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Was tun, wenn jemand deinen Song haben will !?

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MegaOwlet
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Guten Morgen Zusammen,

hat hier irgendwer Erfahrungen mit folgendem Thema.

Ich schreibe seit einiger Zeit Songs, die ich dann auch in Demo Versionen selber produziere. Vermehrt für meine eigene Band, aus Spaß und Freude aber auch Songs, die mir zwar gefallen, aber nichts für das Programm meiner Band sind.

Nun ist folgendes passiert: Ein regional bekannter Küstler aus dem Rheinland, hat über Umwege einen dieser Songs gehört und möchte ihn veröffentlichen.

Hier noch ein paar Eckdaten:
-Unsere Band läuft als GBR
-Ich bin in einem Hauptjob tätig, der nichts mit der Musik zu tun hat.
- Ich bin Gema Mitglied ( mache für die Band Anmeldungen, Verwaltung etc). Die Gema Mitgliedschaft läuft über mich persönlich, sprich, ich könnte auch Songs die ich an andere Künstler gebe dort eintragen lassen.


NUN MEINE EIGENTLICHE FRAGE:

Es ist davon auszugehen, dass Live Auftritte des Künstlers und auch Streaming- Einnahmen generiert werden, denn im Schnitt werden die Songs ( zb. Spotify ) irgendwie in Bereichen von 150.000 - 450.000 Klicks liegen ( je nach Erfolg und Qualität des Songs)

Wie muss ich mich absichern, um dann keinen Ärger mit Finanzamt etc. zu bekommen.
-Kann ich ein Gewerbe annelden, über das ich die Gema Tantiemen abrechne !?
-Gibt es Freibeträge, wo ich nichts tun muss ? Oder empfiehlt sich da immer im Vorfeld zu handeln !?
-Gibt es hier im Forum Songwriter , die Erfahrungen damit haben !?


Ich habe heraus gefunden, dass ich das als freiberufliche Tätigkeit anmelden könnte. Allerdings ist der langfristige Plan, vielleicht auch Jingels etc. zu schreiben, womit ich lt. Gesetz ein Gewerbe betreiben würde.


Empfiehlt es sich also somit so etwas wie eine Bla Bla - Songwriter GbR zu gründen !?



Wenn mir dort jemand einen Tip geben kann, wäre das grandios.


Schönen Tag Euch allen,

Andreas
 
Hi Andreas,
bei Deiner Situation, deinen Zielen und den realen Aussichten, dass mehr als ein Hobby daraus wird, empfehle ich Dir eine Beratung bei Steuerberater*in, die sich in diesem Bereich auskennen.

Erstens kann hier gar nicht auf Deine individuelle Situation eingegangen werden, da dies einer unerlaubten Rechtsberatung gleich käme. Bei Dir spielen aber die individuellen Gegenheiten eine große Rolle. Zweitens bist Du schon recht ordentlich unterwegs, stellst aber noch Fragen, die sehr grundsätzlich sind und aus meiner Sicht gut sortiert gehören. So halte ich den möglichen Fall, dass Du irgendwann mal Jingles schreiben und vermarkten willst und dass dabei möglicherweise (!) eine gewerbliche Tätigkeit tangiert wird, für etwas, was noch gar nicht ansteht und demzufolge später geklärt werden kann und sollte.
Drittens stehen die realen Einkommensmöglichkeiten und die Kosten für eine fachlich fundierte und individuelle Steuerberatung in einem positiven Verhältnis, heißt: bei Dir lohnt sich der Aufwand.

Dien grundsätzlichen Fragen kannst Du übrigens leicht nachgehen, indem Du hier die Suchfunktion (Lupenymbol) anschmeisst: dazu gibt es etliche threads (Band/Musik, Hobby/Einnahmen, Finanzamt/Steuern ...). Dem kannst Du dann recht schnell entnehmen, was sich in einem Forum klären lässt und was nicht.

Herzliche Grüße und viel Erfolg!

x-Riff
 
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Erstmal meinen Glückwunsch!

Du trittst damit ein bißchen in die Business-Welt der Musik ein (ob das nun gut
oder schlecht ist, musst Du später selbst herausfinden). :censored:

Es ist alles gar nicht so kompliziert wie Du denkst. Du musst Dich nur um zwei Dinge
kümmern:

1. Du musst mit dem Künstler, der Deinen Song performt, einen Vertrag abschließen,
in welchem alles geregelt wird. Also, was der Künstler mit dem Song tun darf, und
wie die Einnahmen im Einzelnen fließen sollen.

