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Leistungsschutzrecht für Mixing & Mastering?

  • Ersteller Gast 64394
  • Erstellt am
G
Gast 64394
Guest
Hallo,

wie meine Überschrift schon Verrät geht es um das Leistungsschutzrecht für Mixing und Mastering. Gibt es dort überhaupt ein Leistungsschutzrecht so wie es dies für Musiker gibt?

Habe schon gegoogelt, aber nicht wirklich was zu diesem Thema gefunden.
Grüße
 
Eigenschaft
 
Danke für Deine Antwort. Aber wirklich Licht ins dunkel bringt das auch nicht.
 
Nein, Leistungsschutzrechte erwerben nur Interpreten und künstlerische Produzenten.

Mixing und Mastering wird als technische Dienstleistung angesehen. (Ich weiß das sehen viele anders)

Deswegen gibts viele Tontechniker oder Produzenten, die irgendein belangloses Instrument eingespielt haben, das man u.U. im Mix gar nicht hört, ihnen aber eben entsprechende Rechte einbringt... ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin mir nicht sicher, ob das in die richtige Richtung geht, aber es unterstützt das, was ambee geäußert hat. Eine individuelle Handschrift auf das Sounddesign, wie es manche Produzenten haben, ist urheberrechtlich nicht zu schützen. Lediglich Sound im Sinne von konkreten Samples sind geschützt.
 

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