Gibsons Klage gegen Dean: Urteil ist da!

  • Ersteller Minor Tom
  • Erstellt am
Minor Tom
Minor Tom
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
13.11.24
Registriert
22.11.13
Beiträge
3.442
Kekse
11.257
Ort
Auf der Höhe
So gings mal los:
man ist bei Dean und Luna mit einer Klage zu 7 Copyright Verletzungen (a 2 Mio $) vorstellig geworden. Allerdings nicht nur das Design, sonder auch die Irreführung der Kunden stehen in der Klage. Als ob der Kunde - siehe Headstock - ne Dean mit ner Gibson verwechseln könnte.

https://guitar.com/news/industry-news/gibson-sues-dean-guitars-trademark-infringement/
Zu Anfang gabs ja noch das zur Berühmtheit gewordene "Play Authentic" Video, dass Gibson wohl immer noch bei jeder passenden Gelegenheit (vielleicht auch bei mancher unpassenden) aufs Brot geschmiert bekommt.

Und das Urteil ist da (übrigens schon seit 6 Tagen): Gibson hat im Prinzip gewonnen, aber soll nur 4000$ Schadenersatz kriegen :D
Ich verlinke hier den Artikel und nichts auf Youtube, weil die Videos aus so einer <1 min Story durch viel Aufblähen und Rumreden mehr als 10 min machen und man sich spätestens nach 3 min fragt, wann sie denn endlich mal zur Sache kommen.

Was ich mich frage: Gibts da die Möglichkeit, Revision einzulegen? Der Artikel sagt nichts dazu, da wirkt das eher so als ob das Urteil endgültig wäre. Und wird Dean Revision einlegen? Gibson wohl nicht, die sagen ja, dass sie mit dem Urteil sehr zufrieden sind. Wenn das so bleibt, wird das wohl noch für viel Unruhe und eventuell weitere Verfahren sorgen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Interessant
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Das war doch nur ein Bundesbezirksgericht.

Gegen formelle Entscheidungen der Bundesbezirksgerichte in Zivil- und Strafprozessen können Rechtsmittel im zugehörigen Bundesberufungsgericht eingelegt werden. Gegen Entscheidungen, die das Patentrecht betreffen oder Forderungen gegen die Vereinigten Staaten selbst enthalten, können Rechtsmittel nur beim Bundesberufungsgericht für die Bundesregierung eingelegt werden.

Und Dean wird sicher Berufung einlegen.
Hier noch ein Bericht auf Deutsch: https://www.gearnews.de/gibson-vs-dean-gerichtsbeschluss-klage-markenrecht-usa-flying-v/
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Ohne Gibson verteidigen zu wollen: Im Prinzip haben sie Recht! Denn seht es mal so: Ihr macht n guten Song und 2 Tage später hört ihr diesen kopiert von ner anderen Band im Radio... ihr wollt sicherlich auch euer Eigentum schützen, und werdet alles unternehmen das durchzusetzen. So ists bei Gibson auch die nachweislich die ersten waren die Gitarren in dieser Form gebaut haben. Aber die Preispolitik die Gibson an den Tag legt kritisiere ich schon lange.... somit geschieht s ihnen Recht! Wie man unschwer erkennen kann habe ich ne Paula, aber ich habe auch ne Kopie von Johnson meine Paula kostete 1980 schon überteuert 2000 DM. Die Johnson kostete 400 €. wenn ich die beiden miteinander vergleiche Frage ich mich im Ernst wo der Unterschied sein soll, sie klingt wie fast mein Original.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zur im deutschen Artikel aufgeworfenen Frage, wie die Konsequenzen hier aussehen:

In Europa gibt es schon Urteile, zumindest zur Flying V: 4 Jahre, nachdem Gibson eine Marke dazu angemeldet hat, hat Warwick erfolgreich für die Löschung der Marke gesorgt. Das ging bis zum Europäischen Gerichtshof (oder einem ähnlich benannten, aber auch finalen Gericht).
 
Zuletzt bearbeitet:
Schön, dass man jetzt auch mal das Original des Urteils hat.
Zusammenfassend bzw. übersetzt lese ich da:

- Die Korpusformen Explorer, Flying V, ES und SG sind eintragungsfähig, weil nicht so gewöhnlich, dass sie keine Unterscheidungskraft mehr hätten. Das ist für Gibson der eigentliche Erfolg. Laut der Jury - und im Gegensatz zum europäischen Recht - sind die Designs auch durch die zahllosen Kopien nicht so zum Allgemeingut geworden, dass sie nicht mehr mit der Marke Gibson verbunden wären.