2. Du musst am Ende des Jahres Deine Einnahmen aus "freiberuflicher Tätigkeit" dem
Finanzamt mitteilen.

Das war schon alles! Viel Glück! ;)
 
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Hallo,

erst einmal vielen Dank für das Feedback.
Entschuldigt bitte, dass ich nicht so viel Überblick in diesem Forum habe. Daher habe ich den Beitrag wohl nicht in der richtigen Abteilung erstellt, bzw vorher geschaut.
@enroe :

Es hört sich so an, als hättest du Erfahrungen damit !?

Dann mal konkret.
Es gibt einen Vertragsvorschlag, indem geregelt sein soll, dass ich als Urheber, Komponist und Textdichter dem Künstler erlaube....

a) den Song aufzunehmen ohne den Text oder die Komposition wesenrtlich zu verändern ( er wird in einem Studio aufgenommen, mein Mix wird aber als Ref. genommen )

b) diesen Song zu veröffentlichen, ihn zu bewerben und Live damit aufzutreten.

c) Die Gema Aufteilung soll bei 100% für mich sein ( aufgeteilt in Komponist und Textdichter )


Der Künstler hat ca 180 - 250 Live Auftitte im Jahr.
+ Streams auf Spotify, Apple etc. ( hab mir die bisherigen Songs angesehen... Spotify bsp. 150 000 - 450 000 streams.


Wenn das so käme, ist das ja nicht wenig was da an Tantiemen kommt.
Empfiehlt es sich dann, diese Tantiemen komplett einzufrieren und abzuwarten, was dann das Finazamt haben will, wenn ich das am Ende des Jahres melde !?

Hast du oder sonst irgendwer hier Erfahrungen damit!?

Angenommen, die Tantiemen von Live und Stream liegen bei 5000€, was würden denn da so an steuern anfallen !? Gibt es da eine Berechnungsgrundlage !?


Beste Grüße

Andreas
Beitrag automatisch zusammengefügt:

@x-Riff

Vielen Dank für deinen Hinweis.
Ich habe tatsächlich noch keinen Stuerberater aufgesucht, da ich mich erstmal informieren wollte, wie das vielleicht andere Menschen in diesem Bereich geregelt haben.

Ich habe ja auch Ausgaben ( bzw. würde ), gerne auch neue Anschaffungen absetzen können. Wie würde also das funktionieren, geht das auch als Freiberufler !? Oder nur mit einem Gewerbe !?
 
Also, MegaOwlet:

1. Bei dem Vertrag musst Du möglichst konkret sein, und alle evenuell auftretenden Einnahmen berücksichtigen.
Früher waren das ja noch CD-Verkauf, Merchandising, Live, usw. etc. - heute im Wesentlichen Streaming,
Werbe-Einnahmen usw.

2. Das Finanzamt verrechnet Deine freiberuflichen Einnahmen ja mit Deinen Angestellten-Einnahmen und
berücksichtigt dabei Deinen persönlichen Steuersatz. Das hängt also von Deinen Gesamteinnahmen ab.

3. Ein Tipp noch: Deine Ausgaben für Equipment kannst Du den Einnahmen entgegensetzen - dafür musst
Du aber die Rechnungsbelege sammeln - und eventuell Abschreibungsregelungen berücksichtigen.

Also: Ein bißchen Mühe musst Du Dir schon machen - aber dann ist alles sehr einfach!
Achja: Wenn Du bisher ein unbekannter Songwriter bist, solltest Du Dich bezüglich (1) mit Deinem
Performance-Künstler besprechen. Kann sein, dass der auf für ihn günstigere Regelungen hofft.
 
Also, MegaOwlet:

1. Bei dem Vertrag musst Du möglichst konkret sein, und alle evenuell auftretenden Einnahmen berücksichtigen.
Früher waren das ja noch CD-Verkauf, Merchandising, Live, usw. etc. - heute im Wesentlichen Streaming,
Werbe-Einnahmen usw.

2. Das Finanzamt verrechnet Deine freiberuflichen Einnahmen ja mit Deinen Angestellten-Einnahmen und
berücksichtigt dabei Deinen persönlichen Steuersatz. Das hängt also von Deinen Gesamteinnahmen ab.

3. Ein Tipp noch: Deine Ausgaben für Equipment kannst Du den Einnahmen entgegensetzen - dafür musst
Du aber die Rechnungsbelege sammeln - und eventuell Abschreibungsregelungen berücksichtigen.

Also: Ein bißchen Mühe musst Du Dir schon machen - aber dann ist alles sehr einfach!
Achja: Wenn Du bisher ein unbekannter Songwriter bist, solltest Du Dich bezüglich (1) mit Deinem
Performance-Künstler besprechen. Kann sein, dass der auf für ihn günstigere Regelungen hofft.
Das ist sehr korrekt mit UNBEKANNTER SONGWRITER.

