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Dringende Frage zu "Höhere Gewalt"

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Faedde
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Hallo zusammen,

es stellt sich die Frage, wie man sich in folgendem Fall verhalten kann:

Die Band XY war im Januar zusammen mit der Band YZ auf Tour. Auf dem Weg zur letzten Show der Tour verabschiedete sich das Getriebe des Tourvans von XY auf der Autobahn. Kurze Hierarchie:

Unfallzeitpunkt: 16.oo Uhr
Eintreffen des Abschleppdienstes: 19.oo Uhr (!!!)
Eintreffen am Autohaus (nach Abschleppen und co.) 20.oo Uhr

Show wäre gewesen um: 21.oo Uhr

Band YZ hat die Show dennoch wahr genommen, es geht also lediglich um Band XY. Währned des Wartens auf der Autobahn (restlicher Fahrtweg ca. 70min) wurde versucht einen Ersatzvan zu besorgen was aussichtslos war, einzige Vermietung war 60km entfernt doch dort war alles vergeben. Andere Firmen haben nicht gearbeitet. Des Weiteren war das ganze Equipment in besagtem Van, sprich ein einfaches Auto hätte es nicht getan. Umladezeit und Fahrt zu einer Autovermietung mal außen vor gelassen.

Die Agentur der Band XY soll nun vom Club auf die Konventionalstrafe verklagt werden (Anmerkung: Gage pro Band: 75,- SFr., Strafe 500,- SFr.) plus die ihm entstandenen Kosten für Hotelzimmer die durch den Vorfall nicht bezogen wurden. Im Vertrag steht wie üblich, dass man im Falle von höherer Gewalt nicht Schadenersatzpflicht ist.

Meinung der Allgmeinheit, Mehrheit: Ein Getriebeschaden ist höhere Gewalt. Vor allem besagter Tourbus 7 Jahre alt und in bestem Zustand, man konnte es also nicht vorhersehen.

Einziger Punkt der der Band XY angelastet werden kann ist, dass sie etwas spät unterwegs waren da der Get In schon auf 16.00 Uhr anberaumt war. Doch auch so bestand keine Möglichkeit pünktlich zu sein da wie gesagt 3 Stunden (!!!) auf den Abschleppdienst gewartet wurde. Dann mit zum Autohaus mussten, danach einen Van besorgen hätten müssen (den es nirgends gab), dorthin fahren hätten müssen, plus Umladen und die restliche Fahrt (die sich dann auf mindestens zwei Stunden belaufen hätte wenn ein Van in Stuttgart gefunden worden wäre).

Nun die Frage: Zählt es zu höherer Gewalt oder nicht???


PS: Besagter Club liegt in der Schweiz was nochmals ein Verzollen zur Folge gehabt hätte.
 
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da es um einen nicht unerheblichen betrag geht und noch dazu um eine agentur, die wohl erfahrung mit sowas haben sollte, würde ich, falls man die strafe nicht für gerechtfertigt hält, den gang zu einem anwalt empfehlen und mich nicht auf aussagen von rechtslaien in einem internet-forum verlassen.

nach deutschem recht wäre es wohl keine höhere gewalt: http://de.wikipedia.org/wiki/Höhere_Gewalt



an stelle der bookingagentur würde ich mir auch gut überlegen, ob man gastspielverträge akzeptiert, die eine vertragsstrafe von über 600% der gage vorsehen... sorry, aber das ist imho ziemlich dämlich
 
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an stelle der bookingagentur würde ich mir auch gut überlegen, ob man gastspielverträge akzeptiert, die eine vertragsstrafe von über 600% der gage vorsehen... sorry, aber das ist imho ziemlich dämlich

Da hab ich auch gerade geschluckt...
 
Die zulässige Konventionalstrafe laut Vertrag liegt einzig bei 500,- wobei besagter Club die Differenz zu geforderter Summe aus der Strafe zzgl. Hotelkosten und Ausfallverlust zusammensetzt. Die Frage die ich mir stelle ist warum die Band XY zu einer Zahlung verpflichtet ist obgleich sie nichts für den Ausfall kann.
 
weil höhere gewalt ziemlich genau definiert ist. wie man unter obigem wikipedia-link nachlesen kann, gilt eine autopanne nach deutschem recht nicht als höhere gewalt.


edit: zudem sollten solche fälle im gastspielvertrag auch relativ eindeutig geregelt sein. zB:

"Bei Nichterfüllung dieses Vertrages ist vom Verschuldner eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Festgage/Produktionskosten, mindestens jedoch xxx€ zzgl. MwSt. zu entrichten. Ausnahme: Belegbare Fälle höherer Gewalt, unabwendbare behördliche Maßnahmen oder Krankheit der Künstler, sowie Fälle von Streik und / oder Ausfall oder erheblicher Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel, welche die Gestellung der Künstler, der Techniker oder der benötigten Technik unmöglich machen, entbinden den Künstler von der Gastspielverpflichtung. Ansprüche, welcher Art auch immer, können daraus nicht abgeleitet werden..." usw

Damit ist relativ klar definiert welches Risiko jeder Vertragspartner trägt. Bei Autopannen liegt das Risiko eben beim Künstler. Aus diesem Grund ist es ganz praktisch Mietautos zu nehmen, da man damit den Vermieter in Haftung nehmen könnte.
 
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Hab ich wieder was gelernt, danke euch vielmals!!!
 

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