- Objektiv hat Dean aus Sicht der Jury diese eingetragenen Marken auch durch unberechtigtes Kopieren verletzt, aber nicht ausreichend schuldhaft, weil Gibson so lange getrödelt und es hingenommen hat. Es gibt bei Jury-Urteilen keine Begründung oder Herleitung, aber es war wohl der Gedanke, dass Dean praktisch davon ausgehen durfte, dass Gibson das weiter hinnimmt. Das deckt sich mit der Ablehnung einer Feststellung von sog. "unclean hands" gegen Dean. Zugesprochen werden daher nur 4.000 $ statutory damages, das ist eine Form des allgemeinen Schadensersatzes, die die Verletzung als solche kompensieren soll, ohne konkret bezifferbare Einbußen auszugleichen.

- Folgerichtig abgelehnt wurde jeglicher Schadensersatz, der einen konkreten wirtschaftlichen Schaden betreffen würde.

- Ebenso abgelehnt wurden Exemplary Damages, was man als Strafschadensersatz übersetzen könnte. Das ist kein konkreter Ausgleich, sondern eher etwas, das bei uns über Bußgelder an den Staat geht. Das sind meist die richtig hohen Beträge, weil sie eben Strafcharakter haben und so hoch sein sollen, dass sie auch mächtige Firmen für die Zukunft abschrecken sollen. Sie gehen aber an den privaten Kläger, weil der damit sozusagen der Allgemeinheit einen Dienst geleistet hat, indem er zB die Flugsicherheit verbessert oder andere Bürger vor Schäden durch giftige Produkte bewahrt. Hier aber eben nicht.

- Zu guter Letzt gibt es auch keinen Herausgabeanspruch für den Gewinn, den Dean daraus gezogen hat, was natürlich verheerend gewesen wäre. Auch das lag wohl daran, dass keine böse absicht festgestellt wurde, was Gibson aber wohl verlangt hatte.

Dennoch ist das ganze ein großer Erfolg für Gibson, den ein "weiter so" ist jetzt wohl ausgeschlossen. Mit der Gutgläubigkeit ists in den USA vorbei.

Gruß, bagotrix
 
  • Gefällt mir
  • Interessant
Reaktionen: 5 Benutzer
eigentlich ein gutes urteil, denn ziemlich alle hersteller kopieren gibson und erzeugen die kopie von der kopie.

ein solches urteil könnte eventuell die vielseitigkeit unter den gitarren fördern....und verhindern, daß alle firmen auf diesem planeten von der kopie der gibson produkte am leben erhalten werden.
 
Bei allem berechtigtem „Schutz“ von Geschaffenem… aber nicht ohne Grund, laufen Patente schon nach 20 Jahren aus.
Wie alte ist jetzt die Flying V? 70 Jahre? Gut, eine „Firmen-Marke“ oder ein Logo/Name wie Coca Cola, Nike, Gibson, Fender… ist das dann etwas anderes. Aber die Form eines Gitarren Korpus?
Schade, dass sich kein Autohersteller das Stufenheck, den Kombi oder den Van sich als „Design“ hat sichern lassen, dann wäre die Automobillandschaft heute viel übersichtlicher.
 
naja, es gibt schon geschütztes design.....zb. die 4 audi ringe, oder der mercedesstern.
der unterschied zwischen den 4 ringen und der korpus form als brandmark ist gering.
vermutlich ist das die herangehensweise des US gerichts.
 
Ohne irgendetwas von der Rechtslage zu wissen, begrüße ich das Urteil.
In einem anderen Thread hat ein recht patenter User den Gedanken geäußert, ob denn die Idee eines Designs überhaupt schützbar sei. Ich sehe das so:
Eine Strom-Brett-Gitarre ist eine Idee, in den Korpus einen Cut oder eine Armauflage einzuarbeiten ebenso. So wie man ein Kraftfahrzeug als Limo, Coupe, oder mit Pritsche bauen kann. Gleiches Bild: Musik machen mit verzerrtem Gitarrensignal. Ist nicht schützbar. Eine Komposition ist es aber.
Diese Ideen kann man übernehmen. Ein Design, eine Form, eins zu eins zu übernehmen ist halt kopieren. Dafür sollte man wenigstens eine Art Tantiemen zahlen müssen.
 
Das mag ja alles stimmen, aber erst nach Jahrzehnten gegen die Verwendung des eigenen Designs zu klagen, ist doch sehr verwunderlich. Was übrigens auch das Gericht festgestellt hat. Interessant ist aber auch, warum der Fall ausgerechnet in Texas verhandelt wurde. Gibson hat seinen Sitz in Nashville, Tennessee und die Armadillo Distribution Enterprises, Inc. den ihren in Tampa, Florida. Und hier hilft schon ein Blick in die (kurze) Beschreibung des United States District Court for the Eastern District of Texas in der deutschsprachigen Wikipedia:

Im Eastern District of Texas werden derzeit die meisten Patentfälle des Landes verhandelt und die Zahl der eingereichten Fälle im Zusammenhang mit Patentverletzungen hat stark zugenommen. Besonders weil der Bezirk eine Reihe von lokalen Regeln für Patentfälle, Patentfreundliche Richter und relativ schnelle Prozesseinstellungen hat, sind Patentkläger zu diesem kleinen Gerichtsort geströmt.

Ausführlicher ist die Darstellung des United States District Court for the Eastern District of Texas natürlich in der englischsprachigen Wikipedia:

The Eastern District of Texas currently hears the most patent cases in the country and has seen an increase in the number of cases filed relating to patent infringement, notably in the courts of Judge T. John Ward in the Marshall Division, Judge Leonard Davis in the Tyler Division, and Judge David Folsom in the Texarkana Division and now Judge J. Rodney Gilstrap in the Marshall Division and Judge Robert W. Schroeder III in the Texarkana Division, as well as Magistrate Judges Roy S. Payne, John Love and K. Nicole Mitchell. Perhaps because the district has a set of local rules for patent cases and relatively fast trial settings, patent plaintiffs have flocked to this small venue. In addition the proximity to larger cities (such as Dallas and Houston), along with a jury pool interested in protecting property rights, may attract patent cases to Marshall, Tyler, and Texarkana.

Dieser relativ kleine Gerichtsstandort zieht offensichtlich wegen einer Reihe lokaler Gesetze für Patentfälle und relativ schneller Verhandlungen viele Kläger an. Wir kennen solche Dinge auch aus Deutschland, wer zum Beispiel gegen die Presse klagt, macht das gerne in Hamburg, weil für ihn dort die Chancen am besten sind. In diesem Distrikt stehen die durchschnittlichen Gewinnchancen für Kläger gegen Verletzungen des Patentrechts mit 88 % besser als mit den landesweiten 68 % (2006), was auch sogenannte Patent-Trolle anzieht. 2015 wurden dort 43,6 % aller bundesweiten Klagen eingereicht, 2016 immer noch 36,4 %, erst 2017 ging diese Zahl zurück, nachdem der Supreme Court diese Regelung abgeschafft hatte. Warum Gibson trotzdem in Texas klagen konnte, kann ich nicht sagen, aber mir scheint ein Berufungsverfahren gegen dieses Urteil trotzdem recht aussichtsreich zu sein. In Europa gab es ohnehin schon ein anderes Urteil im Fall Warwick.
Die US-Rechtsprechung ist - wahrscheinlich nicht nur - für Deutsche ohnehin ein Rätsel, warten wir mal ab. Die letzten Worte sind bestimmt noch nicht gesprochen!
 
  • Gefällt mir
  • Interessant
Reaktionen: 7 Benutzer
Ich denke, @bagotrix hat das Urteil recht gut dargestellt. (y)
Den Schutz einer Korpusform kann ich mir bei Flying V und Explorer ja vielleicht noch vorstellen, das ist ja doch etwas außerhalb der Norm.
Aber bei der ES und SG? Das ist doch nur eine von vielen Double-Cutaway-Gitarren-Interpretationen... Da mach ich als Hersteller eben das eine Horn etwas länger oder kürzer, den Body 'nen halben Zentimeter schmaler, und fertig ist die Laube! Für Gibson war dies also eher ein Prestige-Sieg, und wenn Preis und Leistung dieses Herstellers weiter so in der Kritik stehen wie in den letzten Jahren, und angesichts der enormen Anwaltskosten dieses Rechtsstreits, frage ich mich, was es Gibson unter dem Strich letztlich gebracht hat.
Letztlich geben uns der menschliche Körper und das Instrumentenhandling vor, was möglich und bequem ist - und wie viele skurrile Versuche waren erfolglos, wenn eine "andere" Korpusform vorgestellt wurde. Vox Starstream (Teardrop) oder Phantom, nur als Beispiel, haben sich nicht durchgesetzt. Also wird es weiterhin Gitarren geben, die FAST wie .... aussehen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Ja, so wie mein Beitrag hier. ;)
Schön, dann wars ja doch schon hier zu lesen. Hab' mich extra ein bissel umgeguckt und gesucht, bevor ich das gepostet habe. Habe deinen Beitrag leider nicht gefunden, sonst hätte ich zumindest darauf hingewiesen - was du ja jetzt nachgeholt hast.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
der unterschied zwischen den 4 ringen und der korpus form als brandmark ist gering.
Naja… die 4 Ringe gehören zu nem Logo, das auf jedem Automodell des Herstellers zu sehen ist, und die Form eines Korpus ist ja nur ein Modell von vielen eines Herstellers. Das sind dann schon irgendwie Äpfel und Birnen… Einmal ist das Logo-Design (gilt für alle Dinge des Herstellers) und einmal ein konkretes Produkt betroffen. Da sehe ich schon nen ziemlich großen Unterschied.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Richtig, es gibt schon einen Unterschied zwischen Marke und Produktdesign.