Ehrlich gesagt, bin ich da ein wenig rein gerutscht. Das war ja grundsätzlich nicht so geplant, für jemand anderen zu schreiben.
Innerhalb unserer Band haben wir Veröffentlichungen gemacht. Die liegen aber was die Einnahmen und Auftritte angeht weit unter den Freibeträgen, die man so findet. Also eher zu vernachlässigen. Da aber da eine höhere Einnahme zu erwarten ist ( wenn der Künstler den Song nicht total falsch einschätzt und es ein totaler Flop wird ), muss ich mich mit dem Thema beschäftigen, oder das Angebot ablehnen.
Daher wende ich mich ans Forum um eine Einschätzung bzw. Tips zu bekommen.
 
Es ist alles gar nicht so kompliziert wie Du denkst. Du musst Dich nur um zwei Dinge
kümmern:

1. Du musst mit dem Künstler, der Deinen Song performt, einen Vertrag abschließen,
in welchem alles geregelt wird. Also, was der Künstler mit dem Song tun darf, und
wie die Einnahmen im Einzelnen fließen sollen.
Wieso das denn? Der TE ist GEMA-Mitglied, kann und muss alle Titel dort melden. Damit ist aber jeder Interpret berechtigt, die Songs aufzuführen, sofern die GEMA-Gebühren dafür abgeführt werden.
Ein Vertrag ist nur notwendig, wenn dem Interpret eine Bearbeitung erlaubt werden soll. Dann reicht aber auch eine gemeinsame Titelanmeldung ("Bearbeiter") bei der GEMA.
 
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Meines Erachtens musst du zunächst mal GAR NICHTS unternehmen, so lange noch keine relevanten Einkünfte daraus entstehen. Das Finanzamt interessiert sich nämlich erst für dich, wenn es an die jährliche Abgabe der Steuererklärung geht. Ob nun GbR oder Privatperson, ist völlig egal, denn als Einzelperson wird das steuerlich meines Wissens nicht unterschieden und unter deiner Steuernummer veranlagt. Auf jeden Fall alle Belege sammeln, die in irgendeinem Zusammenhang mit deiner Tätigkeit stehen könnten.
Somit hat auch die Suche nach einem Steuerberater noch etwas Zeit, denn die erste Erklärung unter Berücksichtigung deiner zusätzlichen Einkünfte kann ja auch der nicht vor Ablauf des Kalenderjahres bearbeiten.

Eine andere Sache ist natürlich die juristische Überprüfung des Vertragsentwurfs durch einen Fachanwalt. Das sollte vor Vertragsabschluss erfolgen, sofern dir dabei inhaltlich irgendwas unklar ist oder du dich zu irgendwas verpflichten sollst. Dort lauern die größeren Fallstricke, das Steuerrecht ist nämlich ohne größere Investitionen, Beschäftigung von Mitarbeitern oder Geschäftsformen mit mehreren Beteiligten erst mal recht einfach. Ein Fachanwalt mag auf den ersten Blick teuer sein, aber er kennt nicht nur die einschlägigen Gesetze, sondern auch die branchenüblichen Gepflogenheiten und Tricks. Und du wärst nicht das erste Greenhorn, das von erfahrenen Musikmanagern über den Tisch gezogen wird.
 
Auch meine Einschätzung, dass durch Beitritt GEMA die Abrechnung der Tantiemen geregelt ist.

Ein Vertrag mit einem Dritten macht imho nur Sinn, wenn die Verwertungsrechte besonders geregelt werden sollen.
Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn sich der Dritte die Exklusivrechte für die Darbietung des songs sichern möchte oder bestimmte weitere Veröffentlichungen (im Ausland, bei Verfilmung, für Werbung ...).

Was die finanzielle Seite angeht: Es nutzt Dir nichts, wie andere das handhaben, weil es auf deine individuelle Situation ankommt, was Sinn macht. Es reicht ja schon, dass Du in eine Umsatzsteuerpflicht rutscht, oder dass Dein Gewinn in Bezug auf Dein steuerpflichtiges Gesamteinkommen ungünstig wird und es deshalb angeraten sein kann, Investitionen/Auslagen zu tätigen. Oder den Vertrag von der Auszahlung her so zu regeln, dass es für Dich möglichst günstig ist. Gestaltungsmöglichleiten dieser Art gibt es viele - und die hängen alle von deiner individuellen Situation ab.

Zum Schluss: Meines Wissens kommst Du überhaupt nicht in einen gewerblichen Bereich. Ob Gewerbe oder nicht hängt mit dem Tätigkeitsfeld zusammen bzw. mit dem hauptsächlichen Tätigkeitsfeld. Meine Meinung - wie die Meinung anderer - nutzt Dir aber grad gar nix.

x-Riff
 

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