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Gema- a never ending story: Prüfung eines Stücks

Tygge
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Um nicht missverstanden zu werden - ich habe hier im Board recherchiert und auch Google einen intensiven Besuch abgestattet, leider ohne Erfolg. Folgendes Problem: Ich habe ein Musikstück gefunden, das ich mag, habe es eingespielt und möchte es hier im Board hochladen, z.B. um an einem Gewinnspiel teilzunehmen oder es im Bereich Hörproben vorzustellen. Da ich kein Interesse an Abmahnungen habe und auch das Board nicht in Schwierigkkeiten bringen möchte, will ich vorab prüfen, ob es gemeinfrei ist oder Lizenzen drauf liegen. Gibt es eine Quelle im Internet, wo ich z.B. den Titel eingeben kann und dann die entsprechenden Angaben finde? Ich habe schon Internetseiten gefunden, die gemeinfreie Musikstücke aufführen, die man dann herunterladen und z.B. als Untermalung für Videos etc. verwenden darf. Das hilft mir aber nicht weiter, denn ich will keine Musik heunterladen, sondern schlicht die Frage nach Gemeinfreiheit und Lizenzen eines Stückes beantwortet bekommen. Ich hoffe, dass mein Anliegen nicht als lächerlich oder ärgerlich empfunden wird und würde mich über konstruktive Antworten freuen. Sollte ich das Thema in einem verkehrten Faden eingestellt haben, bitte ich die Mods darum, den Beitrag entsprechend zu verschieben. Danke.
LG Tygge
 
Sollte ich das Thema in einem verkehrten Faden eingestellt haben, bitte ich die Mods darum, den Beitrag entsprechend zu verschieben. Danke.
Gerade erledigt.

Seitens der Board-Regularien gehst Du auf Nummer Sicher, wenn Du den Umweg über YouTube nimmst, statt die Datei hier als Anhang hochzuladen. YT prüft selbst auf Copyright, und wenn das Video reibungslos online geht, ist alles in Ordnung.
 
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https://online.gema.de/werke/search.faces
Hier kannst du herausfinden, ob dein ausgesuchter Song bei der GEMA eingetragen ist oder nicht. Aber deine Bemühungen in aller Ehren, solange du deine Aufnahmen nicht mit großer Gewinnabsicht ins Internet stellst, sollte eigentlich kein Hahn danach krähen. Der von @Wil_Riker angesprochene Umweg über Youtube dürfte der unkomplizierteste Weg sein.
 
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Danke @Domo und auch @Wil_Riker. Mit euren Hinweisen habt ihr mir sehr geholfen. Und nein, meine Gewinnabsichten sind gleich Null. Ich wäre allerdings auch nie auf die Idee gekommen, für mich einen Youtube- Kanal einzurichten. Soll man erstmal drauf kommen. :)
 
Der Hinweis auf YouTube steht sogar in den Regeln aller Hörproben-Subforen ;). Viele User verwenden aus Bequemlichkeit aber eher direkte MP3-Anhänge :nix:. Im Zweifelsfall müsste die Boardleitung diese Dateien dann auf Aufforderung des Rechteinhabers löschen.
 
Nur noch der knappe Hinweis, dass die GEMA nicht die einzige Rechteverwertungsgesellschaft ist. Ich bin mir nicht sicher, ob sie auch Lizenzhinweise für andere Verwertungsgesellschaften in ihrer Datenbank hat - im kirchlichen Bereich kenne ich noch die CCLI als international tätige Verwertungsgesellschaft. Ob es sowas auch für "weltliche" Musik gibt, weiß ich nicht.
 
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YT prüft selbst auf Copyright, und wenn das Video reibungslos online geht, ist alles in Ordnung.
Ich habe über 100 Songs auf meinen Kanal auf Youtube geladen.
Alle selbst gespielt und gesungen. Bei manchen bemerkt Youtube das es cover sind und das die Tantiemen an den Originalkünstler gehen müssen.
Bei manchen stellt es allerdings die Songs einfach kommentarlos online und ich habe keine Ahnung ob der Künstler seine Tantiemen bekommt oder ob es eine andere Form der Abgeltung gibt.

Ganz klar ist das zwar nicht, allerdings ist man rechtlich auf der sicheren Seite da ja youtube vorgibt sich um die Rechte zu kümmern.
Wenn man seine eigene Version von einem Song ins Netz bringen will ist es die einfachste Möglchkeit ohne sich groß um die Rechte zu kümmern.
 
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Natürlich vertritt die GEMA in Deutschland auch Titel, die bei anderen Verwertungsgesellschaften gemeldet sind. Sonst würde man ja keinen Titel eines amerikanischen, französischen, britischen oder österreichischen Autors in der Repertoiresuche finden.

