Hallo,
das ist die Prüfung für ortsveränderliche Geräte. Dieser Check ist meiner Erfahrung nach unüblich. Derjenige, der andere gefährdet ist dafür verantwortlich. D.h., wenn nur Du deine Elektrogeräte (Amp, Pedalboard, Gitarre usw.) benutzt, und diese in keinem Kontakt zum Equipment des Veranstalters stehen, wundert mich diese Forderung. Sie ist auch von Privatpersonen nicht zu leisten, meiner Meinung nach. Ich bin Elektroingenieur und ausgebildeter Elektroniker und mache diese Prüfungen selbst, und das kann und soll kein Laie machen (können). An der Arbeit werden turnusmäßig tatsächlich selbst alle Kabel geprüft, aber du bist weder Inverkehrbringer noch Vertreiber der Geräte.
Zitat[
https://www.riedle-bertsch.de/dguv-v3/alles-ueber-die-dguv-v3/#dguv]:
"Bei der DGUV-V3 Prüfung (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung-Vorschrift 3) handelt es sich um eine Unfallverhütungsvorschrift. Diese sieht vor, dass alle elektrischen Betriebsmittel und elektrischen Anlagen in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Da es sich bei der DGUV-V3 Prüfung um ein Gesetz handelt ist jeder dazu verpflichtet diese Prüfung durchzuführen. Ohne gerichtsfeste Prüfprotokolle zahlt keine Versicherung im Schadensfall (Sachverhalt wie TÜV-Plakette beim KFZ. Also 1 Tag ohne gerichtsfeste Prüfung in Ihrer Arbeitsstätte, ist wie ein Tag ohne gültige TÜV Plakette Auto zu fahren). Wichtig ist hierbei, dass die Prüfungen eine befähigte Elektrofachkraft durchfürht und Ihre Betriebsmittel prüft sowie diese in einer Gefährdungsbeurteilung einstuft."
Du bist Betreiber und auch haftbar. Wenn der Vertrag mit dem Veranstalter diese Klausel vorsieht, wird er sie nicht ohne Grund (vorr. schlechte Erfahrung oder von Ihm gefährdete oder verletzte Mitarbeiter) fordern.
Mein Tipp: Sprich mit dem Veranstalter. Stelle klar, dass nur Ihr(/du) eure Geräte verwendet und keine Gefahr für seine Mitarbeiter ausgeht. Dies natürlich unter dem o.g. Disclaimer, dass DU haftbar bist. Z.B. wäre ein Selbst zusammen gepfuschter Amp, der abraucht und den gerade mikrofonierenden Techniker abfackelt, exakt genau Deine Angelegenheit. In diesem Falle könnte man z.b. nachweisen über ein Prüfprotokoll, dass der Amp zum Zeitpunkt X über den derzeitzigen Stand der Technik verfügte.
DU oder vermeintlich alle deine Beteiligten werden ganz offensichtlich (sonst käme die Frage nicht auf) über KEINE BEFÄHIGUNG verfügen eine solche Prüfung durchzuführen.
Zu deinen Fragen: (Im Prinzip) Jede Elektrofachkraft kann eine solche Prüfung durchführen. Ich habe einen Amp selbst gebaut, und (allein Das Dokument zu haben) bin zum hiesigen Amptechniker gegangen und hab für nen 10er in die Kaffeekasse mit ihm die Prüfung gemacht. Du musst auch nur o.g. DGUV V3 erwähnen, und jeder sollte wissen was gemeint ist (wenn nicht, falscher Ansprechpartner).
Die zu erfassenen Daten sind relativ egal, was Du/Ihr dem Prüfer gebt wird im Protokoll vermerkt, die technischen Details müssen dich noch weniger interessieren. Wichtig ist nur, dass z.b. auch Kaltgerätekabel darunter gehören.
Ich denke, dass eine Komplettprüfung des Gesamten Rigs der Band unverhätnismäßig teuer ist. Aber anfragen an jeden Elektroniker/-meisterbetrieb schaden ja nicht.
Ich hoffe dir wenigstens etwas weitergeholfen zu haben
Liebe Grüße
P.S.: Nicht jeder Techniker/Elektroniker kennt sich mit Röhrentechnik aus. Dass ein Amp eine Last (Box) angeschlossen haben muss, wissen viele nicht. Also falls es ein Wald und Wiesenbetrieb ist, der von Gitarrenamps keine AHnung zu haben scheint, dann geh definitiv dazu und baue das Equipment mit so auf, dass es nicht kaputt geht
