reisbrei
HCA Vocals / -Equipment
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Davon mal abgesehen, daĂ eine solche Situation nicht eintreten wird (siehe Bell*) - solche Streitereien wĂ€ren ja auch nicht gerade eine brauchbare Basis fĂŒr nutzbringenden Unterricht - zahlt der SchĂŒler zwar, aber deshalb gehört ihm noch nicht der Inhalt bzw. die Rechte daran. Ich bin kein Anwalt, aber man darf auch nicht in ein Konzert/ins Kino gehen und die Videokamera aufbauen, obwohl man die Karte bezahlt hat. HĂ€tte der SchĂŒler die Rechte an dem, was ich ihm in der Stunde erzĂ€hle, könnte er mir ja auch verbieten, es einem anderen SchĂŒler zu erzĂ€hlen
.
Aber solche Gedankenspielereien sind natĂŒrlich Unfug, denn ein guter Lehrer sollte in erster Linie Interesse daran haben, daĂ der SchĂŒler möglichst gute Fortschritte macht - und wenn das Aufnehmen der Stunde dabei hilft, sollte dem nichts im Wege stehen. Einen Lehrer, der einem die Aufnahme verbietet, wĂŒrde ich nicht mehr aufsuchen - und ein SchĂŒler, der die Stunde insgeheim aufnimmt, ohne mich zu fragen, braucht nicht mehr wiederzukommen. Das ist eine Frage des Anstands.
.Aber solche Gedankenspielereien sind natĂŒrlich Unfug, denn ein guter Lehrer sollte in erster Linie Interesse daran haben, daĂ der SchĂŒler möglichst gute Fortschritte macht - und wenn das Aufnehmen der Stunde dabei hilft, sollte dem nichts im Wege stehen. Einen Lehrer, der einem die Aufnahme verbietet, wĂŒrde ich nicht mehr aufsuchen - und ein SchĂŒler, der die Stunde insgeheim aufnimmt, ohne mich zu fragen, braucht nicht mehr wiederzukommen. Das ist eine Frage des Anstands.

Dass damit dann jede weitere fruchtbare Zusammenarbeit fĂŒr alle Zeiten vom Tisch wĂ€re, ist ja klar! Aber wenn z.B. allgemein bekannt wĂ€re, dass der zahlende SchĂŒler das Recht hat, seine Gesangsstunden aufzunehmen, wĂŒssten alle GL, dass sie das grundsĂ€tzlich nicht verbieten dĂŒrfen (und wenn es zum allgemeinen Usus wir, aufzunehmen, fĂ€nden sie mit der Zeit auch gar keine SchĂŒler mehr, die einverstanden sind, auf eine Aufnahme zu verzichten).