Leider werden maximal 200 Treffer angezeigt, gibt es mehr, wird gar keiner gelistet. Außer, der Suchende ist selber GEMA-Mitglied und meldet sich vor der Suche an.

Man kann die Suche eingrenzen, indem man Urheber/Verlag oder Interpret miteinbezieht. Wenn man nach gemeinfreien Titeln (Public Domain) sucht, kann man unter "Urheber" "dp" eingeben, sollte aber zusätzlich die Option "exakt" wählen, sonst wird alles einbezogen, wo diese Buchstabenfolge auftaucht, und dann tillt das System. Aber auch bei exakter Eingabe listet die Repertoiresuche 569.109 gemeinfreie Titel und Bearbeitungen. Das sind eine ganze Menge.

Diese Suche wird allerdings nur aufzeigen, ob es gemeinfreie Stücke mit dem eingegebenen Titel gibt, nicht, ob diese gemeinfreien Titel auch die Stücke sind, die du meinst. Es gibt z.B. auch ein gemeinfreies Stück namens "Yesterday". Dass das nicht der Beatles-Song ist, sollte jedem klar sein. Bei anderen Songs ist das nicht so eindeutig.

Klar sollte zumindest sein, dass Lieder, deren Urheber noch keine 70 Jahre tot sind, nicht gemeinfrei sind. George Gershwin ist z.B. über 70 Jahre tot, sein Bruder Ira, der die Texte schrieb, starb allerdings erst 1983.
 
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Klar sollte zumindest sein, dass Lieder, deren Urheber noch keine 70 Jahre tot sind, nicht gemeinfrei sind.
Ich habe auf meinem YT-Kanal nicht viele Videos, aber bis auf eines alles eindeutig Covers von relativ aktuellen Stücken. Bis jetzt habe von YouTube genau einmal eine "Verwarnung" (weiß nicht mehr, wie es genau genannt wurde) bekommen, es wäre urheberrechtlich kritisch (meine Formulierung). Ulkigerweise genau bei dem einen Stück, das es genau nicht war. Ich habe dann geantwortet mit einem Wikipedia-Link, aus dem hervorgeht, dass sowohl Komponist als auch Texter in den 1880er verstorben sind und das Stück somit gemeinfrei ist. Ich habe diesbezüglich nie mehr etwas von YT gehört ...
 
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Noch ein paar ergänzende Hinweise zu Cover-Veröffentlichungen über YouTube, zum Thema GEMA und zu Urheberrechten:

Es gibt mittlerweile seeeehr viele Musikkompositionen, die ganz bewusst GEMA-frei sind (also keine Kosten bei Airtime im Radio und Fernsehen, etc. für den Verwender dabei anfallen), die hauptsächlich in der Werbebranche und in der Gamingindustrie nachgefragt bzw. von kleineren Music Acts komponiert und in Eigenregie vermarktet werden. Wenn man also einen Originalsong covern möchte, dann reicht es grundsätzlich nicht aus, das Original in einem GEMA-Verzeichnis zu suchen, wenn man Urheberrechtsverletzungen vermeiden will. Das Urheberrecht findet auch bei Musikkompositionen seine Anwendung, die nicht bei einer Verwertungsgesellschaft wie der GEMA gelistet sind. Inwieweit das Urheberrecht allerdings in der Realität bei grundsätzlichen Verstößen jemals zur Anwendung kommt, ist eine ganz andere Frage und über die es kontroverse Meinungen gibt.

Der Umweg über YouTube Cover zu veröffentlichen ist aus heutiger Sicht wohl die am wenigsten problembehaftete Vorgehensweise und darüber hinaus auch ein kostenloser Weg für eine Cover-Veröffentlichung. An derartigen Covern verdient allerdings nicht nur der Urheber was, sondern auch YouTube erhält anteilige Werbeeinnahmen. Die prozentuale Aufteilung ist mir allerdings nicht bekannt. Der angesprochene "Copyright Claim", den der YouTube-Algorithmus identifiziert funktioniert aus meiner Erfahrungen ziemlich gut. Einnahmen kann man allerdings mit derartigen Cover-Versionen - wie bereits erwähnt - natürlich nicht generieren. Ungeachtet dessen gibt es jedoch auch Musikstücke, wo die Urheber auch einer Cover-Veröffentlichung über YouTube nicht zustimmt und die dann auch nicht Hochgeladen werden können bzw. kurze zeit danach wieder gelöscht werden. Bei "Hotel California/Eagles" war das z.B. - aus eigener Erfahrung - viele Jahre der Fall.
 
