• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Künstlername und das Markenrecht

S
Sayne
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
26.05.21
Registriert
13.03.09
Beiträge
25
Kekse
0
Hallo,



ich würde gerne ein paar meiner Songs/Arbeiten (Hintergrund und Soundeffekte) kostenlos im Netz für Video-Projekte oder Hobby-Spielemacher oder so zur Verfügung stellen. Es wäre schön, wenn jemand Freude an meinen Arbeiten findet und ich sie irgendwo in Benutzung finde 😊



Zusätzlich zu den Kostenlosen Arbeiten wäre ich auch Bereit persönliche Anfragen gegen Bezahlung zu erledigen.



Mein Problem ist nun:



Ich würde das ganze ungerne unter meinem echten Namen machen würde und ich über Pseudonyme nachgedacht habe, bin jetzt ziemlich im Markenrecht hängen geblieben. Das ganze klingt extrem demotivierend und einschüchternd. Da kommen ja schnell mehrere Tausend Euro zusammen nur um sich rechtlich abzusichern damit man nicht ins Verderben geklagt wird, weil jemand Ähnlichkeiten zu seiner eingetragenen Marke sieht.



Wie geht ihr das ganze an? Sind eure Namen als Marke geschützt? Habt ihr Tipps wie man das ganze etwas umgehen kann? Das ganze ist ein Hobbyprojekt, aber ich wäre auch nicht abgeneigt die ein oder andere Pizza mal durch Auftragsarbeiten bezahlen zu können :D
 
Eigenschaft
 
Rechtsberatung ist hier nicht gern gesehen, und dafür bin ich auch gar nicht qualifiziert.

aus meiner persönlichen Erfahrung, weil mir das beim Lesen sofort eingefallen ist: Eine Band, mit der ich "früher mal" (letztes Jahrtausend) zusammengearbeitet habe, konnte sich nicht "Manga" nennen, weil der Rechteinhaber (ich glaube damals der Carlsen Verlag) zunächst keine Einwände hatte, sich aber vorbehalten hat, das zu ändern, sollte sich Erfolg einstellen / in Zukunft irgendwelche Konflikte entstehen. Ich hoffe, das ist so rechtssicher formuliert.

Die Band ist tatsächlich recht erfolgreich geworden und vermutlich froh, dass es einen Namenswechsel gab (auch wenn ich wohl annehmen darf, dass der Bandname nicht wirklich zum Erfolg beigetragen hat - ich hab die Auswahl nicht verstanden ;) )

Ich würde das also tatsächlich ernst nehmen. Egal ob non-profit oder nicht.
Es gibt Dinge wie Buchstaben, oder so allgemeine Begriffe wie "ich glaub ich steh im Wald e.V.", bei denen ich keine Gefahr vermuten würde. Beim eigenen Namen bist Du auf jeden Fall sicher. Wenn es etwas ist wie "Kraft recordings - so stark wie Chili-Ketchup" wäre ich sehr vorsichtig.

Nach meinem Kenntnisstand ist aber immer auch relevant, ob es eine Verwechselbarkeit gibt. In völlig anderen Branchen ist das wohl bei Firmennamen einfacher. Bei Produktnamen würde ich mehr Ärger-Potential erwarten.


Nachtrag: Grad mal gegoogelt. Eine türkische Pop-Band die sogar fast aussieht wie die Jungs damals, hat den Namen ein Jahrzehnt später auch benutzt - ich kann nicht mehr :ROFLMAO::ROFLMAO:
 
  • Interessant
Reaktionen: 1 Benutzer
Folgendes ist KEINE Rechtsberatung / nur Erfahrungsaustausch.

Namens/Markenschutz macht Sinn, wenn DU ein richtiges Produkt oder Unternehmung bist (oder auf dem allerbesten Wege bist oder sein willst, eines zu werden) und dich in hochgradig professioneller Absicht in entsprechenden Umfeldern bewegst, bzw. bewegen möchtest.

Solange du dich erst einmal nur im kleinen Hobbyrahmen bewegst- und erst auch einmal schauen willst (und solltest), ob du und dein Talent überhaupt auf etwaige Resonanz stößt, solltest du einen solchen großen, kosten und zeitintensiven Schritt eines Marken/Namensschutz unterlassen... und da reicht auch ein (ungeschützter) Aliasname.

Weil:
Das Urheberrecht deiner Werke- und im Fall der Fälle die Nachweisbarkeit deiner Urheberschaft ganz andere Wege und Mittel erfordern, als nur ein bloßer geschützter Markenname- unter dem ja alles mögliche auch u.a. in Mitwirkung mit anderen publiziert sein kann, läuft letztlich im Regelfall unter deinem bürgerlichen Namen.

So lässt du z.B. u.U. deine für dich schützenswerten Werke(!) beim Notar hinterlegen, wie auch immer mit z.B. Aliasnamen, aber der Notar hält selbstverständlich, neben Datum, dein eingereichtes Werk via Auweisdokumente unter natürlich deinen bürgerlichen Namen und Anschrift etc. fest und nicht etwa durch (d)eine Marke "Palmenölwurst-Jim", denn der Besitzer einer eingetragen Marke kann ja auch mitunter wechseln, was zwangsläufig auch nicht bedeutet, dass sämtlicher Content unter dem Schirm einer Marke ebenfalls den Besitzer wechselt.

