Gitarrenkauf im Laden: Neuware oder Vorführware?!

whitie
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Hi!

Ich habe vor, mir demnächst eine neue zuzulegen... welche is ja egal, darum gehts nicht.

Hab sie jedenfalls in Berlin in der Kulturbrauerei bei Justmusic angespielt und war sofort überzeugt...
nun kamen mir Gedankengänge (leider erst zum ersten Mal).. und zwar folgende:

Also wenn diese Gitarre da schon weiß Gott wie lange hängt und die haufenweise Leute in den Händen hatten (ich spreche jetzt NICHT von sichtbaren Mängeln wie Kratzer oder Lackfehler, das wär dann ganz klar B-Ware), können die die Gitarre doch nicht als Neuware zum Neupreis verkaufen?

Ich kenn mich rechtlich gesehen da leider nicht aus, wie es da genau aussieht, aber wenn ich die Gitarre direkt ab Werk für den selben Preis bestellen kann, dann ist das ja schon irgendwie merkwürdig.... oder beim großen T als beispiel auch... naja gut, da kann es theoretisch auch sein, dass sie schonmal wer hatte und zurückgeschickt hat oder so (stimmt doch, oder?).

Ich weiß nicht, wenn ich zu MediaMarkt gehe und ich nen Fernseher kaufen will und mir der Verkäufer den Anbietet, der im Verkaufsraum steht und schon lief, dann würde doch auch kein Mensch den zum Normalpreis nehmen, eben weil es ganz einfach kein Neugerät mehr ist, sondern schon benutzt/in Betrieb genommen wurde.

Ich hoffe, jemand hat diesbezüglich irgendwelche Erfahrungen oder Ahnungen :rolleyes:
Danke euch!

ps: wie das bei Röhrenamps aussieht is ja wieder ne ganz andere Kiste, weil die Röhren ja "richtige" Verschleißteile sind, die nach ner gewissen Zeit dann den Geist aufgeben...
 
Eigenschaft
 
Ui, das ist auch mal ´ne interessante Frage.
Ich denke grundsätzlich durchaus, dass die die Gitarre als "neu" verkaufen (dürfen), wenn sie keine Mängel/Kratzer aufweist.
Eine Sache, die Du dabei ja nicht vergessen darfst, ist, dass die Gitarre, die du im Laden in die Hand nimmst und anspielst, nicht identisch ist mit der, die Du geschickt bekommst.
Zumindest gehe ich jetzt mal stumpf davon aus, das wir noch durchaus über Preisbereiche reden, wo es Qualitätsstreuungen und Ähnliches gibt (naja, selbts im Hochpreisbereich klingt ja nicht jede Modellgleiche Gitarre auch gleich)
Wenn ich in den Laden gehe und Klampfen anspiele und dann eine Gitarre in der Hand habe, von der ich sage "yes!!!", das ist meine Intonation, meine Saitenlage usw. usf., dann will ich die und nicht irgend eine andere.
Von daher ist es ja nicht so, dass die Gitarre aus dem Laden minderwertiger wäre, als die aus dem Hauptlager.

:)
 
So lange die Gitarren keine Macken bekommen haben, werden sie weiterhin als Neuware verkauft. Gitarren sind Einzelstücke mit Qualitätsstreuungen, daher sollte man sie wenn möglich vor dem Kauzf ausprobieren. Wenn du also eine Paula findest, die dir zusagt, nimmst du doch auch nicht eine "originalverpackte" aus dem Lager, sondern genau die, die du in der Hand hattest.

Oder willst du dann die "originalverpackte" ausprobieren (und noch eine und noch eine), die der Laden danach als Aussteller oder Gebraucht verkaufen muss?
 
Ein Gitarre ist im Prinzip nie gleich einer anderen, selbst wenn baugleich. ;)

Wenn Du im Laden DEIN Instrument findest, dann würde ich es auch zum Originalpreis mitnehmen, außer es hat wirklich sichtbare Macken.
Denn was Dir ein Online-Handel zuschickt ist höchstens das gleiche Modell, muss aber klanglich, Setup, Saitenlage etc. noch lang nicht identisch sein.
Das könnte auch ein Reinfall werden, gerade bei günstigen Modelle sind da Produktionsschwankungen größer.

Und bedenke:
Der Händler schafft die ganzen Gitarren zur Ansicht an und wird dafür auch noch bestraft, dass die Kunden das Ding gleich als Vorführware billiger haben wollen.
Es ist auch etwas wert, dass Du das Instruement vor Ort testen und mit anderen Instrumenten vergleichen konnest.

Bei Geräten mit Verschleißteilen wie Röhrenverstärkern ist es eher ein Problem ...

GEH
 
Oder willst du dann die "originalverpackte" ausprobieren (und noch eine und noch eine), die der Laden danach als Aussteller oder Gebraucht verkaufen muss?

Ja, stimmt schon... wie gesagt, ich hatte diese Frage eben im Kopf und wollte mal wissen, wie andere so darüber denken.
Das Argument mit dem "Einzelstück" wirds wohl sein, was letztenendes zieht.

Bei Geräten mit Verschleißteilen wie Röhrenverstärkern ist es eher ein Problem ...

Jap, gestern war ich mit dabei, wie ein Freund sich im Laden einen Peavey Valveking112 gekauft hat... und ich hab ihm das vorher mal erzählt, wegen Röhren usw....
und der hat den Verkäufer dann auch so gefragt von wegen "also ich hab ja keine Ahnung, wie lange das Teil hier schon steht und wie viele "Betriebsstunden" der schon aufm Buckel hat, aber da muss doch preislich oder so irgendwas drin sein"...

Antwort: "Also ich kann dir ein Klinkenkabel mit reinpacken, mehr nich" (das billigste von der Eigenmarke natürlich, jawoll)
 
Ich kenn mich rechtlich gesehen da leider nicht aus, wie es da genau aussieht,

Rechtlich kenne ich mich da auch nicht aus, aber ich gehe da immer ganz pragmatisch ran.

Beim Auto siehst Du am Kilometerstand, ob da schon jemand ein paar Runden gedreht hat, so als Probefahrt. Bei Gitarren siehst Du es nicht, es sei denn, sie ist total vermackelt.

Bei uns im Laden dürfen höherwertige Gitarren auch nur unter "Aufsicht" probegespielt werden, d.h. da nudelt auch nicht den ganzen Tag einer drauf rum. Wenn eine Gitarre schon länger im Laden hängt, sind die Verkäufer von sich aus auch schon kulant, was die Preisgestaltung angeht. Ich habe mich mal für eine Yamaha-Silent-Gitarre entschieden, von der ich wusste, dass sie schon über ein Jahr im Laden hing. Da wurde schon vor irgendeiner Verhandlung € 50,- runtergelassen, obwohl keine Spuren dranwaren.

Und wenn ich wirklich Wert drauf lege, dass die Gitarre noch keiner in der Hand hatte, kann ich die im Laden ja auch in orginalverpackt ordern.

Also, so lange ich bei einer Gitarre nicht mal beurteilen kann, ob die überhaupt schon mal einer gespielt hat oder nicht, weil kein Gebrauchsspuren dran sind, dann wärs mir persönlich egal. Ich profitiere davon, dass ich im Laden Sachen ausprobieren kann, also rege ich mich nicht auf, wenn die Klampfe, die ich mir aussuche, auch schon mal einer in der Hand hatte.
 
Moin!

Ich hatte zwei unschöne Erlebnisse im Bunker in HH:

Meine erste Gitarre:
Sqiuer Fat Strat -> augepackt, fehlten Schrauben (!)

Zweiter Versuch:
Tele angespielt, die ich mir dann auch zulegen wollte, der Verkäufer ist damit
verschwunden und hat mir dann eine Verpackte Gitarre ausgehändigt.
Zu Hause dann bei näherem Betrachten hab' ich gesehen,
dass die Git ein Paar Kratzer hat und die Beschriftung des einen PUs zur Hälfe ab war.

Das war's dann für mich auch mit dem Laden (zumal 90% der Verkäufer sehr unfreundlich sind)

Zweite Sache:

Beim großen T einen VOX Satchurator zum antesten Bestellt, Katzenhaare 'dran.
Da hab' ich mir das antesten dann geschenkt. :confused:

Also ich denke, wenn man im Laden eine Gitarre anspielt sich anguckt, eventuell über geringe Kratzer / die Tatsache, dass sie schon länger angespielt wurde, wegsehen kann, weil man DIE Gitarre möchte ist das ok, aber der Verkäufer muss einem eben auch die Option nennen eine OVP Gitarre zu bekommen. (Ich bin in den beiden Fällen davon ausgegangen eine neue, ovp zu bekommen) :gruebel:

Gruß
 
also beim music store machen die rabatte bei austellungstücken..
hab meinen ersten amp fast 100 €günstiger dort bekommen
 
whitie schrieb:
Also wenn diese Gitarre da schon weiß Gott wie lange hängt und die haufenweise Leute in den Händen hatten (ich spreche jetzt NICHT von sichtbaren Mängeln wie Kratzer oder Lackfehler, das wär dann ganz klar B-Ware), können die die Gitarre doch nicht als Neuware zum Neupreis verkaufen?...
Das wird ein kluger Händler niemals als "Neuware" in Zusicherung dieser Eigenschaft deklarieren, schon deshalb, weil es ganz offensichtlich keine Neuware ist.

whitie schrieb:
Ich kenn mich rechtlich gesehen da leider nicht aus, wie es da genau aussieht, aber wenn ich die Gitarre direkt ab Werk für den selben Preis bestellen kann, dann ist das ja schon irgendwie merkwürdig....
Nein, überhaupt nicht. Rein rechtlich gesehen bietet Dir der Händler die Gitarre nicht an (google mal nach: "Invitatio ad offerendum") - sondern Du bist es, der das Kaufangebot abgibt, das der Händler dann annimmt oder eben auch nicht.
 
Also ich lese hier auch oft, dass Leute im Musikladen mit Verhandeln weiter kommen. Ganz ehrlich, würde ich eine Gitarre kaufen wollen, die da die ganze Zeit als Ausstellungsstück hängt, würde ich nach einem Preisnachlass aus eben diesem Grund fragen. Scheint oft erfolgreich zu sein bzw. man kriegt noch Saiten umsonst dazu oder sowas.

Ich mag aber auch lieber "Neuware". Der Idealfall wäre ja, dass man eine Gitarre aus dem Lager holen lässt und die dann anspielt... na ja... danach is die nur leider auch nich mehr "neu" und deshalb wird man das wohl kaum so machen dürfen, außer im Versandhandel. Also muss man sich wohl entscheiden, ob man was neues haben möchte, was wirklich direkt aus dem Werk kommt oder ob man das Ausstellungsstück nimmt, was man anspielen konnte.

Und zu dem "neu ab Lager" habe ich nur folgede Erfahrungen. Hab eine Westerngitarre beim großen T bestellt, die war wirklich neu. Und der Bass den ich da bestellt hab, bei dem vermute ich ja, dass der zumindest schonmal ausgepackt und einer Sichtkontrolle unterzogen wurde (Fingerspuren an Mechanik, kein Klebeband an der Lasche womit der Karton verschlossen wird). Keine Ahnung, wo das herkommt, obs schonmal zurückgeschickt wurde oder ob die Spuren eben vom Saitenaufziehen beim Hersteller kommen. Jedenfalls hat mein Bass meinen Check dann bestanden und gut.
Klar, die verkaufen sicher auch die zurückgeschickten Teile weiter, es gibt nunmal das Rückgaberecht. :gruebel:
 
Also, ich hab ein Praktikum im Musikgeschäft gemacht. Da wars so das immer nur kleine mengen bestellt wurde. Das war meist 1 Exemplar einer Gitarre. Dieses hing im Laden und konnte getestet werden. Man konnte dadurch noch verhandeln und die Gitarre ein paar Euro günstiger bekommen. Aber sie wurden trotzdem als Neuware verkauft.
 
oder beim großen T als beispiel auch...

Hi,
als ich mir damals dort meine Epi geholt habe, hat mich der Verkäufer gefragt ob ich die, die ich angespielt habe nehmen will oder eine "frische" nehmen möchte. Dazu gab es einen kleinen Rabatt, obwohl ich ne neue genommen habe.
Ich denke nicht, dass große Musikhäuser es nötig haben den Kunden Ausstellungsware zum vollen Preis anzubieten.
 
Hm ich glaube auch, dass man die als "Neuware" deklarieren kann. Du hast eben auch den Garantieanspruch wie für ne neue Gitarre, und bei Mängel kann man ja dann verhandeln...
 
Just Music hat mir definitiv ein Ausstellungsstück als Neuware verkauft, ist aber mit dem Preis dennoch etwas runtergegangen. Ich hätte halt gerne den Karton dazu gehabt, den wollten / konnten sie mir nicht geben.

Gerade in der Filiale in Wilmersdorf hängen aber ein paar Squiers, die ich nicht mehr als Neuware akzeptieren würde, das sind eher abschreckende Beispiele ... komplett abgenutzte, ins rostige gehende Saiten, verblichene, ausgetrocknete Griffbretter, stumpf gegrabbelter Lack ... wer kauft eigentlich eine Gitarre, die so klingt und aussieht wie diese Dinger da? (falls jemand vom Laden mitliest: die weisse Squier deluxe Strat und ich glaube auch noch eine CV ... gehen gar nicht :D )
 
Ich hab damals bei meiner auch ein Austellungsstück mitgenommen. Es war im ausgezeicheten Zustand und klang einfach gut. Wieso sollte ich jetzt eine andere Gitarre nehmen, die vielleicht nicht so gut verarbeitet ist etc?
Dafür bin ich dann auch bereit den Neupreis zu zahlen, vorausgesetzt ich sehe wirklich ÜBERHAUPT keine Spuren ;)
 
Ich denke das hängt auch immer davon ab was man sucht.
Wenn ich mit der Absicht in einen Laden gehe eine Gitarre etwas günstiger zu zu bekommen, würde ich idR auch ein Exemplar mit ein par Spielspuren in Kauf nehmen solange der Klang und das Spielgefühl pasen.
Aber wenn es mir darum geht ein wirklich neues Instrument zu kaufen und das Exemplar aus dem "Showroom" schon zu verwatzt ist, möchte ich nach Möglichkeit eine OVP ausm Lager haben und diese antesten.
Klar besteht für das Geschäft dann das Risiko, dass ich die Gitarre anspiele, sie mir nicht gefällt und de Laden noch ein weiteres Instrument rumstehen hat, dass dann eben nicht mehr OVP ist - aber ich denke zumindest bei den etwas gehobeneren Preissegmenten darf man auch was für sein Geld verlangen.
Dafür bin ich dann auch gerne bereit den vollen Preis zu zahlen.
 

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