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Doppelkorn2004
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Hallo Musikgemeinde,
auf meiner Internetseite veröffentliche ab und zu Urteilstenöre zu musik- und künstlerbezogenen Rechtsstreitigkeiten. Das soll keine Werbung darstellen ;-)
Aber eine Sache ist mir aufgefallen und ich möchte das einfach nicht vorenthalten. Viel Spass beim Schmunzeln.
Hier ein Zitat aus meiner Page:
Auch Grabredner sind Künstler!
Unfassbar aber wahr! Das LSG Niedersachsen-Bremen hat mit Urteil - L 4 KR 224/01 - entschieden, das Trauerredner in die Künstlersozialkasse aufzunehmen sind, da das halten von Trauerreden eine publizistische Tätigkeit im Sinne von § 2 Satz 2 KSVG darstellt.
-------------
In gewisser Hinsicht könnte das auch dem unfähgsten Musiker Perspektiven öffnen *lol*
Greeetz
auf meiner Internetseite veröffentliche ab und zu Urteilstenöre zu musik- und künstlerbezogenen Rechtsstreitigkeiten. Das soll keine Werbung darstellen ;-)
Aber eine Sache ist mir aufgefallen und ich möchte das einfach nicht vorenthalten. Viel Spass beim Schmunzeln.
Hier ein Zitat aus meiner Page:
Auch Grabredner sind Künstler!
Unfassbar aber wahr! Das LSG Niedersachsen-Bremen hat mit Urteil - L 4 KR 224/01 - entschieden, das Trauerredner in die Künstlersozialkasse aufzunehmen sind, da das halten von Trauerreden eine publizistische Tätigkeit im Sinne von § 2 Satz 2 KSVG darstellt.
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In gewisser Hinsicht könnte das auch dem unfähgsten Musiker Perspektiven öffnen *lol*
Greeetz
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