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Genehmigung als Hobbymusiker?

  • Ersteller sin_tiempo
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sin_tiempo
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Hallo, weil ich nicht so lange in Deutchland lebe, brauche ich ein bißchen Hilfe !!! :eek:

Also, ich mache schon lange Musik (Gitarre spielen u. Gesang) und mit ein Kollege spielen wie zusammen und wir wollen Veranstaltungen machen. Weil ich alles richtig machen möchte, dann kommen die Fragen:
- Brauchen wir eine Genehmigung entweder von Finanzamt o. von GEMA (oder beiden) haben? Als Musiker, Hobbymusiker, Freiberuf, Künstler, etc?
- Oder müssen wir als Selbständlich anmelden?
- Weist Jemand die Kosten (Steuer, Gebühren, usw)?

Von jede Hilfe, ICH DANKE EUCH !!!!! :confused:
 
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Sorry, aber um dir da weiterhelfen zu können müsste man schon näheres wissen, z. B. in welchem Rahmen sich das ganze Bewegen soll, welche Rechtsform geplant ist, ob es eine gewerbliche Tätigkeit ist usw.

Wenn Ihr euch selber nicht so auskennt wäre möglicherweise ein Steuerberater der richtige Ansprechpartner, so können bereits im Vorfeld einschneidende Fehler vermieden werden.

Eine umfassende Rechtsberatung kann hier im Forum ohnehin nicht erfolgen.
 
Ganz allgemein:
GEMA-Lizenzgebühren und sog. "Ausländersteuer" (§ 50a Abs. 4 EStG) sind zunächst einmal nur "Probleme" oder besser gesagt Aufgaben des Veranstalters und nicht des Künstlers.

Der Veranstalter muss eine Veranstaltung vor der Durchführung bei der GEMA melden und - falls geschütztes Material zur Aufführung gelangte - dafür eine Lizenzgebühr an die GEMA abführen.
Der Künstler muss nur den GEMA-Musikfolgebogen ausfüllen und die Titel, Komponisten etc. aufführen.

Die so genannte "Ausländersteuer" ist auch nicht mehr so heiß, wie die Suppe früher schon mal gekocht wurde. Zudem hat da der Europäische Gerichtshof Ende letzten Jahres mit einem Urteil zur Anerkennung der Produktionskosten für eine weitere Entspannung gesorgt.

Aber auch hier gilt: die "Ausländersteuer" hat der Veranstalter (oder falls vertraglich vereinbart ggf. der Agent des Künstlers) abzuführen.

Allerdings sind die Freibeträge sehr moderat:
Bis 250,00 € Bruttovergütung ist 0 (null) Prozent Steuer fällig.
über 250 bis 500 € sind 10 % Steuerabzug fällig.
über 500 bis 1.000 € liegt der Steuersatz bei 15 % und
über 1.000 € zahlt der Veranstalter 20 %.

WICHTIG: diese Freigrenze gelten PRO MUSIKER und PRO GIG.
Ist eine Band mit 5 Musikern auf der Bühne, sind 1.250,00 € Bruttogage steuerfrei (bezogen auf die sog. Ausländersteuer).

Ist man als ausländischer KÜnstler jedoch bei einem deutschen Finanzamt gemeldet und zahlt in Deutschland seine Steuern aus den Erträgen, dann wird man wie ein deutscher Künstler eingestuft.

Noch ein Nachsatz zur sog. Ausländersteuer:
Der Dozent bei unseren Veranstalterseminaren rät seit über zwei Jahren, dass man als Veranstalter zwar die Ausländersteuer regulär melden, gleichzeitig aber auch Antrag auf Aussetzung des Vollzuges (sprich Zahlung) stellen und sich auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums berufen soll, das da übertitelt ist:

"Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Juni 2004 zur Vereinbarkeit des Steuerabzugsverfahrens nach & 50a ABs. 4 und 5 EStG mit Art. 49 und 50 EG; AUSSETZUNG DER VOLLZIEHUNG in vergleichbaren Fällen"

Dahinter verbirgt sich nichts anderes, als dass es der Bundesfinanzhof "für ernstlich zweifelhaft" hält, ob die so genannte Ausländersteuer bei Künstlern mit dem EU-Recht vereinbar ist. ( http://www.bundesfinanzministerium....8,templateId=raw,property=publicationFile.pdf )

lg.
 
