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Gema (Tantiemenverteilung ?!)

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Cerrone92
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Hallo Freunde,

wir stehen kurz vor dem ersten Offiziellen Release.
Der Künstler hat bereits 1000€ Vorschuss von der Distribution bekommen, um ein Videoclip zu realisieren.
Das Geld muss zurückgezahlt werden oder 4 Weitere Singles nachgereicht, was ein Grund ist, warum ich mich aus diesem Vertrag raus halte.

Ich habe den Song Produziert. Sprich (Mix, Mastering, Recording, Drums, Piano, Teilweise Gitarre und Bass).
Ergo, habe ich alles gemacht außer Gesungen und den Text geschrieben.
Demnach steht der Künstler mit seinem Gesicht nach im Vordergrund.
Wir haben uns auf ein 50/50 Split der Ausschüttungen geeinigt.
Darüber hinaus soll mein Name (Prod.By) im Titel Erwähnung finden.
Wir beide sind noch NICHT bei der Gema Angemeldet

Nun stellt sich mir die Frage.
WAS ist meine Rolle bei der Gema Anmeldung (Urheber/Verlag) ?
WER meldet den Song bei der Gema?
WIE kann ich unser Abkommen (50/50) wie oben Beschrieben im Anmeldeformular angeben, ohne dass später Großartige Fragen aufkommen?

Nächste Fragen:
Was für eine Rolle hat die Distribution dabei?
Wer bekommt die Einnamen der Verkäufe und wie werden sie verteilt?
Sollte ich lieber dafür Sorgen, im Distributionsvertrag mit aufgeführt zu werden?

Ich habe die Masterdatei noch bei mir und bis ich sie nicht rausrücke, kann der Song sowieso nicht veröffentlicht werden.
Ich habe lang an diesem Song gesessen und wir Erwarten eine Hohe Ausschüttung, deshalb möchte ich gerne Maßnahmen Treffen um Dramen und Abzocke zu vermeiden.

Ich freue mich auf eure Qualifizierten Antworten.

Lg
 
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Hallo,

ich kann nicht alle Fragen beantworten, aber:

- Du bist Urheber, so wie du es beschrieben hast.
- Mit den Einnahmen der Verkäufe hat die GEMA erstmal nichts zu tun. Die GEMA treibt Geld für dich ein, das dir als Urheber eines Werkes rechtlich zusteht. Die Musik wird von einem Vertrieb vertrieben. Der hat vertraglich mit euch geregelt, wie viel ihr pro verkauftem Exemplar bekommt. Ob im Vertrag geregelt ist, wer von euch wie viel bekommt oder ob ihr das wiederum unter euch regeln müsst, ist letzten Endes egal, solange es eben geregelt ist.
- Die GEMA kommt primär da ins Spiel, wo es keine solche vertragliche Regelung gibt. Würde die Musik ohne Vertrag mit dir vertrieben, würde die GEMA deinen Anspruch an einem Anteil der Gewinne abrechnen.
- Bestes Mittel gegen Dramen und Abzocke sind klare vertragliche Regelungen. Ich möchte nichts sagen, was ich nicht richtig beurteilen kann. Aber ich glaube, dass eine GEMA-Mitgliedschaft nur ganz sekundär etwas damit zu tun hat, was du dir versprichst. Die GEMA kommt eher ins Spiel, wenn es um die Weiterverwertung der Musik durch Dritte geht.
 
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Die GEMA kommt eher ins Spiel, wenn es um die Weiterverwertung der Musik durch Dritte geht.
Das ist aber nicht unerheblich, wenn es beispielsweise um Ausstrahlungen im Radio geht oder auch um Konzerte oder mögliche cover-Versionen.

