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Gig im Bürgerhaus - Was darf ich und was nicht, wenn er bei der GEMA angemeldet ist?

SB
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HFU
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Hallo,

wie ihr in der Überschrift lesen könnt, plant meine Band zusammen mit einer weiteren, befreundeten Band, einen Gig im städtischen Bürgerhaus. Da uns der Raum schon 100€ kostet, haben wir auf keinen Fall vor, das ganze in einem so kleinen Rahmen zu machen, dass es noch als Privatparty durchgeht. Also wirds auf jeden Fall bei der GEMA angemeldet. So, jetzt ist die Frage, wies dann weiter aussieht.

Der Raum sollte exakt 100m² groß sein. Wenn ich also gemäß dieser GEMA-Veröffentlichung 26,96€ zahle (normaler Tarif + 20% für Einlass- und Pausenmusik von CDs + 7% Ust. ), dann darf ich 1€ Eintritt nehmen, richtig?
Und darf ich dann auch Werbung für die Veranstaltung machen? Sei es auf der Homepage, in Form von Flyern oder Plakaten (natürlich nur da wo das Aushängen erlaubt ist, versteht sich ja von selbst) oder muss ich da noch was anderes beachten?
Was könnten bei der ganzen Sache sonst noch für unvorhergesehene Probleme auftreten? Es geht mir hier rein ums Rechtliche, Technik wird von mir (bandeigener Techniker) gemanaged, die restliche Organisation von allen zusammen...


Gruß Stephan
 
Eigenschaft
 
Hallo,

ihr dürft dann natürlich werbung machen, die gema kümmert sich schliesslich nur um die vermarktung von musikrechten. mit allem anderen haben die nichts zu tun dann.

Gruss

Buschi
 
Hab mir jetzt mal dieses Formular zur Anmeldung angesehen. Muss ich da tatsächlich nach dem Gig ne Liste mit allen Songs, die gespielt wurden, einschicken? :eek:
Kommen da dann noch weitere Kosten auf uns zu (etwa für jeden einzelnen Song)???

Man ist das alles kompliziert...da MUSS einem ja fast irgendein Fehler unterlaufen... :rolleyes:
 
Bleib mal ganz beruhigt. Die Listen benötigt die GEMA in erster Linie, um mit den Mitgliedern abrechnen bzw. die Anzahl der Aufführungen eines Songs dokumentieren zu können. Sie kann aber auch zum Beweis GEMA-freien Repertoires dienen.

Da Deine Veranstaltung im Bürgerhaus klar nach QM und Eintritt (bzw. keinem :) ) abgerechnet werden kann, kommen keine weiteren Kosten auf Dich zu. Die Setlists dienen nur zur Abrechnung mit den Urhebern der gespielten Coversongs.

Grüße
Marc
 

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