
Nur ist das Problem, dass sie eine reine Coverband sind.
Ist es rechtlich gesehen erlaubt, dass sie dort spielen, ohne die Urheberrechte der Lieder zu besitzen? Der Eintritt ist kostenlos, das heißt sie ziehen keinen finanziellen Gewinn aus der Sache, außerdem bleiben die Lieder unverändert.

MfG IceKreem

Antwort:
Veranstalter darf dann ein nettes Formular für die GEMA ausfüllen.

Und was heißt das genau?
 
Eigenschaft
 
Hallo IceKreem,

live aufgeführte Werke von Komponisten, die durch die GEMA vertreten
werden, müssen bei der GEMA gemeldet und entsprechend vom Veranstalter
vergütet werden.

Darüber findest du eine Vielzahl von Abhandlungen hier, zudem hilft dabei
die GEMA-Webseite, sowie die GEMA-Kontaktmöglichkeit.
http://www.gema.de/page/kontakt/

Beste Grüße
Nils
 
Sie können soviele Caoerlieder spielen wie sie wollen. Wie es mit der Gema aussieht, wenn kein Eintritt verlangt wird weiß ich jetzt nicht, aber wie ich den Verein kenne, ist sicher was zu zahlen. Das ist aber nicht euer Problem sonder das des Veranstalters. Dieser sollte allerdings wissen, dass Gema ins Spiel kommt, wenn sonst dort nur Eigenkompositionen von Nichtmitgliedern aufgeführt werden.
 
Ok, das heißt sie müssten dieses Formular ausfüllen:
Fragebogen

und die Gebühren nach dieser Liste bezahlen, oder?
Tarife

Aber wie funktioniert das dann, man schickt dieses Formular und die schicken dann was zurück oder wie?
 
Normal müssen die des glaub ich ausfülln!
Kosten müssten sich nach der Tabelle richten.
Wie oben schon erwähnt muss das allerdings der Veranstalter zahlen, wenn im Vertrag nichts anderes erwähnt ist. Die Frag ist natürlich, ob der Veranstalter überhaupt GEMA zahln will, bei einer, ich denke jetzt mal unbekannten- Coverband.
 

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