epiphone hals schief und jetzt ?

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niRvana
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dickes problem. bin heute zum fachhändler weil ich mit meiner epiphone firebird studio net zufrieden bin zwecks saitenabstand und oktavreinheit.

der fachmann schaute kurz drüber und meinte dass der hals schief sei. super.
hatte die gitarre nicht über nacht im auto, habe keine größeren temperaturschwankungen bei mir im wohnzimmer. muss also schon bei auslieferung schief gewesen sein.
habe die gitarre vor ca. nem halben jahr bei guitarpoint nähe frankfurt am main gekauft.

normalerweise würd ich sagen garantiereparatur keine frage. auf der homepage des händlers www.guitarpoint.de steht in den AGB's gewährleistung 6 monate. meines wissen sind 24 monate per gesetz verordnet.

wie würdet ihr jetzt vorgehen ?


danke für die hilfe

gruß Thomas
 
Eigenschaft
 
"Schief" ist eine sehr dehnbahre Aussage. Darunter kann man sich alles Mögliche vorstellen - nur halt leider nichts Konkretes, womit man Dir jetzt weiterhelfen könnte.
 
6 Monate gibt dir der Händler richtig, wobei das unprofessionell ist. Aber der Hersteller gibt dir ja zwei Jahre Gewährleistung. Also den Händler drauf ansprechen ob der das für dich abwickelt. Wäre mein Tipp
 
Also ich hab nochmal im BGB nachgeschaut, :)

Also, in den ersten 6 Monaten muss der Händler einen Schaden der nicht durch unsachgemäße Handhabung her stammt (was in deinem Fall ist) den Schaden umgehend Reparieren. Falls dies nicht möglich ist hast du das Recht auf einen Ersatz (hier zählt der Neuwert deiner Gitarre und nicht der Zeitwert) oder du kannst vom Vertrag zurücktreten. Das ist die Gewährleistung.... Mehr als 6 Monate ist auch nicht Pflicht (kann aber jeder Händler\Hersteller für sich entscheiden ob er mehr machen will).
Wichtig ist in der Gewährleistungszeit das du ein volles Recht hast deinen gekauften Gegenstand (Gitarre) in seinem zweckmäßigen Nutzen verwenden kannst (d.h. damit auch spielen zu können)

Ich hab so einem Freund ne Neubundierung einer Epiphone verschaft auf Kosten der Händlers :)

Nach diesen 6 Monaten sieht alles ein wenig anders aus....... Hier hast du einfach pech... aber mir fehlt da jetzt die Lust mein Skript zu suchen wo genau das drine steht..... Weil alles was ich jetzt schreiben würde würde ich eher als wage nehmen

Die 24 Monate sind Garantie.... Diese sind auch Gesetzlich sind aber anders zu Handhaben...

Wenn du aber noch in den 6 Monaten bist sofort Reklamieren.....
 
ich würde auf jeden Fall reklamieren. Das Problem liegt eindeutig nicht bei dir. Mehr als daß sie dich dann abblitzen lassen, weil sie rechtlich nicht verpflichtet sind, kann nicht passieren. Aber nachdem es ein Problem ist, das sicher nicht bei dir liegt, ist vielleicht eine Kulanzlösung möglich. Immerhin gibt es keine gute Nachrede, wenn man schadhafte Ware verkauft.
 
dickes problem. bin heute zum fachhändler weil ich mit meiner epiphone firebird studio net zufrieden bin zwecks saitenabstand und oktavreinheit.

der fachmann schaute kurz drüber und meinte dass der hals schief sei. super.
hatte die gitarre nicht über nacht im auto, habe keine größeren temperaturschwankungen bei mir im wohnzimmer. muss also schon bei auslieferung schief gewesen sein.
habe die gitarre vor ca. nem halben jahr bei guitarpoint nähe frankfurt am main gekauft.

normalerweise würd ich sagen garantiereparatur keine frage. auf der homepage des händlers www.guitarpoint.de steht in den AGB's gewährleistung 6 monate. meines wissen sind 24 monate per gesetz verordnet.

wie würdet ihr jetzt vorgehen ?


danke für die hilfe

gruß Thomas

Hallo

du hast die Gitarre schon ein halbes Jahr schreibst du. Und vorher war nichts. Und wenn ja, warum bist du nicht schon vorher zu Händler. Und wenn nein dann ist es bei dir passiert.
Neue Saiten aufgezogen o.Ä . Und dann immer gleich die kollektive Garantie Frage.
Hast du überhaupt schon mit deinem Händler gesprochen bevor du hier die große Garantiefrage stellst.
Solche Threads kotzen mich schon langsam an. Sorry !



switch
 
ich würde auf jeden Fall reklamieren. Das Problem liegt eindeutig nicht bei dir. Mehr als daß sie dich dann abblitzen lassen, weil sie rechtlich nicht verpflichtet sind, kann nicht passieren. Aber nachdem es ein Problem ist, das sicher nicht bei dir liegt, ist vielleicht eine Kulanzlösung möglich. Immerhin gibt es keine gute Nachrede, wenn man schadhafte Ware verkauft.


Und dir würde ich mal raten als Hellseher zu arbeiten. Lies deinen Text mal durch.
" Das Problem liegt eindeutig nicht bei dir. "
" Aber nachdem es ein Problem ist, das sicher nicht bei dir liegt, ...... " .

Wie hast du festgestellt das es nicht bei Ihm liegt. Wohnst du im selben Zimmer ?
Oder per Ferndiagnose ?

Und wer sagt das die Ware schadhaft war oder ist. Er hat das Teil doch schon ein halbes Jahr. Oder hat er es jetzt erst ausgepackt.
Vielleicht nur eine Sache der Einstellung am Hals. Also mal dem Guitarpoint ne Chance geben zum reagieren. Und nicht gleich schlecht reden und schreiben.

Also erst mal Gehirn einschalten und den Händler anrufen. Und nich immer gleich andere in Misskredit bringen.


switch
 
du lies einmal genauer. ich habe niemand in mißkredit gebracht, sondern angeregt, er soll mit dem händler eine kulanzlösung suchen. ich hab nicht unterstellt, daß da irgendetwas bösartig gelaufen ist - aber wenn es sich herausstellt, daß die ware grundsätzlich nicht paßt (hat ja laut post ein fachmann gesagt), kann man hier wohl das gespräch suchen.

er hat klar im ersten post geschrieben, daß er die gitarre ordentlich behandelt hat - davon gehe ich aus. vielleicht bist du der hellseher, der weiß, daß er es nicht gemacht und daher beschädigt hat.
also die anregung "zuerst denken, dann schreiben" finde ich schon einmal gut
 
du hast die Gitarre schon ein halbes Jahr schreibst du. Und vorher war nichts. Und wenn ja, warum bist du nicht schon vorher zu Händler. Und wenn nein dann ist es bei dir passiert.
Neue Saiten aufgezogen o.Ä .

Quatsch. Holz arbeitet nunmal, da muss er garnichts dran gemacht haben - hatte ich kürzlich auch mit meiner Ibanez das sich mir nicht dir nichts der Halsstab gelockert hat und das ganze angefangen hat zu knirschen. Der Händler meinte das das weder meine Schuld noch ein großes Problem sei, hat 5 Minuten gebraucht den Halsstab etwas anzuziehen und hat noch nichtmal ne Rechnung gebraucht, weil die die Kundendaten eh im Computer speichern(DDD-Music in Freiburg).

Mein Tip - ruf einfach an, in den meisten Fällen ist das für nen Fachman weniger Streß das schnell zu beheben als den ganzen Quatsch samt Fehlerbeschreibung an den Hersteller zurückzuschicken.
 
Also ich hab nochmal im BGB nachgeschaut, :)

Also, in den ersten 6 Monaten muss der Händler einen Schaden der nicht durch unsachgemäße Handhabung her stammt (was in deinem Fall ist) den Schaden umgehend Reparieren. Falls dies nicht möglich ist hast du das Recht auf einen Ersatz (hier zählt der Neuwert deiner Gitarre und nicht der Zeitwert) oder du kannst vom Vertrag zurücktreten. Das ist die Gewährleistung.... Mehr als 6 Monate ist auch nicht Pflicht (kann aber jeder Händler\Hersteller für sich entscheiden ob er mehr machen will).
Wichtig ist in der Gewährleistungszeit das du ein volles Recht hast deinen gekauften Gegenstand (Gitarre) in seinem zweckmäßigen Nutzen verwenden kannst (d.h. damit auch spielen zu können)

Du wirfst zwar Gewährleistung, Dauer der Gewährleistung bei Gebrauchsgüterkauf und Beweislastumkehr durcheinander, im Ergebnis stimmt aber das innerhalb der ersten 6 Monate der Kunde sehr gute Karten hat.

Was Du schreibst ist aber sachlich nicht zutreffend.

