Der Knackpunkt ist doch die Definition der Schöpfungshöhe. Und hier produz. einige Gerichte ja erst den Wahnsinn.
Für mich haben (kurze) reine Tonfolgen ´keine´ Schöpfungshöhe, genauso wie es auch bei der Abfolge von rhytm. Schlagereignissen ist. Das fühlt sich f. mich auch logisch an, weil alle mögl. Rhytmen schon in der Steinzeit mal getrommelt wurden und weil Tonfolgen spätestens in der Klassik alle schonmal da waren.
Entscheidend fänd ich eher einen ´dramaturgischen´ oder inhaltl. Zusammenhang. Wenn eine Tonfolge bsw. einen Gesangstext untermalt, dann finde ich das absolut schützenswert. Auch bei charkterist. Zusammenklang von Tonabfolgen mehrerer Instrumente, usw. Schwierig wirds die Denke dann bei der Bewertung von loopbasierten Werken. Aber da hat der Häuptling (Urteil) ja kürzlich gesprochen und das erlaubt, meines wissens.
Alles freigeben wäre aber überh. nicht mein Weg. Dennoch wäre es schön, wenn man sich (weltweit) mal grunds. einigen würde. Wenn alle Tonfolgen frei wären, dürften es die Texte aber noch lange nicht sein. Und wenn das Business hinsichtl. Kompositionen billiger wird (weil die ja frei sind), müssten alle anderen Produktionen/Arrangements, über Filmmusik bishin zum Mini Werbejingle entspre. teurer werden. Ich bin gespannt, was passieren würde. Aber die Zeit wird uns eh überholen, hinsichtlich von Algorithmen.
Alle solche Überlegungen werden von ´KI´ sowieso über den Jordan geschickt. Es ist gut mögl. das Algorithmen in zehn Jahren ´auf eingegebene Vorgaben´ deine Wunschproduktion machen. Und das wars dann. Alle Gerichte werden gegenüber Konzernen und der Realität einknicken.