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MegaOwlet
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Guten Morgen Zusammen,
hat hier irgendwer Erfahrungen mit folgendem Thema.
Ich schreibe seit einiger Zeit Songs, die ich dann auch in Demo Versionen selber produziere. Vermehrt für meine eigene Band, aus Spaß und Freude aber auch Songs, die mir zwar gefallen, aber nichts für das Programm meiner Band sind.
Nun ist folgendes passiert: Ein regional bekannter Küstler aus dem Rheinland, hat über Umwege einen dieser Songs gehört und möchte ihn veröffentlichen.
Hier noch ein paar Eckdaten:
-Unsere Band läuft als GBR
-Ich bin in einem Hauptjob tätig, der nichts mit der Musik zu tun hat.
- Ich bin Gema Mitglied ( mache für die Band Anmeldungen, Verwaltung etc). Die Gema Mitgliedschaft läuft über mich persönlich, sprich, ich könnte auch Songs die ich an andere Künstler gebe dort eintragen lassen.
NUN MEINE EIGENTLICHE FRAGE:
Es ist davon auszugehen, dass Live Auftritte des Künstlers und auch Streaming- Einnahmen generiert werden, denn im Schnitt werden die Songs ( zb. Spotify ) irgendwie in Bereichen von 150.000 - 450.000 Klicks liegen ( je nach Erfolg und Qualität des Songs)
Wie muss ich mich absichern, um dann keinen Ärger mit Finanzamt etc. zu bekommen.
-Kann ich ein Gewerbe annelden, über das ich die Gema Tantiemen abrechne !?
-Gibt es Freibeträge, wo ich nichts tun muss ? Oder empfiehlt sich da immer im Vorfeld zu handeln !?
-Gibt es hier im Forum Songwriter , die Erfahrungen damit haben !?
Ich habe heraus gefunden, dass ich das als freiberufliche Tätigkeit anmelden könnte. Allerdings ist der langfristige Plan, vielleicht auch Jingels etc. zu schreiben, womit ich lt. Gesetz ein Gewerbe betreiben würde.
Empfiehlt es sich also somit so etwas wie eine Bla Bla - Songwriter GbR zu gründen !?
Wenn mir dort jemand einen Tip geben kann, wäre das grandios.
Schönen Tag Euch allen,
Andreas
hat hier irgendwer Erfahrungen mit folgendem Thema.
Ich schreibe seit einiger Zeit Songs, die ich dann auch in Demo Versionen selber produziere. Vermehrt für meine eigene Band, aus Spaß und Freude aber auch Songs, die mir zwar gefallen, aber nichts für das Programm meiner Band sind.
Nun ist folgendes passiert: Ein regional bekannter Küstler aus dem Rheinland, hat über Umwege einen dieser Songs gehört und möchte ihn veröffentlichen.
Hier noch ein paar Eckdaten:
-Unsere Band läuft als GBR
-Ich bin in einem Hauptjob tätig, der nichts mit der Musik zu tun hat.
- Ich bin Gema Mitglied ( mache für die Band Anmeldungen, Verwaltung etc). Die Gema Mitgliedschaft läuft über mich persönlich, sprich, ich könnte auch Songs die ich an andere Künstler gebe dort eintragen lassen.
NUN MEINE EIGENTLICHE FRAGE:
Es ist davon auszugehen, dass Live Auftritte des Künstlers und auch Streaming- Einnahmen generiert werden, denn im Schnitt werden die Songs ( zb. Spotify ) irgendwie in Bereichen von 150.000 - 450.000 Klicks liegen ( je nach Erfolg und Qualität des Songs)
Wie muss ich mich absichern, um dann keinen Ärger mit Finanzamt etc. zu bekommen.
-Kann ich ein Gewerbe annelden, über das ich die Gema Tantiemen abrechne !?
-Gibt es Freibeträge, wo ich nichts tun muss ? Oder empfiehlt sich da immer im Vorfeld zu handeln !?
-Gibt es hier im Forum Songwriter , die Erfahrungen damit haben !?
Ich habe heraus gefunden, dass ich das als freiberufliche Tätigkeit anmelden könnte. Allerdings ist der langfristige Plan, vielleicht auch Jingels etc. zu schreiben, womit ich lt. Gesetz ein Gewerbe betreiben würde.
Empfiehlt es sich also somit so etwas wie eine Bla Bla - Songwriter GbR zu gründen !?
Wenn mir dort jemand einen Tip geben kann, wäre das grandios.
Schönen Tag Euch allen,
Andreas