Frequenzen Anmelde- und Gebürenfrei / Genehmigungspflichtig

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Hi ich wollte mir ein Funkempfänger kaufen, nun weiß ich nicht mit welcher Frequenz ich mir das Teil kaufen soll!

Was sind die unterschiede und was bringt mir dass wenn ich eines der Genehmigungspflichtigen Freq. nehme, und wo muss ich die anmelden, oder muss ich sie überhaupt anmelden?

802.525 MHz (EU62) Genehmigungspflichtig
812.800 MHz (EU63) Genehmigungspflichtig ( fällt weg weil mein anderer Gitarrist die Freq. hat, der wieß aber selber nicht, wie so die Gehemigungspflichtig ist)
863.100 MHz (ISM1) Anmelde- und Gebürenfrei
864.375 MHZ (ISM2) Anmelde- und Gebürenfrei

welche Frequenz sollte ich nehmen helft mir
 

Da gibt es bei Thomman oder MP auf der Webseite eine PDF dazu... trotzdem werde ich das einfach mal in die PA-Ecke verschieben, denn die Jungens haben glaube ich oeftermit dem Thema zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Cisse,

generell gilt: jedes Funkmikrofon muss angemeldet werden. Ausnahem bildet der kleine Freqeunzbereich 863 - 865 MHz.

Ansonten kann in einem Frequenzbereich von 792 - 814 bzw. 854 - 862 MHz eine Anmeldung erfolgen.

Genaueres bitte auf unserer homepage nachlesen.
Grüße
 

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tonfreak
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