Ein Sender hat folgende Pflichten:
Er braucht die Genehmigung und er muss eine Vergütung zahlen und zwar von bzw. an Urheber (Komponist, Texter) und Leistungsschutzberechtigte (Plattenfirmen und Künstler). Im normalen Massengeschäft läuft das so, dass die Rechteeinhaber der GVL (Leistungsschutzberechtigte) und der GEMA (Urheber) "ihre Rechte übertragen" und der Radiosender sie bei GEMA und GVL "einkauft". Einfache Geschichte, beide Seiten haben nur einen bzw. zwei Ansprech- und Vertragspartner, nämlich GVL bzw. GEMA und nicht beispielsweise ein Radiosender Abertausende von einzelnen Urhebern und Leistungsschutzberechtigen und umgekehrt.
Der LC bezieht sich rein auf auf die GVL und hat mit Urhebern nichts zu tun.
Sollte man Werke oder Aufnahmen verwenden, die GEMA- bzw. GVL-frei sind, muss man - wie gesagt - sich selbst mit den Rechteinhabern auseinandersetzen. Wenn man sich mit diesen geeinigt hat muss man das auch ggfs. gegenüber den Verwertungsgesellschaften nachweisen können, diese dürfen nämlich - höchstrichterlich bestätigt - immer davon ausgehen, dass "sie zuständig sind" und folglich auch immer kassieren, wenn der Nutzer nicht das Gegenteil beweisen kann.
Hat man nun keine Genehmigung bzw. Lizenz, kann man entweder mit dem Urheber, etc. direkt Ärger bekommen oder mit der GEMA bzw GVL. Letzteres ist dann unmöglich, wenn der Sender sowieso seine Gebühren zahlt oder einwandfrei nachweisen kann, dass das Material "frei" ist. Die VG interessiert es natürlich nicht, wenn z.B. ein Sender GEMA-freie Werke ohne Genehmigung und ohne Nutzungsgebühren spielt. Das ist ja nicht ihr Problem. Also sprich wenn ein Webradio eh' seine Pauschalen zahlt, ist von Seiten der VG nichts zu befürchten, aber natürlich vom Rechteinhaber. Den interessiert es natürlich wiederum nicht, ob der Sender GEMA-Pauschalen zahlt oder nicht, der will direkt gefragt und evtl. vergütet werden.