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Künstlervermittlungen

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Latinbeat
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Mich würde mal interessieren ob eine Künstlervermittlung generell das Recht hat oder dies einklagen kann wenn sie einmal einen Auftritt an einen Künstler oder Band vermittelt hat,nun darauf bestehen kann daß Folgeauftritte beim selben Veranstalter nur noch über diese KV laufen können.
Was ist wenn der Veranstalter die Band oder Künstler direkt buchen will und/ oder die Band oder der Künstler nicht mehr mit der KV zusammenarbeitet?
Dann darf man auch niemals bei den Veranstaltern spielen wo der Kontakt ehemals durch eine KV entstanden ist , es sei denn man wickelt dies über die KV ab ?:screwy:
 
Eigenschaft
 
"...das kommt drauf an..." - so der "General-Spruch" eines jeden Rechtsanwaltes...!

Es muß vorab geprüft werden, wie erstens euer Vertrag mit der Agentur ausgesehen hat bzw. aussieht - da können schon Regelungen über Vertragsende raus möglich sein - wer weiß, was ihr alles unterschrieben habt...? Und zweitens ist zu prüfen, ob eben jener Veranstalter mit dieser speziellen Agentur einen Vertrag hat/hatte und wie dessen Bedingungen aussehen.

Wenn beides zu eueren Gunsten ist (am sichersten von einem kompetenten Anwalt geprüft!), dann schließt eine Rechtsschutzversicherung ab und ignoriert die Agentur - wenn die was wollen, sollen sie euch doch verklagen. Aber wie gesagt, die Vertragssituationen sollten schon einigermaßen sicher sein...!
 
Ergänzung:
Auch mündliche Verträge haben Gültigkeit! Wisst Ihr ganz genau, was Ihr mit JWD immer zugesagt respektive vereinbart habt?
Schlussendlich ginge es im Streitfall auch hier darum, was kann jemand durch Zeugen unter Beweis stellen.

Aber ich hab' schon Kühe kotzen sehen, bei dem, was alles auf meinem Tisch gelandet ist. Der running gag "ich unterschreib' alles, hauptsache ich habe einen (Platten-)Vertrag" ist dann nämlich ganz schnell kein Gag mehr sondern blutiger Ernst.

Und was da manche schon unterschrieben haben, zieht einem echt die Schuhe aus. Statt dass man sich vorher - in Zeiten, wo man sich über Eventualitäten in Ruhe seine GEdanken machen kann - über Verträge in der Musikbranche informiert (man muss sie ja nicht zitieren können - aber man sollte die Fallen kennen!!), machen da viele einen auf Ober-Cooly. Und danach kommt dann das Gekotze.

Allgemein gilt das, was Lite-MB schon geschrieben hat. Wer einen Vertrag unterzeichnet hat, der einen - auf welcher Grundlage auch immer - über die Vertragslaufzeit hinaus bindet, der (sorry!) gehört... nee, lassen wir das...

Aber es gibt auch noch so Floskeln wie Gebietsschutz etc.

Prinzipiell sollte man sich auf soetwas als Band überhaupt nicht einlassen.

Es ist aber insbesondere im Cover-Bereich so, dass Veranstalter Verträge mit Agenturen haben, wonach sie nur von diesen die Künstler buchen dürfen. Das betrifft dann aber den VEranstalter, der sich gebunden hat - und nur indirekt die Band/s. Aber über die Monopolistengebaren haben wir uns vor gar nicht so langer Zeit in einem anderen Thread ausgelassen.

Und bei allem gilt: ES GIBT KEIN GESETZ DER WELT, DAS EINEN MUSIKER VOR SICH SELBST SCHÜTZT!! (Bob Lyng)

lg
 
Bei uns ist das von Agentur zu Agentur unterschiedlich. Mal ist es so, dass Folgegigs nur über die Agentur gebucht werden dürfen, mal dürfen neue Veranstalter uns auch direkt buchen.

Schlechter Stil ist es meiner Meinung nach, wenn ein Veranstalter eine Band beim zweiten Mal direkt bucht, wo er doch jetzt den direkten Kontakt hat und sich die Vermittlungsgebühr sparen will.... Das ist der Agentur gegenüber nicht fair und daher nicht in Ordnung. Und wenn das rauskommt, schmeißt euch die Agentur (meiner Meinung nach zu Recht) achtkantig raus.

Gebietsschutz ist auch wieder so eine Sache, die mit jeder Agentur einzeln abgesprochen werden sollte.

rockbuerosued schrieb:
Prinzipiell sollte man sich auf soetwas als Band überhaupt nicht einlassen.
Würde ich so pauschal nicht sagen wollen. Grundsätzlich gilt bei uns: Je mehr Gigs uns eine Agentur verschafft, desto restriktiver darf sie uns gegenüber auftreten. Wenn uns also eine Agentur in einer Stadt pro Jahr zehn gute Gigs beschafft, ist es völlig ok, wenn sie auf Gebietsschutz besteht. Wenn's allerdings nur für ein bis zwei Gigs in irgendeiner Hinterhofkneipe langt, lassen wir uns natürlich auf nichts ein.

Also wäre mein Rat, von Fall zu Fall abzuwägen...