Wichtig ist in der Gewährleistungszeit das du ein volles Recht hast deinen gekauften Gegenstand (Gitarre) in seinem zweckmäßigen Nutzen verwenden kannst (d.h. damit auch spielen zu können)

Nein, für eine zufällige Verschlechterung oder Untergang haftet der Verkäufer natürlich nicht, sondern nur für Fehler die bei Gefahrübergang bereits vorlagen. Innerhalb der ersten 6 Monate wird dies bei einem Gebrauchgüterkauf eben vermutet, und das Gegenteil muss vom Händler bewiesen werden.

Ein verzogener Hals wäre somit nur dann durch die Gewährleistung abgedeckt, wenn der Hals bereits bei Verkauf verzogen war, oder ein Materialfehler vorlag (Holz nicht ausreichend getrocknet etc.).

normalerweise würd ich sagen garantiereparatur keine frage. auf der homepage des händlers www.guitarpoint.de steht in den AGB's gewährleistung 6 monate. meines wissen sind 24 monate per gesetz verordnet.

Bitte nicht Garantie und Gewährleistung durcheinanderwerfen.

Mal abstrakt:

Bez. des Verbrauchsgüterkaufs einfach mal die §§474 ff BGB anschauen, bzgl. der Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche insbesondere §§438, 475 BGB

Ohne hier zu etwas raten zu wollen sei aber darauf hingewiesen, das ein Fehler der nach 6 Monaten nach Gefahrübergang auftritt eben der Beweis der Mangelhaftigkeit bei Gefahrübergang vom Kunden geführt werden muss. Das ist oft schwierig bis unmöglich.

Oft ist es sicherlich sinnvoller zu prüfen, ob eventuell Garantieansprüche vorliegen oder eine Lösung auf Kulanzbasis gefunden werden kann.

Das ist nur abstrakt eine Überlegung und keine konkrete Rechtsberatung. Solltest Du diese benötigen suche einen Anwalt auf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du wirfst zwar Gewährleistung, Dauer der Gewährleistung bei Gebrauchsgüterkauf und Beweislastumkehr durcheinander, im Ergebnis stimmt aber das innerhalb der ersten 6 Monate der Kunde sehr gute Karten hat.

Was Du schreibst ist aber sachlich nicht zutreffend.



Nein, für eine zufällige Verschlechterung oder Untergang haftet der Verkäufer natürlich nicht, sondern nur für Fehler die bei Gefahrübergang bereits vorlagen. Innerhalb der ersten 6 Monate wird dies bei einem Gebrauchgüterkauf eben vermutet, und das Gegenteil muss vom Händler bewiesen werden.

Ein verzogener Hals wäre somit nur dann durch die Gewährleistung abgedeckt, wenn der Hals bereits bei Verkauf verzogen war, oder ein Materialfehler vorlag (Holz nicht ausreichend getrocknet etc.).

[OT: on]
hmm, woher kennst Du Dich so gut aus?! :eek:
Machst Du sowas beruflich oder studierst Du sowas?!?
Reine Neugierde, woher dieses fundierte Wissen stammt ;)
[OT: off]

Gruß Markus
 
ich kenne die jungs von guitarpoint. ich bin jetzt vielleicht nicht 100%ig mit denen zufrieden, aber eines machen die ganz sicher nicht. schlechte, fehlerhafte oder gar defekte ware verkaufen.

für manchen (z.T. selbsternannten) "Fachhändler" würd ich meine hand aber nicht ins feuer legen. es mir z.B. schleierhaft, wie 80% der in münchen sitzenden "fachverkäufer" für gitarren zu ihrem job gekommen sind. keine ahnung, aber davon ne ganze menge. was die einem den lieben langen tag teilweise erzählen......

kurzum...
ich kann mir nicht vorstellen, dass ein hals innerhalb eines halben jahres auf einmal schief wird. ich hab auch genug low-budget gitarren besessen und in der hand gehabt, auch da kam sowas nie vor.

nette anekdote zu diesem thema...
ich hab mal ne ibanez RG verkauft. 1 monat später (nach dem nächsten saitenwechsel) kontaktierte mich der käufer. er hat die saiten gewechselt und die gitarre war auf einmal unbespielbar. der ist damit auch zu nem händler und der hat ihm gesagt, dass der hals schief wäre und absolut unbespielbar, wobei das ja bei ibanez standard sei, seitdem die in fernost fertigen lassen.
harhar
ich hab ihn zu nem anderen geschickt und siehe da...
der gute hat von 009er saiten auf 011er und dropped-tuning gewechselt ohne den halsstab nachzustellen. 5 minuten beim gitarrenbauer und das thema war erledigt.

also lieber threadsteller, mach dir nicht ins hemd, da gehört wahrscheinlich einfach nur die halskrümmung nachjustiert und dann spielt sich deine firebird wieder butterweich.

und zum thema gewährleistung: gesetzlich verankert sind 12 monate

die ersten 6 monate muß der verkäufer beweisen, dass er dir eine mangelfreie ware übergeben hat. das kann er in den allerseltensten fällen, somit hat er 3 versuche, die mangelfreiheit herzustellen.
sollte das beim 3. mal auch fehlschlagen, kannst du umtausch oder rückabwicklung verlangen (wobei rückabwicklung nicht automatisch geld zurück heißt, er kann dir auch einen gutschein für sein geschäft oder eine gutschrift auf dem kundenkonto anbieten ;))
die garantie gilt jedoch 24 bzw. 36 monate, je nachdem was vereinbart ist. der garantieumfang richtet sich nach den bedingungen des herstellers, denn dieser ist zur garantie verpflichtet (nicht wie oft fälschlicherweise angenommen der händler ;) )

so und nu ab damit zum wirklich fachmann, damit du bald wieder vernünftig drauf spielen kannst:great:
 
Du wirfst zwar Gewährleistung, Dauer der Gewährleistung bei Gebrauchsgüterkauf und Beweislastumkehr durcheinander, im Ergebnis stimmt aber das innerhalb der ersten 6 Monate der Kunde sehr gute Karten hat.

Was Du schreibst ist aber sachlich nicht zutreffend.



Nein, für eine zufällige Verschlechterung oder Untergang haftet der Verkäufer natürlich nicht, sondern nur für Fehler die bei Gefahrübergang bereits vorlagen. Innerhalb der ersten 6 Monate wird dies bei einem Gebrauchgüterkauf eben vermutet, und das Gegenteil muss vom Händler bewiesen werden.

Ein verzogener Hals wäre somit nur dann durch die Gewährleistung abgedeckt, wenn der Hals bereits bei Verkauf verzogen war, oder ein Materialfehler vorlag (Holz nicht ausreichend getrocknet etc.).

Jaha, oder Mangelfolgeschaden, nicht wahr? Weiterfressermängel sind wohl bei einem Gitarrenhals auszuschließen. Also - lange Rede kurzer Sinn - einfach mal zum Händler - ein ganz trauriges Gesicht machen und sagen, dass der Hals schief ist. Ich würde die Garantie/Gewährleistung gar nicht erst ansprechen, sondern einfach sagen, dass du die Gitarre vor ein paar Monaten bei denen gekauft hast. Warum die das immer in ihre AGBs schreiben verstehe ich auch nicht wirklich, weils ja gesetzlich sowieso genau so geregelt ist und die schwerlich durch AGB EU Richtlinien ausschließen können.

edit: @pat ich glaub das mit den 12 Monaten ist schon länger her ;)
 
ich kenne die jungs von guitarpoint. ich bin jetzt vielleicht nicht 100%ig mit denen zufrieden, aber eines machen die ganz sicher nicht. schlechte, fehlerhafte oder gar defekte ware verkaufen.

Du meinst wohl das die das nicht absichtlich tun. Das hat auch keiner unterstellt. Aber die werden wohl kaum jede Gitarre in die Hand nehmen und auführlich testen können. Und die können schon garnicht schlecht getrocknetes Holz erkennen.

garantieumfang richtet sich nach den bedingungen des herstellers, denn dieser ist zur garantie verpflichtet (nicht wie oft fälschlicherweise angenommen der händler ;) )

Sorry Pat, aber nein, nein und nochmals nein. Sowohl Händler als auch Hersteller können eine Garantie übernehmen. Diese ist freiwillig, und in ihrer Ausgestaltung auch weitesgehend frei. Eine Pflicht dafür liegt weder beim Händler noch beim Hersteller, der Kunde ist nach deutschem Recht durch die Gewährleistungsansprüche auch hinreichend geschützt.

Ein Händler oder Hersteller kann aber durch Übernahme einer Garantie durchaus Kunden zum Kauf ermuntern.

Warum die das immer in ihre AGBs schreiben verstehe ich auch nicht wirklich, weils ja gesetzlich sowieso genau so geregelt ist und die schwerlich durch AGB EU Richtlinien ausschließen können.

