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Ein paar Fragen zur Gema (v.a. Musikfolgen)

F?L?b
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Hallo zusammen,
ich kümmer mich seit ein paar Tagen ein bißchen um die Organisation, Management etc. eines Freundes, der Singer&Songwriter ist.
Er hat in den letzten 2 Jahren ca. 40 Auftritte gespielt, von Stadthalle über Clubgig bis Open Airs. Mal war der einzige Künstler, mal gab es noch andere Singer bzw. Bands. Gespielt hat er immer nur eigene Songs, die auch bei der GEMA gemeldet sind.

Jetzt musste ich feststellen, dass von diesen Gigs bei fast keinem eine Musikfolge eingereicht wurde.
1. Weiß wer von euch wie lange man Musikfolgen "nachträglich" einreichen kann? (Die Gema macht Aussagen wie von 2 Jahren bis 6 Monate)
2. Was mach ich, wenn der Veranstalter nicht bereit ist die Musikfolge nachzureichen oder wenn der Club inzwischen zugemacht hat?
3. Ist es auch möglich, dass der Künstler die Musikfolgen selber nachreicht (ich weiß ja nicht 100% ob der Veranstalter die Musikfolge der GEMA schickt)?

Hab relativ wenig Ahnung von GEMA & Co. Würde mich freuen wenn wer auf meine Fragen Antworten kann!

Herzliche Grüße,
Phil
 
Eigenschaft
 
als künstler sollte man immer selbst eine kopie des meldebogens einreichen, um genau sowas vorzubeugen.

ansonsten einfach machen und schauen obs die gema akzeptiert oder nicht. man kann da auch anrufen und fragen.
 
Hi,
vielen Dank!

Eine Frage dazu: Was passiert wenn ich jetzt eine Musikfolge einreiche und die Gema stellt fest, dass der Veranstalter diese Veranstaltung NICHT gemeldet hat? Das kann dann aber auch eventuell negative Folgen für den Veranstalter haben, oder? Oder glauben die mir dann nicht?

lg Phil
 
wenn man es als "negative folge" bezeichnen will, erwischt zu werden weil man gegen geltendes recht verstößt, ja. das ist aber kein kavaliersdelikt sondern im urheberrechtswahrnehmungsgesetz vorgeschrieben. negativ für den veranstalter ist nur dass es teurer wird wenn mans nicht vor der veranstaltung anmeldet. drankriegen wird die gema jeden, darin sind die sehr gut.

dass die veranstaltung defnitiv stattgefunden hat kann man als künstler am einfachsten mit gastspielvertrag und rechnung/quittung/kontoauszug nachweisen
 
Ich pushe das Teil mal, da ich grade vor dem selben Problem stand und die GEMA ein kleines Update gemacht hat, wie mir eben mitgeteilt wurde.
Vielleicht hilft das ja dem ein oder anderen:

- die "gesonderte Einreichungsfrist für selbst ausübende bzw. vertraglich zur Meldung verpflichtete Musiker" („6-Monats-Frist“) entfällt ab dem Jahr 2017
- im Jahr 2017 besteht noch bis zum 31.12. die Möglichkeit, Musikfolgen aus 2016 nachzureichen
- ab 2018 können Musikfolgen bis zum 31.3. des Folgejahres eingereicht werden
 
1. Musiker, die eigene Sachen spielen sollten die Musikfolgebögen selbst einreichen (den Veranstalter informieren), weil die Veranstalter sich diesen bürokratischen Aufwand gerne sparen. das geht online und sehr einfach, weil man das Repertoire hinterlegen kann oder auch eine Musikfolge als Muster für die nächste Meldung nehmen. Du als Manager kannst das Melden auch übernehmen, brauchst dafür aber eine Vollmacht, die bei der GEMA eingereicht werden muss.

2. Etwa zwei Jahre kann man wohl nachmelden (ich habe jedenfalls noch Tantiemen aus 2014 bekommen - eigentlich wurde ja 2016 abgerechnet, das kann aber auch durch andere Verzögerungen zustande gekommen sein; siehe auch die vorherige Antwort...)

3. Wenn ein Konzert gar nicht angemeldet war, verlangt GEMA von dem Veranstalter den doppelten Tarif wegen des Mehraufwands. Die GEMA forscht auch selbst aktiv nach (Werbung in der Presse oder im Internet), ist aber durchaus auch dankbar für Hinweise. Es kann aber sein, dass Veranstalter gar nicht mehr greifbar sind (Einzelveranstaltungen, Betrieb pleite).

Bei 40 Veranstaltungen sollte sich der Aufwand lohnen ;-)
 

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