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Die Leidliche GEMA-Gebührenfrage und Security

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Broadwoaschd
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Hallo,
Wir sind momentan voll in der Planung unseres Abiballs im Juni 2007 und ich wollte mich mal erkundigen wie es rechtlich aussieht. Zunächst dachten wir wir könnten das ganze als geschlossene Veranstaltung durchboxen, das wird wohl nix.
Nun hab ich in den GEMA Preislisten ne Klausel für Sitzplatzveranstaltungen gefunden, bei denen 1,5 Sitzplätze als 1m² berechnet wird. Gibts da noch irgendwelche Haken, muss man da noch was nachweisen dass es soviele Sitzplätze sind?
Dann wäre das Thema Eintritt. Wir wollen keinen Eintritt nehmen um uns zu bereichern, sondern um das Buffet dort zu bezahlen. Kann man das dann als irgendwie Unkostenbeitrag zählen? Oder das sozusagen als "Essensmarke" verkaufen, mit der man nur Zutritt zu den "Speisegelegenheiten" bekommt?^^
Ja im Weiteren hab ich gehört man müsste für soclhe Veranstaltungen extra Security bestellen. Leider konnte ich nicht wirklich einen Paragraphen oder ähnliches finden was das bestätigt. Stimmt das mit der Security?

So das waren die Grundsätzlichen Fragen, wobei mir irgendwie immer mehr bewusst wird wie seltsam geregelt das alles ist. Im Prinzip ist es eine geschlossene Gesellschaft, es kommen 80 Schüler und jeweils 4 Verwandte, es haben also alle miteinander zu tun... ach was reg ich mich eigentlich auf :)

MfG
MHumann
 
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Verboten ist z.B.:

Frage: "Ich habe ein Problem. Was soll ich tun?"
Antwort: "Du solltest dies oder das tun!"

Erlaubt ist z.B.:

Frage: "Was kann man tun, wenn man dieses oder jenes Problem hat?"
Antwort: "Meiner Meinung nach könnte man sich so oder so verhalten?"


Dadurch wird der konkrete Fall vermieden und die Diskussion wird zulässig.

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hm reicht es wenn ich folgendes schreib:
"Was kann man tun, wenn man oben genanntes Problem in ähnlicher Weise hat?"
Bzw. nach den entsprechenden Paragrafen wegen Security wird man ja wohl fragen dürfen :)
 
Hallo,
Wir sind momentan voll in der Planung unseres Abiballs im Juni 2007 und ich wollte mich mal erkundigen wie es rechtlich aussieht.

Topo schrieb:
...Desweiteren bitten wir folgendes zu beachten: In Deutschland ist es unter Strafandrohung verboten, kostenlose Rechtsauskünfte in konkreten Fällen zu erteilen

Hai - Ihr zwei! War beruflich längere Zeit überlastet und nicht im Board vertreten, sonst wäre ich über den Thread sicherlich auch gestolpert.

Topo hat zwar mit dem Hinweis auf die Rechtsberatung (noch) Recht! Aber das was MHuman hier als "rechtlich" posted, ist weit weniger brisant. Im Gegenteil: das kann jedes kommunale Ordnungsamt mit einer kurzen Anfrage auch beantworten. Wir lehren das alles im übrigen auch seit über 15 Jahren bei Veranstalter-Qualifizierungsseminaren - und es ist definitiv keine Rechtsberatung hier Veranstaltungs-Know-how zu multiplizieren.

Ich darf das - obwohl schon mehrmals im Board geposted (aber nach dem Umzug gibt es wohl auch Probs mit der SuFu) - nochmals kurz beantworten:

Security:
Ob oder wieviel Ordner für eine Veranstaltung notwendig oder vorgeschrieben sind, legt in der Regel die Genehmigungsbehörde fest (= Ordnungsamt). Trotzdem ist erster Asp bei einer Veranstaltung in schulischen Räumen die Schulleitung. Sollte es erforderlich sein, die Veranstaltung beim Ordnungsamt anzumelden, dann erlässt dieses einen sog. Auflagenbescheid. Da stünde dann ggf. auch eine Ordneranzahl drin.

GEMA-Gebühren:
Wenn verwertungsrechtlich geschützte Musik aufgeführt wird (Live-Gig / Disco), dann ist dafür eine GEMA-Gebühr abzuführen. Diese berechnet sich nach Raumgröße (Wand-zu-Wand-Maße) sowie nach der Höhe des Eintrittspreises.

Nur im Falle, dass es sich um eine bestuhlte Veranstaltung handelt und man mit der GEMA um die Kapazität zu feilschen beginnt, zieht die GEMA i.d.R. den 1,5-Faktor für die Errechnung der qm-Einheit heran.

Wenn das Buffet in den Preis mit eingerechnet werden soll, kümmert das die GEMA überhaupt nicht, sprich: sie nimmt darauf keine Rücksicht. Da muss ein Veranstalter schon selbst damit klar kommen.

Denkbar wäre aber, dass man das Ticketing von der Gastro trennt. Sprich: erst die Tickets verkauft und dann an einer zweiten Kasse nochmals jeden die Gastro-Gutscheine kaufen lässt.

Gebündelt ist es aber relevant für die GEMA-Lizenzberechnung. Also: kreativ sein und splitten.

lg.
 

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