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Das heißt der worst case bei YouTube ist eine Löschung/Sperrung? Ist das einfach eingeübte Praxis oder hat jemand mal geschaut, ob man da mit den Nutzungsbedingungen einigermaßen auf sicheren Füßen steht? Ich werde mir das sicher mal durchlesen. Bisher habe ich für meine Remixes von 80er und 90er game soundtracks immer die Komponisten rausgesucht und angeschrieben, das war aber noch eine ziemliche Wildwest-Zeit. Von denen kam aber oft eine Antwort und Zusage, vermutlich weil viele von denen aus der damaligen Demoszene stammten und ein Herz für Remixes haben bzw. sich teils darüber freuen, dass sich jemand für ihre uralten Sachen interessiert. Liegt aber sicher daran, dass das ist fast allen Fällen eh kein Einkommen mehr generiert.
 
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Cover-Veröffentlichungen über YouTube sind AKTUELL urheberrechtlich sicher. Das war vor dem längeren Streit zwischen GEMA und YouTube nicht der Fall. Das einzige, was einem bei einer Cover-Veröffentlichung passieren kann ist, dass das Video nicht Hochgeladen wird, weil dass der Urheber nicht möchte. Das sind aber wenige Ausnahmen - ich denke im 1-5% Bereich. Meines Wissens gibt es bei YouTube sogar irgendwo eine Liste derjenigen Songs, die nicht gecovert werden dürfen, weil keine Zustimmung des Urhebers vorliegt.
 
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Nachtrag: Hier kann man bei Bedarf weitere Details zur aktuell gängigen YouTube-Praxis im Zusammenhang mit "Copyright holders" nachlesen (in englischer Sprache): Google-YouTube-Help-Link
 
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Und Remixe sind eine völlig andere Baustelle, da geht es ja auch um die Rechte der Interpreten. Während der Sinn der GEMA neben der Bezahlung der Urheber auch der ist, dass jeder die Musik spiel kann, ohne erst den/die Urheber fragen zu müssen. Da ist GEMA-freie Musik natürlich kontraprodukt, denn die darf, wenn sie mit dem entsprechenden Hinweis veröffentlicht wurde, zwar abgespielt wurde, aber nicht zwingend auch gecovert werden. Und bei GEMA-freier Musik, die für Werbung oder andere Zwecke extra produziert wurde, ist eigentlich beides ohne Genehmigung nicht zulässig.
 
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Und Remixe sind eine völlig andere Baustelle, da geht es ja auch um die Rechte der Interpreten.
In dem Fall glaube ich eher nicht, da war der Interpret der Soundchip des jeweiligen Homecomputers. ;) Die Songs lagen ja zu der Zeit in Form von Code (damalige Komponisten mussten auch weitgehend noch coden können) vor und wurden z. B. dann zur Laufzeit vom SID Chip des C64 abgespielt.
 
Ist trotzdem nicht von der GEMA abgedeckt.
 
Ich denke, es ist hilfreich, wenn man den Dschungel an Möglichkeiten im speziellen Zusammenhang mit YouTube für einen Hobby-Musiker, der Covermusik betreibt, noch einmal etwas ausführlicher darstellt. Der besagte Dschungel ist jedoch gar nicht so undurchsichtig. Alleine absolute Randthematiken, die in diesem Zusammenhang hochstilisiert und dadurch in ihrer Bedeutung überhöht werden, verunsichern in der Thematik. Sie mögen dann zwar in einem besonderen Einzelfall von Bedeutung sein. Für die deutlich überwiegende Mehrzahl sind sie jedoch nicht relevant bzw. vernachlässigbar.

In Bezug auf eine YouTube-Veröffentlichung eines Covers stellt sich die gesamte Urheberrechtslandschaft mit der potenziellen Gefahr von Rechtsverstößen aus meiner Sicht wie folgt dar:

Fall-1: Der Rechteinhaber am Musikstück beauftragt eine der herkömmlichen Verwertungsgesellschaften zur Wahrnehmung seiner Urheberrechte
Die bekannteste in Deutschland ist die GEMA. Es gibt aber auch noch weitere, die ein Rechteinhaber beauftragen kann. Die besagte Verwertungsgesellschaft meldet u.a. bei diversen Streamingplattformen einen "Copyright-Anspruch" auf das jeweilige Musikstück an. Des Weiteren regelt die Verwertungsgesellschaft mit der jeweiligen Streamingplattform auch die anteilige Vergütung durch Werbeeinnahmen und Streams. Bei YouTube erhält sie dazu eine sogenannte "Contend-ID" (eindeutiger Fingerabdruck). YouTube überprüft bei jedem neuen Upload, ob der jeweilige Upload einem der gelisteten "Fingerabdrücke" (= Rechtsansprüche der Copyright-Holder) entspricht. Falls ja, erfolgt die weitere Behandlung (inklusive etwaiger Verteilung von Werbeeinnahmen) gemäß der jeweiligen Vereinbarung mit der beauftragten Verwertungsgesellschaft.


