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GBR oder Kleingewerbe

Maxxon
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Hallo,

ich habe im Forum etwas gelesen, aber noch keine zufriedenstellende Antwort gefunden. Daher frage ich nochmal gesondert zum ewigen Thema: GBR als Band.

Wir überlegen, ob wir unsere Band als GBR (mit mehreren Mitgliedern) weiterlaufen lassen oder die GBR abmelden und stattdessen ein Mitglied bei uns einen Gewerbeschein holt und ein Kleingewerbe anmeldet. Organisatorisch und finanziell läuft sowieso alles über das eine Mitglied.

Was meint ihr?
 
Eigenschaft
 
Hallo,
Woher kommen denn die Überlegungen? Was soll Euch das bringen?

Das Mitglied mit dem Gewerbe müsste Euch ja dann quasi anstellen. 450 € Basis z.B. Will er/Ihr das wirklich?
Ihr könntet auch auf eigene Rechnung arbeiten. Müsstest dann aber auch ein Gewerbe anmelden und Rechnungen ausstellen.

Mir erschließt sich nicht der Sinn eures Vorhabens.
 
Der Sinn kann sich natürlich auch (noch) nicht erschließen :)
So viel zu den Hintergründen habe ich ja auch nicht geschrieben.

Mir geht es darum, die Vor- und Nachteile und die Sinnhaftigkeit zu verstehen. Denn du fragst 5 Leute und bekommst 6 Antworten zu dem Thema.
 
Der Nachteil bei dem Modell mit einem einzigen Gewerbetreibenden ist unter anderem, dass immer Künstlersozialabgabe fällig wird, wenn er den Musikern der Band eine Gage auszahlt.
Und wird da nicht auch Gewerbesteuer fällig?

Als GbR kann man auch übrigens Rechnungen schreiben, ohne ein Gewerbe anzumelden.

Die GbR halte ich für die beste Konstruktion für eine Band. Zuständigkeiten bzw. die Alleinvertretungsvollmacht für das eine Mitglied kann man ja entsprechend regeln. Und viele andere Dinge darüber hinaus im Innenverhältnis (wie mit Songs und Aufnahmen umgehen, wenn einer die Band verlässt usw.). In der rechtichen Konstruktion als freie Künstler hängt Ihr alle von dem einen Gewerbetreibenden ab.
 
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Sehe ich auch so. GbR ist eigentlich das idealste für eine Band. Es sei denn Ihr habt das entsprechende Kapital, dann ne GmbH.
Eine Gesellschaft ist für eine Band organisatorisch und geschäftlich, wie auch steuertechnisch die einfachste Variante.
Seid euch bewusst, das wenn einer das alleine macht, er auch alleine sämtliche Risiken trägt und unter Umständen alleine haftbar ist. Vorsicht auch bei Konstellationen mit, wie ich schreib dann ne Rechnung als Musiker. Wenn du nur in der Band spielst, könntest Du/Ihr Probleme wegen einer vermuteten Scheinselbstsändigkeit bekommen.
Steuererklärungen sind in der Gesellschaft auch einfacher. Hier wird eine zusammen abgegeben (gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung), sonst darf jeder selbst ran.
Das nur einer von Euch als Einzelunternehmer auftritt, halte ich für nicht praktikabel. Es sei denn es ist ein Soloprojekt.
Lässt Euch doch mal von einem Steuerberater beraten.
 
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Was für ein Gewerbe soll das denn sein?
 
Ja, nach euren Ratschlägen und noch ein wenig lesen wird es auch bei der GbR bleiben.

Eine Frage noch zur Steuererklärung.
Es muss dann jeder der Gesellschafter in seiner eigenen Steuererklärung auch die GbR berücksichtigen.
Bisher war es so, dass wir am Jahresende eine Abrechnung für die Band gemacht haben. Alle Einnahmen/Ausgaben sowie die dazugehörigen Belege wurden abgerechnet und jeder Gesellschafter hat das dann in seiner eigenen Steuererklärung eingetragen.