Mehr zu dem Thema habe ich mal hier geschrieben: Bandagentur? Ja oder Nein

LeGato
 
Hey, vielen Dank für eure Meinungen zum Thema :)
Habe in einem Konzertvertrag folgende Klausel gelesen: Die Künstler verpflichten sich ALLE aus diesem Vertrag entstehenden Auftritte über die KV abzuwickeln.
Jetzt frage ich mich nur gilt das für alle Ewigkeit,wenn man da einmal hinvermittelt worden ist.........man mit der KV aber nicht mehr zusammenarbeitet da man gemerkt hat dass selbige weit mehr als 20% nimmt, dafür kaum was macht und den oder die Künstler auch noch für ein Appel und ein Ei vermittelt und dann meint man sollte doch froh sein.
Das interessiert mich nun insofern dass man nicht in so eine Falle tappt, da schliesst man sich ja schnell Türen wenn die KV auch beim Veranstalter einen unseriösen Eindruck hinterlässt und dieser mit der KV nicht mehr arbeiten will.
 
ich möchte mich im Großen und Ganzen dem Post von LeGato anschließen und auch nochmal dick den Satz mit der Fairnis unter Vertragspartner unterstreichen - ..."bestimmte Dinge macht man einfach nicht - Punkt!"

Aber!! Das sollte, auch wieder aus Fairnis, nicht über die Vertragslaufzeit rausgehen, besonders Knebelverträge sind da hoch unseriös!

@latinbeat, ...wenn euch euere Agentur unterbezahlte Sche...-Jobs vermittelt, dann müssen die 20% nehmen, sonst haben sie ja gar nichts verdient...:rolleyes: :rolleyes:

Ich/wir arbeiten nicht mit Agenturen, wir buchen alles selber - ist oft ein mühevoller Act, aber unsere Unabhängigkeit ist uns wichtiger, zumal das bei uns jeder macht, und der, der den Gig an Land gezogen hat, managt auch die kompl. Abwicklung. Dafür ist derjenige auch an diesem Abend Namensgeber der Band...
 
Lite-MB schrieb:
... dann schließt eine Rechtsschutzversicherung ...
laß es sein! ... auch hier wird sich die Versicherung aus der Verantwortung stehlen...

Ein netter, kundiger Versicherungshändler hat mir in einer längeren PM erklärt, daß Versicherungen dafür nicht zuständig sind.
 
Also über Rechtschutz habe ich noch nicht nachgedacht , ich denke aber es gibt bestimmt Anwälte die speziell im Musikrecht fit sind und die man auch beanspuchen sollte wenn es sein muß! zum Post von leGato :Natürlich bin ich auch der Meinung daß man bestimmte Dinge einfach nicht macht, aber genau das ist der Punkt. Man darf sich als Musiker auch nicht ausziehen lassen bis aufs Hemd! Es scheint da doch auch Leute zu geben die den Künstler als solches nicht respektieren und Respekt und Fairness auf beiden Seiten ist das A und O um gut miteinander zu arbeiten.
20% finde ich völlig korrekt und wenn es gut läuft auch mehr aber wenn sich eine KV bei einer Gage von 2100 Euro - 1000 Euro behält denke ich ist das ein wenig mehr als 20%! Im Vertrag KV mit dem Künstler wird aber eine Gage von 1100Euro vereinbart.Wenn man dann merkt dass das generell so in der Art gehandhabt wird kommt man sich doch verarscht vor. So ein Gig ist ja mit viel Arbeit verbunden schon gar wenn man dafür auch noch ewig weit fährt am besten schon im Zeitdruck durch einen Stau ist - Aufbaut - schnell was ißt - dann sein Konzert macht - wieder abbaut - einladen - früh aufstehen und weiter und dann unterm Strich mit 300 Euro pro Nase und 2 Tagen Stress nach Hause kommt!
Was ich damit sagen möchte ist daß der oder die Musiker doch physisch und körperlich die meiste Arbeit haben.
Da ist man dann schon genervt wenn man sieht dass die KV "nur" telefoniert hat ein paar Mails versendet hat , noch nicht Mal in der Lage ist einem einen Anfahrtsplan, den der Veranstalter geschickt hat ,weiterzuschicken oder auf eine Bitte dort anzurufen und was abzuklären total genervt reagiert. Zum guten Schluss wird man dann noch als undankbar beschimpft. Also sowas soll es geben und das finde ich echt schade!!
 
Tja und da natürlich wäre noch zu bemerken daß es natürlich auch auf Veranstalterseite so sein kann daß der merkt mit der KV ist es nicht zum besten also mit dieser nichts zu tun haben will. Jetzt hat der aber die Künstler schonmal über diese KV gebucht, die Künstler haben aber die dämliche Klausel im Vertrag
"Die Künstler verpflichten sich ALLE aus diesem Vertrag entstehenden Auftritte über die KV abzuwickeln"
Also muß man dann der von beiden Seiten inzwischen ungeliebten KV das Geld trotzdem in den Rachen schmeißen?:screwy: :evil:
 
Latinbeat schrieb:
Also muß man dann der von beiden Seiten inzwischen ungeliebten KV das Geld trotzdem in den Rachen schmeißen?:screwy: :evil:
Jepp, genau das!

Und deswegen ist man erst mal sehr vorsichtig bei der Wahl seiner Agenturen. Es spricht übrigens rein gar nichts gegen zeitlich zunächst sehr eng begrenzte Verträge als beiderseitige Probezeit...

LeGato
 

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