Das ist aber letztlich einer der formalrechtlichen Einordnung. Das Design als solches ist sozusagen schon seit seiner Geburt geschützt. Hat sich jemand eines ausgedacht und es ist anders als frühere, stellt es ein schöpferische Leistung dar und ist damit urheberrechtlich geschützt. Nachteil: in dem Bereich ist es tatsächlich relativ schwammig bzw. schwer definierbar, ob zB eine Korpusform eine Verletzung bzw. ein Plagiat darstellt. Außerdem hängt das Urheberrecht am Schöpfer und läuft nach dessen Tod auch irgendwann aus. Deshalb kann man zB jederzeit ungestraft Goethes "Faust" nachdrucken. Dieser Schutz alleine würde also auch bei den Korpusformen irgen dwann auslaufen, mal ganz abgesehen von rechtlichen Einschränkungen, wie nach jahrzehntelang geduldetem Kopieren.

Eine Marke hat einen höheren Schutzwert. Es kann eine konkrete Wortmarke oder auch ein bestimmtes Design eingetragen werden, sogar eine Farbmarke mit einem bestimmten Farbton (wie das Telekom-Magenta). Eine Marke, die als zwei- oder dreidimensionale Form eingetragen wird, muss kein gesondert angebrachtes Logo sein - es ist also durchaus möglich, funktionale Teile eines Produkts zugleich als Marke zu schützen.

Auch bei Marken gilt aber, dass sie aktiv genutzt werden müssen. Man kann sie also nicht eintragen und dann unbegrenzt auf Vorrat horten, dann erlischt die Marke bzw. ein anderer kann sie sich eintragen lassen - so geschehen im Fall "Testarossa", weil Ferrari die Marke jahrelang nicht ausreichend genutzt hat. Im Moment wird gerade der als Designmarke geschützte 911 angegriffen, was zB bei Lizenzen für Modellautos eine Menge Geld bedeuten kann. In Europa gilt dafür wohl eine Grenze von 25 Jahren, und jetzt geht die Sache zu EuGH, weil die deutschen Gerichte der Meinung waren, das der aktuelle 911 nicht anders genug ist als die alten, um diesen Zeitraum neu beginnen zu lassen.

Ich bin nicht mehr so ganz im Thema drin, das ist rechtlich schon ziemlich komplex und es hat sich über die Jahre viel getan. Aber es scheint mir so, dass sich das in Europa und USA etwas auseinanderentwickelt. Während drüben das Eigentumsrecht auch bei geistigen Gütern im Vordergrund steht, versucht man der Nutzung in Europa eher gewisse Grenzen zu setzen. Wer sich was ausdenkt, soll seinen Nutzen daraus ziehen können, aber in einer sozialverträglichen Art und Weise - parallel etwa zu den Regelungen für Patente. Auch da gibts ja zeitliche Schranken. Damit will man wohl auch der Bildung von Monopolen entgegenwirken und die Weiterentwicklung einer Idee durch Dritte und damit insgesamt den Fortschritt fördern. Durchaus auch mMn ein wichtiger Aspekt, denn nicht immer wird der/die ursprüngliche SchöpferIn auch die beste Idee für den nächsten Schritt haben...