Ich weiß nicht, ob das so richtig ist. Wie macht ihr das denn?

Und eine weitere Frage: Wie geht man mit Kosten für die Band um, die nur eine Person betreffen. Zum Beispiel: Ein Gesellschafter ist stellvertretend für die Band GEMA-Mitglied geworden. Kann man das über die Steuererklärung abrechnen? Und wenn ja: Wie denn?
 
Eine Frage noch zur Steuererklärung.
Es muss dann jeder der Gesellschafter in seiner eigenen Steuererklärung auch die GbR berücksichtigen.
Bisher war es so, dass wir am Jahresende eine Abrechnung für die Band gemacht haben. Alle Einnahmen/Ausgaben sowie die dazugehörigen Belege wurden abgerechnet und jeder Gesellschafter hat das dann in seiner eigenen Steuererklärung eingetragen.

Am Jahresende die Abrechnung für die Band als Ganzes ist auch richtig. Einnahme-/Überschussrechnung und es bleibt dann ein Gesamtgewinn oder Verlust. In der GbR könnte Ihr Regelungen treffen, wie das Ergebnis auf die Bandmitglieder verteilt wird - es muss also nicht zwingend zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. Das Finanzamt prüft und schickt Euch dann die sogenannte "gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung", die @Falk schon erwähnt hat.

Dort steht dann eben für jedes GbR-Mitglied ein Betrag drin, den jeder in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung unter "Einkünfte aus Beteiligungen" einträgt. Wer nicht so lange warten will, bis das Finanzamt für die Band besagte Feststellungserklärung schickt, kann auch seine Einkommensteuererklärung vorher schon einreichen. In dem Fall trägt man unter "Einkünfte aus Beteiligungen" den Namen der GbR ein und kreuzt an "Ermittlung von Amts wegen" (oder so ähnlich). Man erhält dann schon früher den Einkommensteuerbescheid, den das Finanzamt dann selbständig korrigiert, sobald die Band abgerechnet ist.
 
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Und eine weitere Frage: Wie geht man mit Kosten für die Band um, die nur eine Person betreffen. Zum Beispiel: Ein Gesellschafter ist stellvertretend für die Band GEMA-Mitglied geworden. Kann man das über die Steuererklärung abrechnen? Und wenn ja: Wie denn?

Und genau dafür ist gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung da. Einheitlich, weil Ihr eure Einnahme-/Überschussrechnung und dem daraus abzuleitenden Gewinn oder Verlust darstellt. Also das was die Gesellschaft an sich betrifft.
Gesondert wird dann jeder einzelne berücksichtigt. Also du hast andere Ausgaben für Dich persönlich gehabt als deine Kollegen. Das könnte z.B ein Instrument sein, dass Du Dir angeschafft hast und nicht von der Band bezahlt, sondern von Dir privat. Das Instrument wird dann zum Sonderbetriebsvermögen und ist dir zu zuordnen. Es wird dann je nach Anschaffungswert als Anlagevermögen bei Dir aktiviert und die jährliche Abschreibung darauf gesondert festgestellt und gegenüber dem FA erklärt.
Auch Deine persönlichen Fahrtkosten zur Probe oder Auftritt, soweit nicht von der Gesellschaft getragen, gehören da rein.
Ich sag’s noch mal. Wenn das für Euch böhmische Dörfer sind, dann Steuerberater.

GEMA kann auch keiner stellvertretend machen. Entweder hat er den Song geschrieben und ist somit Urheber oder eben nicht. Eine Band kann nicht GEMA-Mitglied sein. Ein Urheber und evtl. mehrere Mitwirkende, das ginge. Aber dafür müssen die Mitwirkenden, sofern sie Tantimen einstreichen wollen, ebenfalls Mitglied werden.

Hoffe konnte helfen.
 
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