Fall-2: Der Rechteinhaber am Musikstück beauftragt eine digitale Online-Vertriebsplattform zur Wahrnehmung seiner Urheberrechte
Viele kleinere Musik Acts, die bewusst keine der herkömmlichen Verwertungsgesellschaften zur Wahrnehmung ihrer Urheberrechte beauftragen, vertreiben ihre Musikstücke über digitale Online-Vertriebsplattformen. Bekannte Vertriebsplattformen sind z.B. DistroKid, AWAL und iMuscian. Derartige Online-Vertriebsplattformen sind vielfach die notwendige Voraussetzung, damit kleinere Musik Acts (ohne Major Label-Vertrag) ihre Musikstücke überhaupt auf Streamingplattformen wie Spotify, Apple Music, Amazon Music und Deezer bekommen, da die genannten Streamingplattformen aus Aufwandsgründen dies so vorschreiben. Auch diese Online-Vertriebsplattformen kann ein Rechteinhaber dazu beauftragen, sein Musikstück u.a. über YouTube zu vermarkten. Auch hier meldet die jeweilige Online-Vertriebsplattform einen Copyright-Anspruch bei YouTube an und erhält dafür ebenfalls die besagte "Contend-ID". Die genaue Aufteilung etwaiger Einnahmen sind je nach beauftragter Online-Vertriebsplattform unterschiedlich. Ich betrachte diese Gruppe an Musikstücken in ihrer Gesamtanzahl als zunehmend relevant.


Fall-3: Der Rechteinhaber am Musikstück hat weder eine herkömmliche Verwertungsgesellschaft noch eine digitale Online-Vertriebsplattform zur Wahrnehmung seiner Urheberrechte auf YouTube beauftragt
Sofern ein derartiges Musikstück auf YouTube gecovert werden würde, würde YouTube dieses Cover quasi als ein Originalmusikstück des jeweiligen YouTube-Kanalinhabers betrachten. Und sofern der YT-Kanal monetarisiert werden kann (u.a. abhängig von der Abonnentenanzahl) würden darüber dann auch Einnahmen über Werbeeinspielungen generiert werden können. In einem solchen Falle könnte der jeweilige Rechteinhaber (der Komponist) dann sein Urheberrecht z.B. durch Beauftragung eines Rechtsanwaltes gegenüber dem YT-Uploader geltend machen.

Über die Frage, welchen genauen Umfang an Musikstücken der "Fall-3" im Vergleich zu den Musikstücken, die unter Fall-1 und Fall-2 einzuordnen sind, darstellen, kann ich natürlich nichts 100% Verbindliches aussagen. Meine Schätzung wäre allerdings, dass sich dies deutlich unter 1% bewegt. Darüber hinaus muss man sich natürlich auch die Frage stellen, wie ein potentieller Autor eines Covers überhaupt auf ein Musikstück aufmerksam wird. Das erfolgt doch nahezu immer über einen vorhandenen Tonträger (Platte, CD) oder eine Streamingplattform. Und in diesem Falle kann man fast immer davon ausgehen, dass das jeweilige Musikstück in irgendeiner Form rechtlich geschützt ist (und entsprechende Copyright-Ansprüche u.a. auch bei YouTube angemeldet wurden).
Und zu guter Letzt müsste in diesem, aus meiner Sicht sehr theoretischen Fall-3, dann der Rechteinhaber erst einmal von der Cover-Veröffentlichung Kenntnis erhalten und sich zu einer aufwändigen Rechtsklage entschließen.

Alles in allem wäre daher mein Rat: Wer unter den AKTUELL geltenden YouTube-Rahmenbedingungen einen tollen Originalsong für sich covern und auf YouTube KOSTENLOS veröffentlichen möchte, der sollte dies tun, ohne dadurch schlaflose Nächte haben zu müssen. Millionen von YouTube-Coverer tun dies ebenfalls (mich eingeschlossen).
 
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Danke @wolbai für deine Infos und diese strukturierende Zusammenfassung. Hilft mir, die Situation einzuschätzen und mich zu trauen, etwas bei YouTube hochzuladen.
LG Tygge
 
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@wolbai Ich glaube, du schmeißt da was zusammen, das besser getrennt betrachtet werden sollte.

Bei der Frage nach der Rechtmäßigkeit eines Covers geht es immer um die Autoren- und Verlagsrechte, nicht um den Vertrieb von Tracks.

Korrekt ist natürlich, dass die meisten Titel durch Verwertungsgesellschaften vertreten werden (die im Einzelfall gar nicht über Zulassen oder Verweigern einer Aufführung entscheiden, sondern schlicht danach gehen, ob die Gebühren bezahlt werden) und die Ausnahmen einen eher kleinen Anteil ausmachen.
 
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