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Manuelito Vicios
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Hallo,
ich habe bereits in einem anderen Unterforum bezüglich der rechtlichen Gundlagen des Covernsnachgefragt. Dort wurde gesagt, dass grundsätzlich der Veranstalter des Konzerts die GEMA-Gebühren zahlt.
Was heißt das ganz konkret für mich bzw. meine Band?
Vor einem Konzert geben wir dem Veranstalter an, welche Lieder wir covern wollen, und fragen, ob er die Gebühren zahlt. Wenn er das tut ist alles wunderbar. Wenn er nein sagt, spielen wir die Cover-Songs halt nicht. Ist das soweit richtig?
Wer wird zur Verantwortung gezogen, sollten die GEMA-Gebühren gar nicht gezahlt worden sein (z.B. weil der Veranstalter uns sagte, er würde sie zahlen, es aber letztlich nicht tut)?
Gruß
Manuel
ich habe bereits in einem anderen Unterforum bezüglich der rechtlichen Gundlagen des Covernsnachgefragt. Dort wurde gesagt, dass grundsätzlich der Veranstalter des Konzerts die GEMA-Gebühren zahlt.
Was heißt das ganz konkret für mich bzw. meine Band?
Vor einem Konzert geben wir dem Veranstalter an, welche Lieder wir covern wollen, und fragen, ob er die Gebühren zahlt. Wenn er das tut ist alles wunderbar. Wenn er nein sagt, spielen wir die Cover-Songs halt nicht. Ist das soweit richtig?
Wer wird zur Verantwortung gezogen, sollten die GEMA-Gebühren gar nicht gezahlt worden sein (z.B. weil der Veranstalter uns sagte, er würde sie zahlen, es aber letztlich nicht tut)?
Gruß
Manuel
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