• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Frage zu selbständiger Tätigkeit als Musiker

redtie
redtie
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
15.04.24
Registriert
03.10.14
Beiträge
247
Kekse
0
Hi Leute, ich habe eine Frage zum Anlagenverzeichnis im Bezug auf die selbstständige Tätigkeit als Musiker.

Wenn ich ab Beginn 2018 selbstständig tätig bin, gibt es ja die Möglichkeit, „Einlagen“ zu berechnen, also Güter, die ich schon vor meiner selbstständigen Tätigkeit gekauft habe und nach wie vor nutze.

z.B. ein Instrument, das ich 2015 um 5000€ gekauft habe (Rechnung vorhanden).

Ich habe zwei Möglichkeiten dazu gehört und möchte fragen, welche die bessere und richtigere ist.

- Ein Steuerberater hat mir geraten, per Willhaben den ungefähren momentanen Wert und die ungefähre Noch-Nutzungsdauer zum jetzigen Zeitpunkt zu ermitteln.
Sprich bei einem akustischen Instrument, das kaum Wertverlust hat, bleiben evtl um die 4000€.

- Ein Freund hat mir aber gesagt, dass das so nicht funktioniert, sondern, dass ich die Rechnung von 2015 hernehmen muss, die Nutzungsdauer ermitteln muss und dann pro Jahr den gewissen Betrag abschreiben kann.


Kann mir jemand weiterhelfen?

PS: bin aus Österreich, falls das einen Unterschied macht.
Kennt jemand generell eine Platform oder Artikel, wo einem in diesen Fragen weitergeholfen wird?
 
Eigenschaft
 
Letzteres ist sicher die bessere Variante.
Das Problem dürfte sein, daß die Nutzungsdauer und damit die Zeit bis zum Nullwert nicht so einfach zu ermitteln ist.

Am einfachsten Du rufst beim Finanzamt an oder fragst den Steuerberater.
In beiden Fällen wirst Du keine "sichere" Antwort bekommen. Im schlimmsten Fall musst Du bei einer Steuerprüfung den zuviel abgeschriebenen Betrag zurückzahlen.
Das dürfte aber in Deinem Fall keinen riesigen Betrag ausmachen. Wenn die Steuerprüfung aber erst in einigen Jahren passiert ist das u.U. nicht mehr relevant.

Einen Steuerberater würde ich sowieso in jedem Fall empfehlen. Wenn das nicht nur ein Nebejob ist musst Du auch bedenken, daß Sozialversicherung und Co. geklärt sein müssen.
Alle Dinge die Du jetzt verkackeierst werden Dir spätestens bei den Pensionsjahren bitter auffallen. Auch wenn es jetzt verlockend ist da etwas zu "sparen".
Ist es ein Nebejob und Du lebst von Deinem Hauptjob wäre zu klären ob da eine Selbständigkeit im herkömmlichen Sinn notwendig ist bzw. wieviel Du mit dem Nebenjob verdienen wirst/könntest.

Vielleicht hilft Dir das weiter:
https://www.selbststaendig-machen.at/die-besten-steuertipps-fuer-selbststaendige/
 
Bei mir war es so ein Mittelding aus Deinen beiden Vorgehensweisen, als ich damals meine Instrumente ins Betriebsvermögen eingebracht habe. Ich hab sie mit dem Wert eingestellt, denn sie buchhalterisch noch gehabt hätten, wenn ich von Anfang an abgeschrieben hätte. Also auf Deinen Fall übetragen hieße das: mit dem Betrag von der Rechnung aus 2015 arbeiten und vier Jahre Abschreibungen abziehen.

Aber keine Ahnung, ob das so richtig ist. ^^

Wichtig für Deinen Hinterkopf ist bloß, dass im Fall einer Betriebsaufgabe Deine Instrumente als Entnahme nachversteuert werden müssen, und dann wird mit dem aktuellen Marktwert gerechnet, auch wenn sie längst auf 1 Euro abgeschrieben sind. Das kann einen böse überraschen.
 
Nur ein Wort der Warnung. Wenn Du Variante 2 wählst und irgendwann die Gitarre zum Marktwert verkaufst, ist die Differenz zu versteuern.

Ich würde in Steuersachen eher einem Steuerberater trauen. Der hat das gelernt
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben