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mit schriftlichem GbR Vertrag aus bestehendem Plattenvertrag?

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JohannKönig
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Hi Leute,

mal angenommen eine Band schließt einen Plattenvertrag mit einem Label. Dieses möchte die Liedrechte für nachfolgende, neue Songs für 5 Jahre überschrieben haben. Die neue Scheibe soll auf Kosten der Band auf den Markt kommen. Auch verpflichtet sich die Band eine Mindestmenge an CD's zum Einkaufspreis abzunehmen. Die Band stimmt dem zu.
In der folgenden Zeit verlässt ein Bandmitglied die Band und zwei kommen neu hinzu. Die Band besteht jetzt aus 5 anstatt 4 Leuten.
Neue Songs werden geschrieben und ein schriftlicher GbR Vertrag in dem steht, dass ab jetzt sämtliche Urheberrechte bei der Gesellschaft liegen, wird geschlossen. Auch steht in dem Vertrag, dass vorher geschlossene, mündliche oder schriftliche Verträge keine Gültigkeit mehr haben.

Inwiefern hat die Band eine Chance aus dem Plattenvertrag zu kommen?

VG
 
Eigenschaft
 
JohannKönig;6285440 schrieb:
mal angenommen eine Band schließt einen Plattenvertrag mit einem Label. Dieses möchte die Liedrechte für nachfolgende, neue Songs für 5 Jahre überschrieben haben.
was sind liedrechte? urheberrechte? verlagsrechte? nutzungsrechte? verwertungsrechte? der begriff liedrechte ist mir bisher noch nie untergekommen

JohannKönig;6285440 schrieb:
Die neue Scheibe soll auf Kosten der Band auf den Markt kommen. Auch verpflichtet sich die Band eine Mindestmenge an CD's zum Einkaufspreis abzunehmen. Die Band stimmt dem zu.
dann handelt es sich nicht um ein label, sondern um einen musik-dienstleister. labels haben den cd-käufer als kunden, keine bands.

JohannKönig;6285440 schrieb:
Neue Songs werden geschrieben und ein schriftlicher GbR Vertrag in dem steht, dass ab jetzt sämtliche Urheberrechte bei der Gesellschaft liegen, wird geschlossen.
urheberrechte können nicht überschrieben werden

JohannKönig;6285440 schrieb:
Auch steht in dem Vertrag, dass vorher geschlossene, mündliche oder schriftliche Verträge keine Gültigkeit mehr haben.
den musik-dienstleister interessiert wenig was die band-GbR intern beschließt.

JohannKönig;6285440 schrieb:
Inwiefern hat die Band eine Chance aus dem Plattenvertrag zu kommen?
das ist wohl eher eine allgemeine frage des privatrechts, daher würde ich mal ins BGB schauen, da werden solche sachen behandelt. ohne den vertragstext zu kennen kann zu diesem fall wohl niemand eine qualifizierte aussage machen. ich vermute aber, wenn die GbR, mit welcher der musik-dienstleister einen vertrag geschlossen hat, immer noch besteht, ist der vertrag gültig.
 
Gab es denn früher einen GbR-Vertrag und wie sah der aus? Wenn nichts anderes vereinbart ist, erlischt eine GbR ja beim Ausscheiden von Gesellschaftern. Vielleicht wäre das ein legaler juristischer Trick, um aus der Nummer rauszukommen.
 
Der GbR-Vertrag kann den vorher geschlossenen Vertrag der GbR mit dem Plattenpresser nicht aufheben oder rückgängig machen. Je nachdem, wie das jeweils genau läuft, ist entweder ein Wechsel der Gesellschafter in der GbR von statten gegangen oder es wurde eine neue GbR gegründet. Im ersteren Falle haften auch die Neugesellschafter (also die beiden neuen Mitglieder) für die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Plattenpresser, in zweiteren Fall haften die Gesellschafter der Alt-GbR für die Erfüllung des Vertrages. Das ist aber alles sehr von den konkretern Umständen des Einzelfalles abhängig.
Sollten sich Bands also überlegen, einen entpsrechenden Vertrag mit einem solchen Dienstleister zu schließen, sollten sie vorher die paar hundert Euro für einen Anwalt investieren. Der Anwalt im Voraus ist immer günstiger, als der, den man braucht, wenn man vorher keinen gefragt hat.
 
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