Maximallast Stative - welche Angaben der Geräte hernehmen?

  • Ersteller Black2007
  • Erstellt am
B
Black2007
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
11.07.12
Registriert
03.03.07
Beiträge
97
Kekse
0
Hallo,

ich bin heute über einen sehr interessanten Gesichtspunkt gestolpert: "Welche Angaben des Gewichtes der Geräte muss ich für die Belastung der Stative benutzen?"

Beispiel:
mein Stativ kann beispielsweise 10kg Maximallast.
Ich will 4 Par64 long und einen Dimmer daran hängen.

Bei MusikService steht für einen Par64 ohne Lampe 1,8kg geschrieben und für ein Botex MPX-405 Dimmer 2,4kg. Das wären Gesamt ohne Leuchtmittel 9,6kg. Mit Leuchtmittel wäre ich dann schon über 10kg schwer.

Jetzt habe ich das ganze Equipment schon zu Hause. Stelle Alles zusammen (inkl. Leuchtmittel) auf eine Waage und stelle fest, dass es unter 10kg wiegt.

Der entscheidende Punkt, worauf ich hinaus will, ist. Welche Angaben zählen vor der Versicherung wirklich, wenn was passieren sollte? Die von den Herstellern, oder die eigen Gemessenen? Da mir das Spielchen auch schon andersherum passiert ist (schwerer als Herstellerangaben).


Vielen Dank schon im Voraus und
mit freundlichen Grüßen,

Black2007
 
Eigenschaft
 
Hallo Black2007,

eine sehr interessante Frage. Ich würde sagen das tatsächliche Gewicht zählt, da der Anwender und nicht der Hersteller für herunterbrechende Lasten verantwortendlich gemacht wird (vorrausgesetz das Material wurde geprüft und hat keine Fehler in Verarbeitung oder Konstruktion).
Gerade bei den eher günstigen Produkten kann man sich selten auf alle gemachten Angaben verlassen.
 
eine sehr interessante Frage.
Daher stelle ich diese auch.

Nicht dass sich die Versicherung am Ende auf die Herstellerangaben beruft, wenn das Gerät als leichter verwogen wurde, und dann nicht zahlen will...
 
Daher stelle ich diese auch.

Nicht dass sich die Versicherung am Ende auf die Herstellerangaben beruft, wenn das Gerät als leichter verwogen wurde, und dann nicht zahlen will...

Naja aber so extrem darf die Diverenz auch nicht sein daß das ins Gewicht fällt. Anschlagmaterial in der VA Technik muss ja (je nach Anwendung) bis zu 10fache Last als angegeben aushalten.
 
BGVC1 sagt das 12fache und nicht bis zu . . . je nach anwendung, sorry aber ist so nicht richtig.
!!!!!!!!! 12fach !!!!!!!!!
 
BGVC1 sagt das 12fache und nicht bis zu . . . je nach anwendung, sorry aber ist so nicht richtig.
!!!!!!!!! 12fach !!!!!!!!!
Ok. Das heißt aber noch lange nicht, dass ich die Maximallast überschreiten darf.

Teilweise gehen die Gewichtsangaben real/angegeben bis locker +-5kg auseinander. Trotzdem bin ich der Hauptschuldige vor der Versicherung, wenn es zum Umfall kommt, teils wegen Überschreiten der Maximallast.
Die Versicherung wird sich sicher darauf beziehen, was als Maximallast angegeben ist. Alles Andere hin oder her.
 
Das 12fache bezieht sich auf das Anschlag Material, also Haken und Seile und so ein Zeug.
Die Maximallast der Stative darf auf keinen fall überschritten werden.
 
BGVC1 sagt das 12fache und nicht bis zu . . . je nach anwendung, sorry aber ist so nicht richtig.
!!!!!!!!! 12fach !!!!!!!!!

Hallo,

BGV C1 sagt dazu

Die Forderung nach ausreichender Bemessung ist erfüllt, wenn
— Tragmittel, wie Seile und Bänder, höchstens mit einem Zehntel der rechnerischen
Bruchkraft unter Mitbewertung der betriebsmäßig auftretenden dynamischen Vorgänge
und
— Anschlagmittel, wie Seile und Bänder, höchstens mit einem Zwölftel der rechnerischen
Bruchkraft beansprucht werden. Sonstige Anschlagmittel dürfen maximal
mit dem 0,5fachen Wert der vom Hersteller angegebenen Tragfähigkeit
belastet werden.

Du hast also nicht ganz unrecht :great: In dem hier vorliegendem Fall handelt es sich um Tragmittel, also stimmt die 10-Fache Sicherheitszahl durchaus.

Ich schrieb aber:

Anschlagmaterial in der VA Technik muss ja (je nach Anwendung) bis zu 10fache Last als angegeben aushalten.

Absolut zu schwammig, danke das du aufgepasst hast :)

[edit]: Ach ja: Quelle Seite 13 BGV C1
 
Aber die Erfahrungen die so im laufe der Zeit gemacht werden sind die das es nur auf dem Papier steht.
Es wird nicht immer eingehalten, weder von den ganz grossen noch von den kleinen und fast gar nicht von Privaten.

Die Vorschriften sind wie ein dichter Djungel wo erst etwas ans tageslicht kommt wenn man sich freischneidet bzw etwas passiert.

Vorschriften sollte man nicht nur , man muss sie beachten !
 
Vorschriften sollte man nicht nur , man muss sie beachten !
Da hast du vollkommen Recht! Und daher habe ich meine Frage hier gestellt, um dies zu tun. Leider wurde aber bisher immer um den "heißen Brei" herumgeredet. Wie sieht es nun aus? Herstellerangaben oder Eigenverwiegung - was zählt?
(Und jetzt sagt bitte nicht, dass ich einfach mit beidem unter der Maximallast bleiben soll, das Löst nämlich auch nicht mein Problem/Wissenshunger)

Grüße,

Black2007
 
Punkt genau wirst Du die maximallast nicht hinbekommen, drüber darfst Du nicht, also musst Du unter der Maximallast bleiben müssen.

Die Angaben der Hersteller dürften im groben immer stimmen, besser ist es wenn das ganze Zeug selber ausgewogen wird, den wenn was passiert legt die Versicherung bzw der Gutachter eh alles auf die Waage.

Ich würd selber auswiegen und dabei bitte nicht die Kabel, C -G oder was auch immer Haken , Seile
und was auch immer da noch ran kommt (Deko) vergessen.
 
Da hast du vollkommen Recht! Und daher habe ich meine Frage hier gestellt, um dies zu tun. Leider wurde aber bisher immer um den "heißen Brei" herumgeredet. Wie sieht es nun aus? Herstellerangaben oder Eigenverwiegung - was zählt?

Hey Black2007,

genauer sagen kann dir das leider nur die Versicherung. Rechtsberatung dürften wir so oder so keine machen. Und jede Versicherung handhabt das wahrscheinlich für sich selbst.
 

Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben