Keyboard von USA nach GER mit dem Flugzeug

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drumdrumdrum
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Hallo zusammen,

ich habe ein Problem:
Ich habe in ebay-USA ein M-Audio Axiom 49 gekauft, das mir meine Schwester, die gerade in den USA ist, mitbringen soll.
Die Abmessungen sind 81 x 28,5 x 6,6 cm und es wiegt 4,5 kg.
Wir haben jetzt gerade telefoniert und sie meinte, dass es leider um ein paar cm nicht in ihre große Tasche passt.
Meint ihr, die lassen sie mit dem Keyboard als Handgepäck fliegen? Es ist jedenfalls größer als die max. zulässige Größe die auf der Webseite der Airline angegeben ist. Jedoch bin ich mal mit easyjet von München nach London geflogen und ich konnte sogar meine Akustik-Gitarre als Handgepäck mitnehmen.
Wenn nein, kennt ihr Taschen oder Koffer die so 90cm lang sind und in die mehr als nur das Keyboard reingeht?

Danke für eure Hilfe im Voraus!
 
Eigenschaft
 
Ohne jetzt die Details zu kennen meine ich, daß es ein sehr teures Keyboard werden wird...

Du kannst dir natürlich ein Softbag oder Hardcase mit dazu kaufen, die gibts in allen Formen und Größen, aber ob du mit so einer verdächtigen Schachtel nicht als Terrorist oder Waffenhändler weggesperrt wirst steht auf einem anderen Blatt. :D
 
Naja, es wird alles gescannt...
Ich hab mal nochmal rumgeschaut. So günstige Golfbags für 20Euro sind evtl auch nicht schlecht.
Andere Tipps sind willkommen!
 
Sorry, aber wie kommt man denn auf die Idee, für ein derartiges Gerät so einen Aufriss in Kauf zu nehmen? :rolleyes: Abgesehen davon, dass das Ding erstmal funktionieren muss und abzüglich der Zusatzkosten für den Transport, was hats dir unterm Strich denn gebracht? Auf Ideen kommen die Leute immer ....
 
Ja schon klar, Schnäppchenjäger sind hier nie gern gesehen. Meine Schwester hat es bei sich am Notebook ausprobiert und es scheint normal zu funktioniern. Ich habe jetzt glücklicherweise eine super Army-Tasche für 25 euro inkl. Shipping gekauft.
Kostenersparnis insgesamt: 135 Euro statt 259 Euro. Das lohnt sich als Student dann einfach.
Ich hätte es mir sonst nicht leisten können.
 
Ja schon klar, Schnäppchenjäger sind hier nie gern gesehen.
Och, das würd ich nicht pauschalisieren. Ist nur meine persönliche Meinung. ;) Obwohl, nicht mal, gegen Schnäppchenjäger hab ich nix, ich finds nur immer etwas seltsam, wenn Leute scharf drauf sind, irgendwas aus Ami-Land mitzubringen (mitbringen zu lassen), wo man tiersichen Aufwand mit dem Transport hat, zusätzliche Kosten entstehen, eventuell noch Zollformalitäten dazukommen, das Ganze natürlich garantiefrei ist, und unterm Strich ein Zehner oder so Ersparnis rauskommt. Besonders unter Gitarristen verbreitet ...

Bei 135 Euro bezweifle ich jedenfalls, dass es sich um ein reguläres Neugerät handelt, und damit hinkt der Vergleich etwas.
 
tiersichen Aufwand mit dem Transport
Ja, eigentlich hatte ich auch damit gerechnet, dass es in die Tasche reinpasst. Tuts nicht deswegen hab ich jetzt nochmal eine Tasche bestellt. Etwas mehr Aufwand für mich. Meine Schwester hat an sich sehr wenig Aufwand und beim Zoll deklarieren muss sies auch nicht.

Bei 135 Euro bezweifle ich jedenfalls, dass es sich um ein reguläres Neugerät handelt, und damit hinkt der Vergleich etwas.

Es waren 160 USD inkl. Versandkosten, allerdings B-Ware, vom Händler.
B-Ware ist mir ja sowas von egal und einen deutschen B-Ware-Preis habe ich nicht gefunden.
Deswegen der Vergleich 135 zu 259.

Es wird im Endeffekt mehr als ein 10er sein. Es werden sogar über 100 Euro sein.
Klar das Risiko mit keiner Garantie ist mir bewusst, aber wert. Wenn ich einigermaßen Geld verdienen würde wärs mir auch zu viel Arbeit so lange dafür zu suchen und so lange darauf zu warten. Jedoch hab ich das Geld von meinem letzten Praktikum für Gitarre, Amp, Edrumset und PA verprasst und jetzt ist das Budget wieder sehr sehr klein. Da muss man dann eben diese Wege gehen wenn mans unbedingt haben möchte...
 
Keyboards sollten beim Fliegen immer in ein Case!
Im Handgepäck kann es zu lästigen Situationen mit dem Zoll und den Sicherheitsleuten kommen...ich spreche aus Erfahrung!!!
 
...Es wird im Endeffekt mehr als ein 10er sein. Es werden sogar über 100 Euro sein.
...
Geh vorsichtshalber noch mal davon aus, dass Deine Schwester bei der Einreise das Teil verzollen muss. Je größer die Tasche, umso größer die Wahrscheinlichkeit, dass sie das checken. Das wären dann nochmal 19% MwSt + ca. 2,5% Einfuhrsteuer. Wenn sie keine Rechnung dabei hat, schauen die netten Leute im Internet nach der UVP, die ja offensichtlich bei 259EUR liegt, also netto 217EUR, was ca. 47EUR Zoll ergeben würde. Also würde ich Dir vorsichtshalber empfehlen, dass sie die Rechnung und sei es ein ebay-Ausdruck dabei hat. Das spart dann nochmal ein bisschen.
 
nein!
bis 430euro ist alles zollfrei - muss man nicht mal anmelden!
 
nein!
bis 430euro ist alles zollfrei - muss man nicht mal anmelden!
Das ist definitiv nicht richtig. Oder beleg Deine Behauptung. Einfach Recherche im Internet, die Dich auf die offiziellen Seiten des Zoll führt, sagt klar was anderes.

Die Faustregel lautet: ( ( Warenwert + Versandkosten ) * Zoll ) * Einfuhrumsatzsteuer
...wobei, wenn du Glück hast, der Zollbeamte die Versandkosten außen vorlässt, was aber in diesem Fall hier unrelevant ist.

"Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer).

Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 erhöht sich die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung, für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro."


GuckstDuHier
 
Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 erhöht sich die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung, für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro."[/I]

Das ist richtig. Allerdings bezieht sich das auf die Einfuhr auf dem Versandweg. Im Beispiel des Threadstellers bringt die Schwester das ja selber mit. Und da gelten dann 430 Euro (sofern sie älter als 15 Jahre ist und auf dem Luft- oder Seeweg einreist).

http://www.zoll.de/e0_downloads/d0_veroeffentlichungen/z1_reisezeit_2009.pdf

zoll schrieb:
Folgende Waren sind im Reiseverkehr aus Drittländern sowie aus steuerlichen Sondergebieten und von der Insel Helgoland von Einfuhrabgaben befreit:

Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
 
danke hans3
ich hätte die geltende regel leider nur mit "habe ich x-mal im fernsehen gesehen" untermauern können,
wobei ich dann schon meiner auffasungsgabe und den zollbeamten vor der kamera soweit vertraue, dass ich zu 100% sicher war, dass die genannte grenze von 430euro richtig ist.

schade nur, dass man hier gleich alles belegen soll. ab und an vertraue ich auch ohne zusätzliche recherche meinem wissen und reagiere dann ohne zu verifizieren auf falsche aussagen.
zumal man dem threadersteller ja nicht unnötig angst machen muss bzw. unnötig gemachte angst eben mit ein zwei sätzen wieder nehmen kann.
 
Danke für die Korrektur. Diese Warenwertgrenze bei der Einfuhr kannte ich nicht. Da hätte ich ja schon das eine oder andere Mal wesentlich beruhigter aus der USA wieder einreisen können ;)
Ich wollte niemandem Angst machen, nur vielleicht vor unerwarteten Überraschungen schützen. Und was das Belegen von Behauptungen angeht, finde ich das schon manchmal sinnvoll, als dann dazustehen udn nur ne Begründung "habe ich mal im Fernsehen gesehen" oder "habe ich mal irgendwo gelesen", das interessiert dann keinen Zollbeamten. Wie heißt es so schön: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Und besser ich kann belegen was ich behaupte. Wenn es wie in diesem Fall nun noch eine Regelung gibt, die mehr zulässt als erwartet, ist doch umso besser :)
 
deine erste reaktion auf meine korrektur kam halt nicht so nett rüber.

mir ging es oben einfach nur darum dem ersteller zu helfen, in dem ich ihn kurz und knapp darüber informiere, dass die grenze höher liegt als von dir behauptet - weshalb er sich keine gedanken machen muss.

dein ruf nach belegung meiner "definitiv falschen behauptung" hat mich deshalb geärgert, weil du selbst in deinem ersten beitrag über die einfuhrgrenze keinerlei quelle angegeben hattest - genau das aber von mir erwarten wolltest.
ich nehme einfach an, dass du dir selbst bzw deinem wissen ebenso vertraut hast, wie ich dem meinen.

dass du beim versuch im nachhinein deine behauptung zu belegen den falschen paragraphen erwischt hast war unglücklich - schwamm drüber.
 

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