Mesa Amps Gebrauchtkauf Übertragung Garantie

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born_hard
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Hi Forum,

ich möchte mir einen gebrauchten Mesa amp zulegen, und ich mein gelesen zu haben dass die Garantie übertragbar ist. Also nicht nur für den Erstkäufer gültig ist. Müssen dafür die ganzen Papiere vorhanden sein ( Quality check tag ,Warranty tag, Warranty information, Certificate und Originarechnung)? Wer weiss das genau wie die Bestimmungen sind bzw. welche Papiere genau vorhanden sein müssen? Oder an wen kann ich mich wenden (Mesa Support Deutschland) um dies in Erfahrung zu bringen?? Wie lange gilt diese Garantie, lebenslang wie bei Soldano?
Danke euch, aber ihr wisst ja wie kompliziert die Amps aufgebaut sind und wenn da was sein sollte, gute Nacht, da wird ein Amptechniker erstmal blöd schauen bzw. immens viele Stunden verbraten bis er den Fehler findet... die ganzen Blockschaltbilder im Internet stimmen ja auch nicht...etc..

Ich will euch nur dieses Video zeigen:
 
Eigenschaft
 
Soweit ich weiß ist die Garantie Übertragung nur in USA und Canada möglich. Diese beträgt bis zu 5 Jahre. Im deutschen Recht gibt es keine Gewährleistungsübertragung. Das ist eine freiwillige Leistung des Händlers.
 
Soweit ich weiß ist die Garantie Übertragung nur in USA und Canada möglich. Diese beträgt bis zu 5 Jahre. Im deutschen Recht gibt es keine Gewährleistungsübertragung. Das ist eine freiwillige Leistung des Händlers.

Die Gewährleistung von 2 Jahren ist gesetzlich geregelt. Hier ist z.B. so das innerhalb der ersten 6 Monate du als Endverbraucher besondere Rechte hast.

Die Hersteller Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, hier muss man mal in die Garantiebedingungen schauen was da drin steht. Ich weiß z.B. das Weber Grill (Ja ich weiß macht keine Mucke, ist was anderes :D) ihre Garantie nur dem Ersterwerber zugesteht und nicht übertragbar ist.
 
Aber andererseits, wer merkts?
 
Soweit ich weiß ist die Garantie Übertragung nur in USA und Canada möglich. Diese beträgt bis zu 5 Jahre. Im deutschen Recht gibt es keine Gewährleistungsübertragung. Das ist eine freiwillige Leistung des Händlers.

Woher hast du diese Info? Du kannst die Gewährleistung an den Käufer abtreten, das ging schon immer und das muss der Einzelhändler auch so akzeptieren.
Was nicht geht, steht dann auch in den AGBs vom Händler oder Hersteller, aber im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen von 2 Jahren, kannst du die Gewährleistung und auch die Garantie abtreten.
Das wurde schon 1978 vom BGH entscheiden, kannst auch gerne nach: BGH, NJW 1978, 1375, suchen.
 
Ich komme vom Bau und kenne die VOB genauer als meine Unterhose ;)
Das Urteil beruft sich jedoch auf das BGB und nicht die VOB, ich glaube §397 oder so und durch eine Abtrittserklärung, kann das sehr wohl übertragen werden und ist absolut losgelöst vom Bau. Aber alles was nur vom Gesetz vorgegeben wird. Zusätzliche Leistungen wie z.b. 5 Jahre Garantie vom BAX oder ähnliches, ist dann abhängig von den AGBs.

Stopp, habs gefunden, war §398
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__398.html

EDIT: ich habe jetzt alles gelesen was unter dem Link von dir zu finden ist und der sagt doch auch genau das was ich sage. Man kann das alles übertragen, es hängt von den AGBs ab, aber AGBs dürfen nicht gegen das BGB verstossen, somit bezieht sich das auf freiwillige Leistungen, seitens des Händlers.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich komme vom Bau und kenne die VOB genauer als meine Unterhose ;)
Das Urteil beruft sich jedoch auf das BGB und nicht die VOB, ich glaube §397 oder so und durch eine Abtrittserklärung, kann das sehr wohl übertragen werden und ist absolut losgelöst vom Bau. Aber alles was nur vom Gesetz vorgegeben wird. Zusätzliche Leistungen wie z.b. 5 Jahre Garantie vom BAX oder ähnliches, ist dann abhängig von den AGBs.

Stopp, habs gefunden, war §398
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__398.html

EDIT: ich habe jetzt alles gelesen was unter dem Link von dir zu finden ist und der sagt doch auch genau das was ich sage. Man kann das alles übertragen, es hängt von den AGBs ab, aber AGBs dürfen nicht gegen das BGB verstossen, somit bezieht sich das auf freiwillige Leistungen, seitens des Händlers.


Ähhmmm, nochmal Gewährleistung ist im BGB geregelt und ist übertragbar.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers/Lieferanten. Und der kann die Spielregeln festlegen.
Falls es niemand glaubt schaut doch mal beim großen T nach :

§ 6 Drei Jahre Thomann-Garantie

Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung übernimmt das Musikhaus Thomann 3 Jahre Garantie nach Maßgabe der folgenden thomann Regelungen:
  1. Das Musikhaus Thomann leistet Garantie für alle während eines Zeitraums von drei Jahren ab Gefahrübergang auftretenden Mängel, die nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Der Anspruch auf Garantieleistung steht nur dem Kunden, der Verbraucher ist, zu und kann nicht abgetreten werden.
  2. Von der Garantie ausgenommen thomann sind:
    • Gebrauchtgeräte
    • Computerartikel und Zubehör, soweit sich nicht aus der jeweiligen Artikel-Beschreibung etwas anderes ergibt.
    • Produkte, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigem Verschleiß unterliegen.
    • Mängel am Produkt, die auf Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, anomale Umweltbedingungen, sachfremde Betriebsbedingungen, Überlastung oder mangelnde Wartung oder Pflege zurückzuführen sind.
    • Mängel am thomann Produkt, die durch Verwendung von Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine Originalteile sind.
    • Produkte, an denen Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden.
    • Geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert- und Gebrauchstauglichkeit des Produkts unerheblich sind.
  3. Die Behebung eines vom Musikhaus Thomann als garantiepflichtig anerkannten Mangels thomann erfolgt in der Weise, dass das mangelhafte Produkt nach unserer Wahl unentgeltlich repariert oder durch ein einwandfreies Produkt (ggf. auch ein Nachfolgemodell) ersetzt wird. Ersetzte Produkte oder Teile gehen in Eigentum des Musikhauses Thomann über.
  4. Der Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Hierfür ist das betroffene thomann Produkt mit einer Rechnungskopie durch Anforderung eines so genannten "Free-Way-Gutscheines" an das Musikhaus Thomann zurückzusenden.
  5. Andere Ansprüche als das in diesen Garantiebedingungen genannte Recht auf Behebung der Mängel am Produkt werden durch diese Garantie nicht begründet.
  6. Durch die Erbringung von Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Produkt weder thomann verlängert noch erneut in Gang gesetzt.
  7. Gewährleistungsrechte des Kunden nach § 5 und nach den gesetzlichen Vorschriften werden durch diese Garantiebedingungen nicht eingeschränkt.

So, was macht T hier? Sie lobt eine freiwillige Garantie von 3 Jahren aus, schränkt es aber wieder ein, nämlich dahin das diese Garantie nur Kunden zu steht, diese Verbraucher im sinne des Gesetzes ist und das diese Garantie nicht abgetreten werden kann.
Früher was es sogar noch deutlicher, da stand hier: "dem Erstkäufer"



Oder bei Session:

§ 10 3-Jahre-session-Garantie
10.1 Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung übernehmen wir bei Verbraucherverträgen eine nicht abtretbare Garantie. Diese erfasst die Behebung von Mängeln, die innerhalb von drei Jahren ab Gefahrübergang aufgetreten und uns angezeigt werden und die nachweislich auf einen Material- und/oder Herstellfehler zurückzuführen sind. Die Mangelbehebung erfolgt nach unserer Wahl durch Reparatur oder Austausch der Ware. Über die Mangelbehebung hinausgehende Ansprüche (z. B. Schadenersatzansprüche, Rücktritts- oder Minderungsrecht) ergeben sich aus der Garantie nicht. Erbrachte Garantieleistungen führen nicht zur Verlängerung oder zum Neubeginn der Garantiezeit.
10.2 Zusätzlich zu den Ausnahmen vom gesetzlichen Widerrufsrecht sind folgende Artikel von der 3-Jahre-session-Garantie ausgeschlossen: Meterware, Noten, Bücher, Gutscheine, Gebrauchtware, Kleidungsstücke, Computer und Computerzubehör, alle Produkte der Hersteller Apple und Pioneer DJ, Gebrauchtwaren und finanzierte Geschäfte sowie alle einem Verschleiß unterliegenden Teile wie z.B. Saiten, Drum-Felle, Kabel, Plektren, Blätter, Leuchtmittel, Scheinwerfer, Fader, Sticks, Akkumulatoren oder Batterien, alle Röhren, auch wenn sie eingebaut sind, usw., da sie einem gebrauchsbedingten oder natürlichem Verschleiß unterliegen.
10.3 Bei Anzeige eines Garantiefalls innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gefahrübergang, tragen wir bei berechtigter Garantieanforderung die Transportkosten. Vor Versendung der Ware hat der Kunde sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung zu setzen und gegebenenfalls ausgestellte Retourenscheine zu verwenden.
10.4 Im dritten Jahr der Garantie trägt der Kunde die Transportkosten sowie die Gefahr der Rücksendung. Unbeschadet dessen sind Kosten für die Ein- und Rücksendung aus dem Ausland sind vom Kunden immer zu tragen.
10.5 Erbrachte Garantieleistungen führen nicht zur Verlängerung oder zum Neubeginn der Garantiezeit.


Grundvoraussetzung das die Garantie greift ist das man Kunde des Musikhauses ist, und das ist man, wenn man das Gerät gebraucht gekauft hat, einfach nicht.

Fazit: Wer die Musik bezahlt, bestimmt auch die Titel! So einfach ist das.
 
OK, lasse mich gerne belehren. Wenn ich das richtig verstehe, ist nach Ablauf der Gewährleistung aber eine Zustimmung des Händlers bei einer evtl. zusätzlichen Garantie vonnöten. Dann wird St. ja die Frage, wie alt der Amp ist, den der TE kaufen will.
 
OK, lasse mich gerne belehren. Wenn ich das richtig verstehe, ist nach Ablauf der Gewährleistung aber eine Zustimmung des Händlers bei einer evtl. zusätzlichen Garantie vonnöten. Dann wird St. ja die Frage, wie alt der Amp ist, den der TE kaufen will.

Genau, wenn der Garantiegeber sagt, ich hab damit kein Problem, oder in seinen AGB´s das so nicht verankert hat wie z.B. das Musik-Produktiv macht:

§ 11.a 5 Jahre Garantie für ausgewiesene Produkte
Zusätzlich zu der gesetzlichen Mangelhaftung übernimmt die Musik Produktiv GmbH & Co. KG eine 5-jährige Garantie auf solchermaßen ausgewiesene Produkte, die in unserem Online-, Katalog- oder Werbeangebot mit dieser Zusatzleistung ausdrücklich beworben werden.

Diese Händlergarantie ist jedoch nachrangig gegenüber einer eventuellen Herstellungsgarantie. Die Rechte aus dem Garantievertrag ruhen also insoweit als Hersteller der gelieferten Gegenstände aus eigenem Recht sich zu Garantieleistungen verpflichtet haben.

Sie gilt nur für Sortimentsprodukte und Teile, die von Musik Produktiv GmbH & Co. KG gekauft wurden. Als Kaufnachweis dient entweder eine separate Garantieurkunde oder aber die Rechnung mit Zahlungsnachweis.
1. Die Garantie ist beschränkt auf die kostenlose Beseitigung von Mängeln, die nachweisbar auf Material- oder Verarbeitungsfehlern beruhen.

2. Die Garantie gewährt kein Recht auf Verringerung des Kaufpreises, auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.

3. Die Firma Musik Produktiv GmbH & Co. KG kann anstelle der kostenlosen Reparatur auch ein mangelfreies Produkt liefern. Hierbei kann es sich auch um ein Nachfolgemodell oder ein dem mangelhaften entsprechendes Produkt handeln.

4. In folgenden Fällen greift die Garantie nicht ein:
a) Bei Produkten, die dem Verschleiß unterliegen.
b) Bei Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, unsachgemäße Behandlung, mangelnde Wartung oder Pflege oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung verursacht worden sind.
c) Bei Reparaturversuchen des Käufers oder unbefugter Dritter.
d) Bei Schäden, die durch Unfälle, höhere Gewalt oder andere Umstände, die Musik Produktiv GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat, eingetreten sind.
e) Bei nur unerheblichen Abweichungen der Ist- von der Soll-Beschaffenheit.

5. Die Garantie gilt nur im Zusammenhang mit der Vorlage der Originalrechnung sowie evtl. mit ausgelieferter Musik Produktiv Garantie- und Servicepässe und muss innerhalb der 5-jährigen Garantiezeit gegenüber Musik Produktiv GmbH & Co. KG schriftlich oder per E-Mail geltend gemacht werden.

6. Erbrachte Garantieleistungen führen nicht zur Verlängerung oder dem Neubeginn der Garantiezeit.

7. Musik Produktiv GmbH & Co. KG braucht Leistungen aus diesem Garantieversprechen nur zu erbringen, wenn das mangelhafte Produkt zusammen mit der Kaufquittung oder einer Kopie des Kaufbelegs, sowie dem ggf. ausgehändigten Musik Produktiv-Servicepass oder einem schriftlichen Mängelbericht direkt an Musik Produktiv GmbH & Co. KG gesendet wird. Musik Produktiv GmbH & Co. KG wird die Reparatur oder die Ersatzlieferung sobald als möglich und technisch machbar erfüllen.

8. Erfolgt die Anmeldung eines Garantieanspruches innerhalb von 24 Monaten ab Datum des Kaufbeleges, trägt Musik Produktiv GmbH & Co. KG bei berechtigter Garantieanforderung die Kosten des Versandes für die Hin- und Rücksendung. Für die Einsendung des Produktes übersendet Musik Produktiv GmbH & Co. KG dem Anspruchsteller einen Freeway-Aufkleber, nach Behebung des Mangels versendet Musik Produktiv GmbH & Co. KG das der Garantie unterliegende Produkt kostenfrei an den Garantienehmer zurück. Wird nach Ablauf von 24 Monaten ab Kaufdatum, also im verlängerten Garantiezeitraum, bis 5 Jahre nach Kaufdatum ein berechtigter Garantieanspruch geltend gemacht, gehen die Kosten des Versandes sowohl für die Hin- als auch die Rücksendung zulasten des Garantienehmers.

Die vorstehende Regelung der Versandkostenübernahme gilt nur für in Deutschland ansässige Kunden. Die Kosten für die Ein- und Rücksendung der zwecks Garantieeinlösung eingeschickten Waren aus dem Ausland sind kein Garantiebestandteil und werden von Musik Produktiv GmbH & Co. KG nicht übernommen.

Das Risiko der Einsendung trägt uneingeschränkt der Kunde; das Risiko der Rücksendung trägt Musik Produktiv GmbH & Co. KG.

9. Sofern ein mitgelieferter Musik Produktiv-Servicepass eine regelmäßige Wartung oder Durchsicht der Ware erforderlich macht, ist die Erbringung der Garantieleistung von der nachprüfbaren Einhaltung der ggf. vorgeschriebenen Services abhängig. Im Zusammenhang mit regelmäßigen Wartungen oder Überprüfungen können Kosten entstehen, die nicht Bestandteil einer Garantieleistung sind und vom Käufer zu tragen sind. Die laut Garantieerklärung im Servicepass aufgeführten Wartungspläne sind durch Musik Produktiv oder durch einen von Musik Produktiv genannten Servicepartner zu erbringen. Die notwendigen Wartungen und Überprüfungen sind entsprechend den Produkteigenschaften und Erfordernissen unterschiedlich und werden durch den Musik Produktiv-Servicepass zum Bestandteil dieser Garantievereinbarung. Unvereinbarte Fremdleistungen und Fremdwartung führen zum Erlöschen dieser erweiterten 5 Jahres-Garantievereinbarung. Herstellerbezogene Garantien bleiben davon unberührt, für sie gilt allein die Garantieaussage des Herstellers und deren Bedingungen.

10. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche können gegen Musik Produktiv GmbH & Co. KG aus der Garantievereinbarung nicht hergeleitet werden.