Weil es viele Kunden verunsichert, oder weil man es nicht besser weis. Interessant wird die Thematik, wenn man überlegt ob fehlerhafte AGB´s eine Wettbewerbsverletzung darstellen und somit abmahnfähig sein können, bzw. unterlassensansprüche auslöst.

edit: @pat ich glaub das mit den 12 Monaten ist schon länger her ;)

Es sei denn die Gitarre wurde hier als gebraucht verkauft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Weil es viele Kunden verunsichert, oder weil man es nicht besser weis. Interessant wird die Thematik, wenn man überlegt ob fehlerhafte AGB´s eine Wettbewerbsverletzung darstellt und somit abmahnfähig sein kann, bzw. unterlassensansprüche auslöst.

Ich denke nämlich eigentlich auch, dass es nur verunsichert - interessante Frage trotzdem - ich werds mir mal im Rahmen der Schwerpunktprüfung überlegen ;)
 
Ich denke nämlich eigentlich auch, dass es nur verunsichert

Ich frage mich nur in welche Richtung... dahingehend das der Kunde aus Verunsicherung eher bei der Konkurrenz kauft, oder dass er seine Gewährleistungsansprüche nicht geltend macht.

Ich denke vor allem ersteres, und beim letzteren ist eben nach 6 Monaten mit Entfall der Beweislastumkehr ohnehin nicht mehr soo viel los.

Von daher denke ich das man mit fehlerhaften AGB´s eher schlecht beraten ist.
 
Naja, ich denke es ist vielmehr so, dass die meisten Menschen sich die AGBs VOR dem Kauf nicht durchlesen. Die meisten werden wohl reinschauen, sobald sie ein Problem mit der Gitarre haben - und sich dann denken, dass man ja jetzt keine Gewährleistung mehr hat.

Ich behaupte übrigens einfach mal frech, dass es sehr viele AGBs in diese Richtung gibt, und mich wunderts ein bisschen, dass da seitens der Bundesregierung nicht viel mehr Aufklärung betrieben wird.
 
Naja, ich denke es ist vielmehr so, dass die meisten Menschen sich die AGBs VOR dem Kauf nicht durchlesen. Die meisten werden wohl reinschauen, sobald sie ein Problem mit der Gitarre haben - und sich dann denken, dass man ja jetzt keine Gewährleistung mehr hat.

Da hast du wohl Recht. Ich finde aber es ist zu beobachten, das gerade im Online-Handel die Grossen durchaus offen mit den Rechten der Kunden umgehen, diese gerne noch erweitern und dann damit werben.

Geschäfte die eine 30-Tage-Geld zurück Garantie geben, kriegen deshalb starken Zulauf... auch wenn das inzwischen jeder Online-Händler faktisch 4 wochen "gewähren" muss.

Insofern scheint der Kunde sich schon für seine Rechte zu interessieren, nur kennt er sie oft nicht.

Ein Händler der da seriös und offen mit umgeht, gewinnt nacht meiner Einschätzung wahrscheinlich mehr Kunden als er für die par Nachbesserungen die er sich vielleicht sonst gespart hätte ausgeben muss. Aber das ist nur eine Laieneinschätzung, die es aber sicherlich wert wäre mal Statistisch zu überprüfen :D
 
erstmal danke für die vielen beiträge und das rege interesse an dem thema

gitarre war neu ! wurde gut behandelt, hat einen Koffer und alles was sie so braucht bekommen ! kann mir also keinen Vorwurf machen außer den einen, dass ich bei Erhalt der Ware, nur nach Mangelerscheinungen wie Kratzern, Lackabplatzern und derartigem geschaut habe und nicht nach dem Hals.

werde den verkäufer auch sicherlich nicht ohne ein telefonat geführt zu haben vor gericht zerren ... schwachsinn ... ich werde morgen dort anrufen und sehen was er zu sagen hat und demnach handeln.

rechnungsdatum ist der 25.07.2008 - ab wann läuft die gewährleistung nach rechnungsdatum oder bei erhalt der ware ?

wenn also nun die 6 monate abelaufen sind, siehts für mich nicht so rosig aus da ich ja seine agbs (ob nun rechtens oder nicht ) akzeptiert habe.

welche möglichkeiten bestehen nun ?

PS. der fachhändler, der den krummen hals entdeckt hat meinte die krümmung wäre schon nicht allzu gering und man müsse sehen ob sich das mit der schraube geradebiegen lasse oder nicht. preislicher rahmen je nach zeitaufwand ( 30 - 70 ) euro aber es sei nicht sicher das es funktioniert.
 

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