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DSGVO für statische Bandwebsite ohne Cookies

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Moin,

ich ging eigentlich bislang davon aus, dass ein Impressum für unsere statische Bandwebsite ohne Cookies reichen sollte.

Es ist aber wohl so, dass ab dem 25. Mai mit der DSVGO man auch angeben muss, dass man gar keine Daten erhebt. Ich dachte, bevor ich mich damit drei Stunden beschäftige, was letztlich ausreicht um "abmahnsicher" zu sein und ggfs. am Ende so schlau bin wie zuvor, frage ich mal Euch.

Konkret geht es um die selbsterstelle Website meines neuen Projekts www.justabear.de. Es gibt keine Cookies; die Website habe ich komplett selbst mit html, bootstrap und css erstellt. Es sollte also keine versteckten Wordpress-Plug-in-Tracker geben.

Hat sich jemand von Euch damit schon beschäftigt, was Ihr ab dem 25. Mai ändern müsst?

VG
Julian
 
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Ich würde in jedem Fall einen Hinweis auf die DSVGO auf die Webseite stellen.
Auch wenn keine Daten gesammlet oder Cookies verwendet werden.

Es wäre möglich, daß der Hoster der Website Google-Analytics oder ähnliche Mechanismen betreibt. Mittesl Hardwarefingerprint wäre dann eine Wiedererkennung des Rechners möglich usw.
Klingt etwas an den Haaren herbeigezogen aber versuch mal zu beweisen, daß Du nix damit zu tun hast wenn eine der üblichen Abmahnkanzleien da einhakt.
Bisher weis noch niemand ob das passieren wird oder überhaupt möglich ist.

Eine Seite mit den DSGVO-Richgtlinien ist schnell erstellt und verlinkt. Die kann man auch kopieren. Aufpassen das man dabei keine Urheberrechtsverletzung begeht. Also nur von Seiten wie z.B. der Wirtschaftskammer o.ä Orginaisationen die solche Texte zum freien Download anbieten.

Der nachstehende Link ist ein Muster der Wirtschaftskammer in AT. Da steht sinngemäß was alles drin sein muss.

https://www.wko.at/service/wirtscha...spflichten-website-datenschutzerklaerung.html
 
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Eine Datenschutzerklärung in der erklärt wird, dass keine Daten erhoben werden ist das Minimum. Aber vorsicht, ob das tatsächlich der Fall ist, werden wirklich keine IP Adressen im Log des Webservers gespeichert? Und so weiter.

Ich empfehle diesen Text, der fasst das wirklich gut zusammen. Aber wenn man sich mal zwei Stunden nimmt sollte das Thema GDPR vom Tisch sein.

https://lutz.donnerhacke.de/Blog/Der-praktische-Weg-zur-DSGVO
 
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Eine Datenschutzerklärung in der erklärt wird, dass keine Daten erhoben werden ist das Minimum.

"Keine Daten" ist möglicherweise nicht ganz richtig. Die Speicherung der IP-Adressen in den Server-Logs wird eigentlich per Datenschutzerklärung zu " nur Statisik" und "nötig für die Aufrechterhaltung der technischen Funktion durch den Hoster" definiert. Solche Statements habe ich in Anwalts-Generatoren-Datenschutzerklärungen gesehen, müssten also auch legitim sein. Hinz und Kunz Normalverbraucher kann aus einer nicht-statischen IP auch in der Regel keine Person ermitteln.

Aber: man wird ja per Gesetz zur Angabe von Impressum und auch den Kontaktinfos wie E-Mail-Adresse usw. verpflichtet. Und wenn dir jetzt irgendjemand eine E-Mail schreibt, dann hast du möglicherweise bereits persönliche Daten, z.B. Name und E-Mail-Adresse, vielleicht auch eine komplette Anschrift. Auch dein Umgang mit diesem Fall muss leider per Erklärung gehandhabt werden.

Grüße,
Bernd
 

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