Ich hoffe, das war nicht zu sehr OT, aber wir sind ja schließlich im :prost:🏡

Wie @Hauself Zwo bin ich übrigens recht gespannt, was die ES betrifft. Die SG sehe ich schon als recht eigenständig an, die Form der Hörner ist schon deutlich anders als zB bei einer Junior DC oder vielen anderen Gitarren, wo sie meist rundlicher ausfallen. Bei der ES ist die Form allerdings auch stark durch die Konstruktionsweise geprägt, viel mehr als Venetian oder Florentine Cutaway ist mit der gesperrten Decke und zwei Cutaways ja kaum drin. Will man etwa alle symmetrischen Semis mit f-Löchern zu Kopien erklären? Das würde für Ibanez, D'Angelico, Yamaha und selbst für Gretsch bei vielen Modellen doch ziemliche Probleme aufwerfen, die sich nicht al eben mit ein paar Detailänderungen beseitigen ließen.

Gruß, bagotrix
 
  • Gefällt mir
  • Interessant
Reaktionen: 2 Benutzer
Wäre eine Frage....wenn zb alle Autohersteller auf der Welt eine exakte Kopie eines aktuellen Porsche 911 herstellen würden, wäre das erlaubt?

Umkehrschluss, ist es dann erlaubt, eine Gitarre 1zu1 zu kopieren?
 
Im ersten Fall nein, schon weil es das Wettbewerbsrecht auch unabhängig von bestehenden Marken- und Urheberrechten verbietet, Stichwort Raubkopie. Mal abgesehen von den Patenten auf viele Teile, mit technischer Innovation, die schon dreimal nicht kopiert werden dürfen. Das gilt auch dann, wenn es auf einmal von sehr vielen gleichzeitig gemacht würde. Nur wenn Porsche es einfach hinnehmen würde, käme man beim äußeren Design nach längerer Zeit an den Punkt, dass die Marke "verwässert" wäre, wie man sagt, aber auch dahin, dass wettbewerbsrechtliche Einwendungen verwirkt wären. Hier gilt also "Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!", um mal einen alten Sponti-Spruch zu bemühen. Passt aber vielleicht sogar ganz gut, so mancher von denen fährt inzwischen ja auch Porsche... :D

Der 911 ist ein klar umgrenzter Fall, bei den Gitarren kann man da nicht allgemein sagen. kommt es in soweit darauf an, ob die spezielle Gitarre selbst bisher nicht im großen Stil kopiert wurde. Bei einer Tele oder Les Paul dürfte es zumindest bei uns aussichtslos sein, dagegen vorzugehen, weil es eben seit Jahrzehnten hingenommen wurde. Würde einer aber ein neues Modell kopieren und zB nur dezente Retuschen an der Kopfplatte vornehmen und eine andere Marke draufpappen, wären wir wohl im Bereich Raubkopie. Es gibt da schon einige Kopien, bei denen zB PRS vielleicht Erfolg haben könnte, wenn sie es durchziehen würden. Weil das aber alles recht teuer und eben nicht so ganz verohersehbar ist, lassen es viele Hersteller halt doch laufen. Ich erinnere mich da an eine Vester, die wirklich sehr nah an einer RG war, eine Klage ist mir aber nicht bekannt. Bei Gitarren verlassen sich Qualitätshersteller wohl meist einfach darauf, dass die Gitarristen es unterscheiden können. Das kann sogar wirtschaftlich positiv wirken, denn nicht wenige Käufer einer CST oder Forum werden erst mal zufrieden sein, aber dann vielleicht umso mehr davon träumen, irgendwann mal eine richtige PRS zu besitzen.

Gruß, bagotrix
 
Ich weiß nicht, ob man dafür jetzt auch einen neuen Thread aufmachen muss, daher mal hier Neues zum Thema Gibson vs Heritage > Klick <
 
  • Interessant
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Käufer einer CST oder Forum werden erst mal zufrieden sein, aber dann vielleicht umso mehr davon träumen, irgendwann mal eine richtige PRS zu besitzen.
Das ist bestimmt öfter mal der Fall. Nur kann auch da noch Enttäuschung eintreten, wenn das "Original" dann im Direktvergleich hinter der "Kopie" zurückbleibt.
Das ist mir passiert, eine zugegebenermaßen preiswerte Gibson Les Paul (ein Nachbau des schmucklosen dunkelbraunen Modells, das Bob Marley weiland spielte, die konnte ich mir damals mit so um die 1350 DM gerade noch leisten - eine "echte Gibson"!) war deutlich farbloser im Klang und schlechter verarbeitet als eine Ibanez-Paula für rund 600 DM. Diese Gibson habe ich gern wieder verkauft, da gab's 'nen Marley-Fan und ich zahlte kaum was drauf. Die Ibanez hätte ich nicht verkaufen sollen... dummer Fehler, passiert mir nicht mehr.
 

Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben