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Musikinstinkt
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Hallo zusammen,
bin seit diesem Jahr umsatzsteuerpflichtig. Arbeite freiberuflich sowohl als Komponist, als auch als Tonmeister.
Habe was die Höhe des Umsatzsteuersatzes betrifft für die Arbeit als Tonmeister widersprüchliche Angaben im Netz gefunden.
Ich habe gehört, dass an sich Audioaufnahmen / Konzertmitschnitte als technisches Machwerk gelten, daher 19%. Allerdings sind bei meinen Tätigkeiten als Tonmeister auch oft sehr viel mehr künstlerische Anteile. Wie Mitgestaltung / Beratung über künstlerische Interpretation. Teilweise wirke ich an der Gestaltung, dem Arrangement und anderen künstlerischen Entscheidungen bei den Musikproduktionen mit. Es ist manchmal schwer hier eine Grenze zu ziehen. Und wie will das Finanzamt das Nachprüfen im Zweifel?
Hat jemand Erfahrungen? Was müsste ich auf eine Rechnung als Leistung bei Tonmeisterarbeiten schreiben, damit diese eindeutig als künstlerische Leistung durchgeht. Es geht mir insbesondere darum, wenn ich Musikern Rechnungen stelle, die selbst nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Hier würde ich manchen Fällen gerne nur die 7 % ansetzen.
Reicht hier eventuell etwas wie „Kompositorische Beratung/musikalische Beratung, Produktion, Klangliche Gestaltung“ als Leistung auf der Rechnung?
Vielen Dank für jede Hilfreiche Antwort.
bin seit diesem Jahr umsatzsteuerpflichtig. Arbeite freiberuflich sowohl als Komponist, als auch als Tonmeister.
Habe was die Höhe des Umsatzsteuersatzes betrifft für die Arbeit als Tonmeister widersprüchliche Angaben im Netz gefunden.
Ich habe gehört, dass an sich Audioaufnahmen / Konzertmitschnitte als technisches Machwerk gelten, daher 19%. Allerdings sind bei meinen Tätigkeiten als Tonmeister auch oft sehr viel mehr künstlerische Anteile. Wie Mitgestaltung / Beratung über künstlerische Interpretation. Teilweise wirke ich an der Gestaltung, dem Arrangement und anderen künstlerischen Entscheidungen bei den Musikproduktionen mit. Es ist manchmal schwer hier eine Grenze zu ziehen. Und wie will das Finanzamt das Nachprüfen im Zweifel?
Hat jemand Erfahrungen? Was müsste ich auf eine Rechnung als Leistung bei Tonmeisterarbeiten schreiben, damit diese eindeutig als künstlerische Leistung durchgeht. Es geht mir insbesondere darum, wenn ich Musikern Rechnungen stelle, die selbst nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Hier würde ich manchen Fällen gerne nur die 7 % ansetzen.
Reicht hier eventuell etwas wie „Kompositorische Beratung/musikalische Beratung, Produktion, Klangliche Gestaltung“ als Leistung auf der Rechnung?
Vielen Dank für jede Hilfreiche Antwort.
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