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Faedde
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Hallo zusammen,
es stellt sich die Frage, wie man sich in folgendem Fall verhalten kann:
Die Band XY war im Januar zusammen mit der Band YZ auf Tour. Auf dem Weg zur letzten Show der Tour verabschiedete sich das Getriebe des Tourvans von XY auf der Autobahn. Kurze Hierarchie:
Unfallzeitpunkt: 16.oo Uhr
Eintreffen des Abschleppdienstes: 19.oo Uhr (!!!)
Eintreffen am Autohaus (nach Abschleppen und co.) 20.oo Uhr
Show wäre gewesen um: 21.oo Uhr
Band YZ hat die Show dennoch wahr genommen, es geht also lediglich um Band XY. Währned des Wartens auf der Autobahn (restlicher Fahrtweg ca. 70min) wurde versucht einen Ersatzvan zu besorgen was aussichtslos war, einzige Vermietung war 60km entfernt doch dort war alles vergeben. Andere Firmen haben nicht gearbeitet. Des Weiteren war das ganze Equipment in besagtem Van, sprich ein einfaches Auto hätte es nicht getan. Umladezeit und Fahrt zu einer Autovermietung mal außen vor gelassen.
Die Agentur der Band XY soll nun vom Club auf die Konventionalstrafe verklagt werden (Anmerkung: Gage pro Band: 75,- SFr., Strafe 500,- SFr.) plus die ihm entstandenen Kosten für Hotelzimmer die durch den Vorfall nicht bezogen wurden. Im Vertrag steht wie üblich, dass man im Falle von höherer Gewalt nicht Schadenersatzpflicht ist.
Meinung der Allgmeinheit, Mehrheit: Ein Getriebeschaden ist höhere Gewalt. Vor allem besagter Tourbus 7 Jahre alt und in bestem Zustand, man konnte es also nicht vorhersehen.
Einziger Punkt der der Band XY angelastet werden kann ist, dass sie etwas spät unterwegs waren da der Get In schon auf 16.00 Uhr anberaumt war. Doch auch so bestand keine Möglichkeit pünktlich zu sein da wie gesagt 3 Stunden (!!!) auf den Abschleppdienst gewartet wurde. Dann mit zum Autohaus mussten, danach einen Van besorgen hätten müssen (den es nirgends gab), dorthin fahren hätten müssen, plus Umladen und die restliche Fahrt (die sich dann auf mindestens zwei Stunden belaufen hätte wenn ein Van in Stuttgart gefunden worden wäre).
Nun die Frage: Zählt es zu höherer Gewalt oder nicht???
PS: Besagter Club liegt in der Schweiz was nochmals ein Verzollen zur Folge gehabt hätte.
es stellt sich die Frage, wie man sich in folgendem Fall verhalten kann:
Die Band XY war im Januar zusammen mit der Band YZ auf Tour. Auf dem Weg zur letzten Show der Tour verabschiedete sich das Getriebe des Tourvans von XY auf der Autobahn. Kurze Hierarchie:
Unfallzeitpunkt: 16.oo Uhr
Eintreffen des Abschleppdienstes: 19.oo Uhr (!!!)
Eintreffen am Autohaus (nach Abschleppen und co.) 20.oo Uhr
Show wäre gewesen um: 21.oo Uhr
Band YZ hat die Show dennoch wahr genommen, es geht also lediglich um Band XY. Währned des Wartens auf der Autobahn (restlicher Fahrtweg ca. 70min) wurde versucht einen Ersatzvan zu besorgen was aussichtslos war, einzige Vermietung war 60km entfernt doch dort war alles vergeben. Andere Firmen haben nicht gearbeitet. Des Weiteren war das ganze Equipment in besagtem Van, sprich ein einfaches Auto hätte es nicht getan. Umladezeit und Fahrt zu einer Autovermietung mal außen vor gelassen.
Die Agentur der Band XY soll nun vom Club auf die Konventionalstrafe verklagt werden (Anmerkung: Gage pro Band: 75,- SFr., Strafe 500,- SFr.) plus die ihm entstandenen Kosten für Hotelzimmer die durch den Vorfall nicht bezogen wurden. Im Vertrag steht wie üblich, dass man im Falle von höherer Gewalt nicht Schadenersatzpflicht ist.
Meinung der Allgmeinheit, Mehrheit: Ein Getriebeschaden ist höhere Gewalt. Vor allem besagter Tourbus 7 Jahre alt und in bestem Zustand, man konnte es also nicht vorhersehen.
Einziger Punkt der der Band XY angelastet werden kann ist, dass sie etwas spät unterwegs waren da der Get In schon auf 16.00 Uhr anberaumt war. Doch auch so bestand keine Möglichkeit pünktlich zu sein da wie gesagt 3 Stunden (!!!) auf den Abschleppdienst gewartet wurde. Dann mit zum Autohaus mussten, danach einen Van besorgen hätten müssen (den es nirgends gab), dorthin fahren hätten müssen, plus Umladen und die restliche Fahrt (die sich dann auf mindestens zwei Stunden belaufen hätte wenn ein Van in Stuttgart gefunden worden wäre).
Nun die Frage: Zählt es zu höherer Gewalt oder nicht???
PS: Besagter Club liegt in der Schweiz was nochmals ein Verzollen zur Folge gehabt hätte.
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