Wenn du also hobbymäßig unterwegs sein möchtest, aber auch für z.B. Auftragsarbeiten entlohnt werden willst und irgendwo natürlich nicht möchtest, dass deine Arbeiten unrechtmäßig und anderweitig veräußert werden sollen, dann machst du das am besten mit einer Lizenz.

In einer solchen Lizenz hältst du natürlich nicht nur fest, wie und von wem dein Werk verwendet werden darf (exklusiv/non-exklusiv, kommerziell-privat), sondern vor allem kennzeichnest du dich als Urheber dieses Werkes mit deinem bürgerlichen Namen und gesetzlicher Anschrift alias "Künstlername".

Wenn du deine Werke veräußerst z.B.:
Der Urheber und Lizenzgeber (Max Mustermann, Wohnhaft in Musterstraße 1 in 12345 Musterstadt alias "Palmenölwurst-Jim") räumt den Lizenznehmer (XYZ mit Anschrift etc.) folgendes ein.... blablabla.

Natürlich solltest du im Vorfeld eruieren, ob dein gewählter Wunschname anderweitig vlt. populär/eingetragen geschützt ist, weil man dir ansonsten bei der Verwendung bekannter Namen (z.B. Michael Jackson) u.a. auch Täuschungs- und Betrugsabsichten vorwerfen könnte.

Lange Rede usw.
Mach dir für den Hobbygebrauch erst einmal nicht so viel komplexen Aufwand, sondern sehe erst einmal, wie und ob dein Zeug überhaupt Resonanz findet.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Interessant
  • Gefällt mir
Reaktionen: 3 Benutzer
Wie bei den Vorrednern: Das ist KEINE Rechtsberatung (auch wenn ich dafür qualifiziert bin).

Pseudonym, Künstlername und Marke sind zunächst einmal ganz verschiedene Sachen, wie auch die so genannte geschäftliche Bezeichnung. Was jetzt für Deine Absichten das Beste ist, kann nur bei Betrachtung aller Aspekte am besten im direkten Dialog mit einem Fachmann herausgefunden werden.

Mein Eindruck ist aber, dass eine "Marke" nicht wirklich das ist, was Deinen Vorhaben dienlich ist. Im Übrigen besteht die Markenwelt nicht aus Myriaden von Klagen. Was es schon gibt oder nahe an etwas ist, was es schon gibt, ist vernünftigerweise angreif- und vernichtbar. Die Kosten für Anmeldung und Eintragung liegen selbst für eine europäische Marke mit Waren und Dienstleistungen in drei Klassen (alles was es gibt, ist in 45 Klassen eingeteilt und für jede betroffene Klasse fallen extra Gebühren an) über einen (Patent-) Anwalt bei rund 2500 €. Aber wie gesagt glaube ich nicht, dass diese Variante, die auf gewerbsmäßige Nutzung abzielt, zu Deinem Fall passt. Wenn jemand mit/unter einer Marke Geld verdient, sind die Markenkosten "Peanuts".

Wie Du schreibst, ist das alles bei Dir Hobby und hat mit Erträgen nichts zu tun. Nimm einfach einen Fantasienamen und gut ist es.
 
  • Gefällt mir
  • Interessant
Reaktionen: 2 Benutzer
Warum schreibt seit neustem immer jeder vor seinen eigentlichen Post: "das ist keine Rechtsberatung."? Wäre es ansonsten eine? Ist man dann haftbar? Ist das wirklich relevant? Ist es dann in etwa so, wie wenn man vergisst bei einem Privatverkauf die Gewährleistung auszuschließen?
 
Wenn ich hier eine Frage beantworte, empfinde ich mich selbst mindestens als moralisch haftbar. Deshalb ist mir wichtig klarzustellen, dass ich keine verbindliche / rechtssichere Antwort geben kann. Ob das rechtliche Folgen haben könnte, weiss ich nicht, und ist mir zunächst auch nicht wichtig.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Warum schreibt seit neustem immer jeder vor seinen eigentlichen Post: "das ist keine Rechtsberatung."?
Ich mache das bei entsprechenden Beiträgen auch so, um es abzugrenzen und sichtbar zu machen:
  • ich bin, wie die allermeisten hier auch, sog. "juristischer Laie" (das erkennt man nicht)
  • im Unterschied zu approbierten Rechtsanwälten (auch die erkennt man selten aus dem Profil).

Das macht u.A. deutlich: "Lieber Fragensteller, Du berührst wichtige juristische Fragen. Im Unterschied zu Naturgesetzen kommte es auch auf genau Deinen Einzelfall an: Es gibt keine allgemeingültige Regel, und Analogien haben vor einem Richter selten Bestand. Der richtige Adressat ist demnach ein versierter Fachanwalt und nicht dieses Forum, so lieb dessen Mitglieder auch sind."
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Alles klar, verstanden, danke.
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben