... Wenn allerdings Toyota zur Steigerung des Umsatzes Mercedessterne oder BMW-Nieren an ihre Kühlerhauben schrauben täte, dann hört der Spaß auf.
Macht Toyota aber nicht, Edwards und Tokai dito.
Btw. einen Kühlergrill in BMW-Nierenform darf man so lange bauen, bis BMW einen Gerichtstitel hat, der das verbietet. Unddas istdann ein Einzelfallurteil á la "BMW verbietet VW ..."
Opel darf das dann trotzdem tun (muss aber damit rechnen, dass BMW dann auch klagt und wegen des Präzendenzfallesrelativ schnell recht bekommt).
Was man dagegen nicht darf, ist in einen BMW-Nierengrill ein BMW-Logo einbauen oder ein Logo, das dem von BMW (zu) ähnlich sieht.
Grund: das BMW-Logo ist geschützt.
Der Nierengrill ist ncith schützbar (es sei denn, es wäre eine patentierte technische Innovation).
Design ist afaik nicht schützbar in der BRD.
Seltsame Auffassung. Man kann nicht "eine Qualität" abkupfern.
Sehr reale Auffassung. Man kann Qualität kopieren (d.h. nachahmen).
Z.B. die in der ADAC-Pannenstatistik ausgewiesene Qualität.
Du scheinst es nicht verstehen zu können... Keine Sau hat irgendetwas dagegen, wenn Japaner oder Chinesen eine Uhr bauen, die in 100 Jahren nur 3 Sekunden falsch gehtind 30 Gramm wiegt... Aber warum muss diese Uhr einer Rolex zum Verwechseln ähnlich sehen?
Du scheinst nicht zu kapieren.
Niemand hat was dagegen wenn wer Uhren baut die aussehen wie Rolex.
Wrangler und Mustang bieten ja auch Jeans an die fast so aussehen wie Levis.
Yamaha hatCD-PLayer die fastso aussehen wie Sony.
Rixe hat Fahrräder die fast (oder genau) so aussehen wie Kalkhoff.
Es ist das Design und der Name Rolex, an dem die Firma ihre Produktrechte hat.
Und genau das ist afaik falsch.
Design kann man sich nicht schützen lassen in D-Land.
Markennamen und Logos dagegen schon.
Design kann man beliebeig kopieren, so lange der Design-Erfinder vor Gericht nicht ein Urteil erreicht, das im Einzelfall (!) eine Designkopie untersagt.
Wie gesagt, Design ist in D-Land nicht rechtlich schützbar.
Schützbar sind nur Markennamen und Logos. Und zum Logo gehören auch Dinge wie die 3 Adidas-Streifen. Die T-Shirts oder Schuhe von adidas darf ich aber beliebig kopieren, so lange ich nicht den eingetragenen Namern Adidas oder das eingetragene Logo "3 Streifen" verwende.
Da kann Adias gar nix gegen machen.
Theoretsich könnten sie es vor Gericht versuchen, praktisch wäre das aber ne sehr ungewisse Sache.
Warum wohl? Weil eine Junghans beschissen aussieht!
Finde ich nicht.
Ich finde die Rolex sehen schlecht aus. Überladen, prollig, protzig.
Das schlichte Design einer Junghans spricht mich mehr an.
Ist aber reine Geschmackssache.
Die Firma Tokai hat aber mW nicht das Recht, ein Open Book Headstock in Deutschland anzubieten.
Da irrst du dich, afaik.
Und ich habe das Recht, es schäbig zu finden
Ja, hast du.
Ich habe das Recht, Löcherbohrerei und short Billig-tenons in 2500-Euro-Klampfen schäbig zu finden.
Und Deine Meinung zu Angeblich mangelhafter Qualität und überhöhten Gibson-Preisen ist hier hinreichend bekannt...
Das ist nicht nur meine Meinung, was die Qualitätsschwankungen anbelangt.
Siehe u.a. entsprechende Berichte in der Fachpresse wie z.B. "Gitarre & Bass".
Leider wird hier mittlerweile zensiert, wenn man die unliebsamen Fakten nennt, daher gehe ich nicht näher darauf ein.
AFAIR hat Philips die CD erfunden und an Sony lizenziert. ...
Afair haben beide gemeinsam das Patent.
Und tschüss
B.