
Plaudy
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Hallo zusammen,
ich habe einige Fragen zum Thema KSK.
Zunächst zu den Voraussetzungen:
Angenommen eine Band ist als GbR angemeldet mit 5 Gesellschaftern.
4 der Mitglieder sind nur nebenberuflich Musiker, und Hauptberuflich anderweitig sozialversicherungspflichtig angestellt.
1 Mitglied ist als Musiker selbstständig tätig, eine von vielen Einnahmequellen ist diese Band (und auch KSK Mitglied)
1. Frage:
Müsste man als GbR-Mitglied für sich selber eigentlich an die KSK Geld abführen? Oder muss das jeweils der Auftraggeber, der bucht? (Auch wenn das ständig wechselnde Auftraggeber, von Vereinen, über Firmen bis zu Privatpersonen sind?). Bzw. muss man als GbR das Geld für den Auftraggeber weiterleiten oder ihn zumindest darauf hinweisen, dass er zahlen muss?
2. Frage:
Angenommen, die GbR möchte sich mit einem weiteren Musiker verstärken. Dieser wäre aber nicht selbstständig bzw. freiberuflich tätig, und könnte der GbR daher keine klassiche Rechnung schreiben. Und auch sonst hätte er kein eigenes Einkommen. Deshalb überlegt man von Seiten der GbR ihn als Minijobber auf 450€ Basis fest anzustellen.
Normalerweise zahlt der Arbeitgeber (also die GbR) in dem Fall ja pauschal 20% Abgaben für Steuer und Sozialversicherung und damit ist dann „alles“ für den Minijob erledigt. Gilt das auch für Musiker? Oder müsste in einem solchen Fall dann auch (zusätzlich?) wieder Geld an die KSK abgeführt werden, weil es ja trotzdem eine künstlerische Tätigkeit ist? Oder gilt das nur für freiberufliche bzw. selbstständige Musiker und nicht für angestellte Musiker?
Danke schonmal im Voraus für eure Tipps
Gruß
Plaudy
ich habe einige Fragen zum Thema KSK.
Zunächst zu den Voraussetzungen:
Angenommen eine Band ist als GbR angemeldet mit 5 Gesellschaftern.
4 der Mitglieder sind nur nebenberuflich Musiker, und Hauptberuflich anderweitig sozialversicherungspflichtig angestellt.
1 Mitglied ist als Musiker selbstständig tätig, eine von vielen Einnahmequellen ist diese Band (und auch KSK Mitglied)
1. Frage:
Müsste man als GbR-Mitglied für sich selber eigentlich an die KSK Geld abführen? Oder muss das jeweils der Auftraggeber, der bucht? (Auch wenn das ständig wechselnde Auftraggeber, von Vereinen, über Firmen bis zu Privatpersonen sind?). Bzw. muss man als GbR das Geld für den Auftraggeber weiterleiten oder ihn zumindest darauf hinweisen, dass er zahlen muss?
2. Frage:
Angenommen, die GbR möchte sich mit einem weiteren Musiker verstärken. Dieser wäre aber nicht selbstständig bzw. freiberuflich tätig, und könnte der GbR daher keine klassiche Rechnung schreiben. Und auch sonst hätte er kein eigenes Einkommen. Deshalb überlegt man von Seiten der GbR ihn als Minijobber auf 450€ Basis fest anzustellen.
Normalerweise zahlt der Arbeitgeber (also die GbR) in dem Fall ja pauschal 20% Abgaben für Steuer und Sozialversicherung und damit ist dann „alles“ für den Minijob erledigt. Gilt das auch für Musiker? Oder müsste in einem solchen Fall dann auch (zusätzlich?) wieder Geld an die KSK abgeführt werden, weil es ja trotzdem eine künstlerische Tätigkeit ist? Oder gilt das nur für freiberufliche bzw. selbstständige Musiker und nicht für angestellte Musiker?
Danke schonmal im Voraus für eure Tipps
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