Hier ist die Garantie auf das gerät festgelegt, aber man brauch die Garantieurkunde

Übrigens ganz witzig macht es musikworld in Brilon

§-10.-3-Jahre-musicworld-Gewährleistung
Für alle bei der Firma music world gekauften Produkte gewähren wir ein weiteres Jahr Gewährleistung - somit insgesamt 3 Jahre Gewährleistung unter Berücksichtigung nachstehender Bedingungen, sofern der Kunde ein Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist. Der Anspruch auf die erweiterte Gewährleistung steht nur dem Kunden zu und kann nicht abgetreten werden.
10.1 Für alle auftretenden Mängel, die während der erweiterten Gewährleistung auftreten und auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind, leistet die Firma music world Gewährleistung.
10.2 Ausgeschlossen von der erweiterten Gewährleistung sind alle Computer-Artikel und alle Verschleißteile wie z. B. Saiten, Leuchtmittel, Scheinwerfer LED's, Fader, Sticks, Akkus/Batterien, alle Röhren (auch eingebaut), etc., da sie einem gebrauchsbedingten oder natürlichem Verschleiß unterliegen.
10.3 Ebenso ausgeschlossen sind:
  • Produktmängel, die auf Fehlbedienung oder Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch, unsachgemäße Benutzung, Überlastung oder mangelnde Wartung und Pflege zurückzuführen sind,
  • Schäden und Mängel am Produkt bei Verwendung von Fremdteilen, die keine Originalteile des Herstellers sind,
  • Produkte, an denen eigenmächtig Reparaturversuche unternommen wurden,
  • Produkte mit Abweichungen von Soll-Werten, die unerheblich für die Gebrauchstauglichkeit des Produktes sind.
10.4 Für alle in der erweiterten Gewährleistung anerkannten Mängel erfolgt die Behebung in der Weise durch die Firma music world, dass das mangelhafte Produkt unentgeltlich repariert wird oder durch ein technisch einwandfreies Produkt ersetzt wird. Die Wahl der Maßnahme obliegt vollkommen der Firma music world. Die ersetzten Teile oder Produkte gehen in das Eigentum der Firma music world über.
10.5 Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb der erweiterten Gewährleistungzeit geltend gemacht werden. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers werden durch die erweiterte Gewährleistung nicht eingeschränkt.

Mal abgesehen davon das auch hier das Jahr mehr nicht übertragbar ist, wird der Kunde dann nochmal richtig abgewatscht, weil was sich hier so schön liest, nichts anderes wie die Gewährleistung ab dem 7 Monat ist. Hier tritt dann die Beweislastumkehr ein, sprich du als "Kunde" musst beweisen das es sich um Produktmangel handelt. Also wenn der Verkäufer sagt, nö das ist kein Mangel sondern Verschleiß, bist du in der Pflicht das gegenteil zu beweisen. Was in den meisten Fällen fast unmöglich ist.

Am einfachsten ist es übrigens wenn der Amp einfach einen Kassenbon hat, sprich ein Kaufbeleg ohne Namen vorliegt. Somit geht man im Garantiefall einfach hin legt den beleg vor und gut.
 
Naja nichts anderes, nur in kurz, hab ich gesagt.
Alles was im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung liegt, kann übertragen werden bzw. muss eigentlich abgetreten werden.
Alles was darüberhinaus geht, wird durch die AGBs vom Händler vorgegeben.
 
In der Regel sind aber bei den höherwertigen Produkten Quittungen/ Rechnungen die Käuferdaten. Bei Onlinekäufen sowieso.
 
Nö, woher?
 
Keine Rechnung auf seinem Namen, kein Garantieanspruch.
 
Immer diese tollen "Rechtsberatungen" mit gefährlichem Halbwissen, Eigeninterpretationen von Gesetzestexten und Gerichtsurteilen usw.

:popcorn2:

Wir sind hier ein Musikerforum und keine Anwaltskanzlei....
Die Frage des TE hätte ich mit nur einem Satz beantwortet: Lies die AGB des Händlers und konsultiere dann einen Anwalt oder ein dementsprechendes Rechtsforum.

Auch wenn es sich hier um einen Amp als Kaufgegenstand handelt, so ist die Frage des TEs nichts was auch nur irgendwie mit Musik und dem drum herum zu tun hat, sondern die Erörterung einer rechtlichen Frage => hier ist der falsche Ort für solche Fragen.

Gab es dazu nicht auch einen Passus in den Boardregeln dazu? :gruebel:
 
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Reaktionen: 2 Benutzer
Keine Rechnung auf seinem Namen, kein Garantieanspruch.
Das kommt eben auf die AGB's an, wie du es auch obigen Beiträgen entnehmen hättest können.

Bei der gesetzlichen Gewährleistung ist das ganze kein Problem
 

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