Noch ein Nachsatz zur sog. Ausländersteuer:
Der Dozent bei unseren Veranstalterseminaren rät seit über zwei Jahren, dass man als Veranstalter zwar die Ausländersteuer regulär melden, gleichzeitig aber auch Antrag auf Aussetzung des Vollzuges (sprich Zahlung) stellen und sich auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums berufen soll, das da übertitelt ist:

"Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Juni 2004 zur Vereinbarkeit des Steuerabzugsverfahrens nach & 50a ABs. 4 und 5 EStG mit Art. 49 und 50 EG; AUSSETZUNG DER VOLLZIEHUNG in vergleichbaren Fällen"

Die Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 AO kann jedoch nur gewährt werden, wenn gegen den Verwaltungsakt (hier Ausländersteuerbescheid) förmlich ein Rechtsbehelf (Einspruch) eingelegt wird. Wichtig ist also, dass der Antrag auf AdV mit einem Einspruch einhergeht bzw. korrekter Weise umgekehrt... ;)

Viele Grüße
Marc
 
Ich bedanke eure Hilfe!!! Und jetzt ein Paar Sache zu erklären:
  • Ich habe die deutsche Nationalität, also kein Ausländer Kunstler.
  • Ich habe ein feste Job bei eine Private Firma.
  • Hobbymusiker oder Kunstler, wäre nur ein Nebenbeijob o. ähnliches.
  • Die Richtung wäre "Lateinoamerikanische Live Musik" aber nicht mit eigenen Lieder.
  • Bei Kneipe, Restaurant, oder auch bei Private Partys
  • Eigene Konzerten o. Veranstaltungen wenn möglich.
Ich hoffe dass ich alle aufgeschrieben habe.

DANKE !!!!:great:
 
Tja, dann würde ich mal sagen:

  • klären ob Zustimmung des Arbeitgebers notwendig ist; zwar eher unwahrscheinlich, im öffentlichen Dienst häufiger anzutreffen
  • insbesonders beim Durchführen eigener Veranstaltungen ist ggf. Anmeldung als Gewerbebetrieb bei der zuständigen Gemeinde notwendig. Dort einfach mal anfragen, aus Gründen der "beweissicherung" am besten schriftlich
  • Eine "Genehmigung" durch das Finanzamt ist nicht erforderlich, dennoch sind natürlich die steuerlichen Folgen zu beachten und in die Planung einzubeziehen (siehe mein Post weiter oben)
  • Wenn Ihr covert GEMA nicht vergessen
 
Ganz allgemein:
Aber auch hier gilt: die "Ausländersteuer" hat der Veranstalter (oder falls vertraglich vereinbart ggf. der Agent des Künstlers) abzuführen.

Allerdings sind die Freibeträge sehr moderat:
Bis 250,00 € Bruttovergütung ist 0 (null) Prozent Steuer fällig.
über 250 bis 500 € sind 10 % Steuerabzug fällig.
über 500 bis 1.000 € liegt der Steuersatz bei 15 % und
über 1.000 € zahlt der Veranstalter 20 %.

WICHTIG: diese Freigrenze gelten PRO MUSIKER und PRO GIG.
Ist eine Band mit 5 Musikern auf der Bühne, sind 1.250,00 € Bruttogage steuerfrei (bezogen auf die sog. Ausländersteuer).
lg.


Wie hoch sind denn die Freibeträge für deutsche Musiker?
 
Ähm..., Ausländersteuer ohne Ausländer? ;)
 
Nein, Steuern ohne Ausländer
Innländerfreibeträge sozusagen
 
Tut mir leid, die Frage verstehe ich nicht so ganz...

Wenn Du Dich als Musiker selbständig machst, gelten für Dich die gleichen steuerlichen Grundsätze, wie für alle anderen freiberuflich Tätigen auch. Wenn's darum geht, benutz mal die SuFu, da gibt es schon Einiges hier im Board. ;)
 

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