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Karaokeversion (Instrumental) erstellt - Nutzungseinschränkungen?

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hi zusammen!

1) darf man selbst (nach-)produzierte karaokeversionen online stellen bzw. verkaufen? hat da jemand erfahrung? welche stellen sind zu kontaktieren, wenn man so etwas vertreiben möchte? GEMA? der entsprechende verlag?

2) wie sieht es mit der kommerziellen nutzung von instrumentalversionen, die man über einen karaoke webseite gekauft hat, aus? ist das legal? müssen auch hier entsprechende stellen kontaktiert werden?

besten dank im voraus für eine erste einschätzung!

gruß
banister
 
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Das ist eher eine Frage für einen spezialisierten Anwalt ...

Ganz allgemein gesprochen - man nutzt ja ein fremdes Musikstück. Wenn da noch Urheberrechte drauf sind, kann man sich bei der Gema eine Coverlizenz besorgen. Je nach Lizenzinhalt kann man das dann auch auf deiner Seite verkaufen. Die Textrechte sind nochmal eine andere Geschichte ....
Der Markt für Karaoke ist aber nicht mehr sehr groß wie mir scheint.

Bei den gekauften Versionen muss man schauen was man damit machen darf. Im Zweifel ist das nur " daheim im stillen Kämmerlein mit ein paar Freunden abspielen". Einfach mal die Angebotsbedingungen lesen.


edit/ambee: geändert, bitte die besonderen Regeln beachten
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ganz allgemein gesprochen - man nutzt ja ein fremdes Musikstück. Wenn da noch Urheberrechte drauf sind, kann man sich bei der Gema eine Coverlizenz besorgen. Je nach Lizenzinhalt kann man das dann auch auf deiner Seite verkaufen. Die Textrechte sind nochmal eine andere Geschichte ....
Nein, im Gegenteil. Bei vielen Songs aus dem Pop-Bereich lassen sich Komposition und Text nicht trennen, da sie gemeinsam in Abhängigkeit voneinander geschaffen wurden, oft von zwei oder mehrere Miturhebern. Man spricht hier von einer "untrennbaren Einheit".

In anderen Genres, vor allem die kommerziellen Bereichen (Schlager, Popsternchen, ...), werden Text und Komposition oft erst nach ihrer Schaffung miteinander verbunden. Hier spricht man dann von verbundenen Werken.

In beiden Fällen benötigt man zur getrennten Verwertung von Komposition oder Text eine Einwilligung der Urheber.
Der Verkauf von Musikwerken an den Endkunden wird über die GEMA abgewickelt, von ihr erhält man entsprechende Vervielfältigungsrechte. Wenn man dort anruft und nett fragt bekommt man sicher eine hilfreiche Antwort.
 
Weiß zwar nicht was du geändert hast (mir ist nichts aufgefallen) aber das mit der untrennbaren Einheit ist mir neu. Hab die Teile immer für verbundene Werke gehalten weil sie auch gesondert verwertet werden könnten. Interessant.
Hab das jetzt mal nachgelesen. Macht die Sache aber nicht einfacher. Dann müsste man wissen wie ein Musikwerk (mit Text) entstanden ist. Ergibt sich vielleicht aus dem Booklet der CD oder des Anbieters. (wenn z.B. nur Namen von Bandmitgliedern als Urheber auftauchen spricht viel für Miturheberschaft - gemeinsames Erarbeiten.)

Aber welche Auswirkungen hat das auf die Praxis für den Kunden?
Der Musikverlag meldet die Teile bei der Gema an mit Nennung aller Urheber/Beteiligten im Sinn einer Miturheberschaft aufgrund untrennbarer Einheit. Jemand kauft sich ein Vervielfältigungsrecht ein an dem Musikwerk (Coverversion) - darf er dann den Text singen zur Musik? (Coverversion) Vermutlich ja, da das Musikwerk mit Text eine "untrennbare Einheit" ist (wenn es eine ist) . Darf er den Text abtippen und wie bei Karaoke drüberlaufen lassen? Weiß ich nicht ... Das ist ja keine schöpferische Tätigkeit und der Text gehört ja zur Musik oder nicht, also doch?

Bei Schlagern und getrennter Erschaffung von Musik und Text müsste man Komponisten und Librettisten getrennt fragen - dann kriegt man über die GEMA nur die Musikrechte zur Vervielfältigung , also, einfach ist das nicht. So gesehen könnte man Schlager nur zu erheblich teureren Kosten vervielfältigen als meinetwegen ein von J.Cash selbst geschriebenes Lied, der hätte seine Musik-und Text-Urheberrechte, da hier "untrennbar" an Text und Musik, in die GEMA-Lizenz gepackt - oder habe ich da einen Denkfehler?
 

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