Das ganze Thema hat aber zu viele Aspekte und Ebenen, um sie hier in einem thread zu erörtern.
Die GEMA treibt die Verwertungsrechte von songs (Text, Komposition, Ausführung - mal grob gesagt) für ihre Mitglieder ein (siehe oben). Dazu meldet man sich als Person an und gibt an, welche Funktionen (siehe oben) eingenommen hat und bekommt dementsprechend einen Teil der Verwertungsgebühren nach bestimmten Schlüsseln und nach Abzug der Verwaltungskosten.
Weiter macht die GEMA aber nichts.
Das heißt für Verträge zwischen den Leuten, die einen song gemeinsam gemacht haben und vermarkten wollen, hat sie nichts zu tun und auch nicht mit der Frage der Urheberschaft. Sie hat auch nichts zu tun mit Verträgen mit den "songmachern" und Dritten (Label, Vertrieb etc.). Und mit der (betriebswirtschaftlichen) Abrechnung der Kosten, der Erlöse und deren Verteilung auch nichts.

Geht mal ruhig auf die GEMA-Seite und macht Euch schlau. Und sucht mal hier nach ähnlichen Themen - die gibt es zu Hauf und es sind immer die ähnlichen Fragen, die hochkommen. Und so unterschiedlich sind die Fälle auch nicht.
Eine individuelle Rechtsberatung darf hier sowieso nicht stattfinden. Ihr könnt auch mal unter "rockbüro" googeln - vielleicht findet sich bei Euch vor Ort ja ein solches Büro, oder auf eine von deren Seiten werdet Ihr fündig.

Ich schreibe bewußt "Ihr", weil es Sinn macht, dass sich alle Beteiligten parallel und jeder für sich schlau machen und sich dann zusammensetzen.
Viele Mißverständnisse und Streits entstehen aus Mangel an Kenntnissen oder unterschiedlichem Wissensstand.

Geht mal erst von einer Gemeinsamkeit aus: Ihr habt alle nur etwas vom Kuchen, wenn er verkauft wird.
Unterhaltet Euch über die Anteile, regelt die wichtigsten Dinge und wenn Ihr Euch wirklich Geld versprecht und von Eurem Produkt überzeugt seid, geht das gemeinsam mit einem Anwalt durch. Der ist gehalten, allen Beteiligten die Vor- und Nachteile und Konsequenzen von Regelungen zu verdeutlichen und übersetzt das juristendeutsch in eine für Euch verständliche Sprache.

Das ist tausendmal mehr Wert als eine laienhafte Regelung, die nicht wirklich klärt, was sie soll und später zu Streit führt, weil jede Seite meint, Recht zu haben.

x-Riff
 
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Vielen Dank für eure Antworten! Lg
 
> Wir haben uns auf ein 50/50 Split der Ausschüttungen geeinigt. <

Das betrifft soweit die Verteilung der Profite zwischen Dir als Produzenten und dem Musiker/den Musikern, nicht die Tantiemen aus Lizenzen.

> Wir beide sind noch NICHT bei der Gema Angemeldet <

Wenn der Texter (wahrscheinlich der Musiker) einverstanden ist, könnte ihr beide das so lassen und die CD/DVD-Produktion von den GEMA-Gebühren befreien lassen (angemeldet müssen physikalische Träger in jedem Fall werden, reine Download-Sachen nicht)

> Nun stellt sich mir die Frage.
WAS ist [wäre] meine Rolle bei der Gema Anmeldung (Urheber/Verlag) ? <

Komponist (Urheber), der Texter ist auch Urheber

> WER meldet den Song bei der Gema? <

Der Komponist, wenn kein Musikverlag involviert ist, sonst der Verlag

> WIE kann ich unser Abkommen (50/50) wie oben Beschrieben im Anmeldeformular angeben, ohne dass später Großartige Fragen aufkommen? <

Das (siehe oben) hat mit der Verteilung der Tantiemen aus Lizenzen gar nichts zu tun. Dort sieht die Verteilung bei physikalischen Trägern so aus: 50% Komponist, 50% Texter; bei Live: 2/3 Komponist, 1/3 Texter. Online wäre das wie bei physikalischen Trägern (allerdings meistens soundso ziemlich unerheblich).
 

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