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Rechtsstreit in GbR (Musik-Duo)

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svenkz
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Guten Tag,
ich bin einer von zwei Gesellschaftern in einer GbR zur Aufführung von musikalischen Werken (Musikduo) und bekomme zunehmen Probleme mit meinem Partner. Er möchte die GbR nicht fortführen, sagt bereits lange im Rahmen der GbR gebuchte (bezahlte) Auftritte ab und verwehrt sich meines Vorschlags, die letzten 10 Auftritte/Jobs zu erfüllen um dann die GbR aufzulösen. Damit entsteht mir und der GbR ein finanzieller Schaden.

Mein besagter Partner schlug mir in den letzten Tagen weiterhin vor, die anstehenden Auftritte auf uns beide zu verteilen und diese "Solo" zu spielen. Diesen Vorschlag lehnte ich allerdings ab, da wir von den jeweiligen Veranstaltern als Musikgruppe gebucht sind und auf diese Art und Weise nicht unseren Absprachen nachkommen.

Darauf hin schrieb mir mein Partner folgendes:

"Mein Privat PKW steht ab sofort nicht mehr für den Transport von Bandmitgliedern zur verfügung. Jeder ist für die pünktliche Anreise zum Spielort selbst verantwortlich, ferner ist jeder für seine persönliche Ausrüstung, sprich Instrument, Mikrifon, sowie dazu gehörige Kabel verantwortlich. Meine PA (Beschallungsanlage) ist Privateigentum und ist somit nicht mehr für Einsätze zu nutzen. Sollte das zweite Bandmitglied nicht in der Lage sein eigene PA für den 03.07./ 28.10. und 29.10. zu beschaffen und die Veranstaltungen deshalb abgesagt werder, trägt er allein die anfallenden Kosten. MfG
Im übrigen, ist damit der gestriege gütlichen Vorschlag hinfällig."

(Die Beschallungsanlage wurde sonst immer in der GbR genutzt und wir sind bis dato immer gemeinsam in einem PKW gefahren um Ausgaben gering zu halten - die letzten Äußerungen meines Partners machen Auftritte nun beinahe unmöglich)

Wie sollte ich nun rechtlich am besten vorgehen? Was ist zu beachten, bzw in welcher Rechtslage befinde ich mich?

Anbei der von uns beiden unterschriebene Gesellschaftsvertrag:

Gesellschaftsvertrag
Die folgenden Personen
XXXXX
XXXXX
gründen heute eine Musikgruppe in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Haftungsbeschränkung.

§1 Gesellschaftszweck
Zweck der BGB Gesellschaft ist die Darbietung musikalischer Werke

§2 Dauer

Der Vertrag wird mit heutiger Wirkung auf unbestimmte Zeit geschlossen.

§3 Name

Die Gruppe trägt den derzeitigen Namen „XXXXXXX“. Die Rechte an dem Namen stehen allen Mitgliedern gemeinschaftlich zu. Ausscheidende Gruppenmitglieder verlieren sämtliche Rechte an dem Namen und sind verpflichtet die eventuelle Umregistrierung von Kennzeichnungsrechten nicht absichtlich zu behindern.
Löst sich die komplette Gruppe auf, wird der Name wieder frei.

§4 Vertretung

Die gerichtliche und aussergerichtliche Vertretung der Gruppe erfolgt durch die Gesellschafter XXXX und XXXX. Beim Abschluss von Verträgen ist nur eine Verpflichtung des Gesellschaftsvermögens zulässig. Die Vertretungsmacht kann durch einen Mehrheitsbeschluss jederzeit widerrufen werden.

§5 Stimmrecht

Jeder Gesellschafter enthält eine Stimme. Verträge mit Managern, Musikverlagen, Schallplattenfirmen, Agenten oder Technikverleihern bedürfen der einstimmigen Mehrheit.
Aufnahme und Ausschluss weiterer Gesellschafter, sowie die Auflösung der Gesellschaft bedürfen der einstimmigen Mehrheit.
In weiteren Angelegenheiten gilt die einfache Stimmenmehrheit.

§6 Beiträge, Gewinn und Verlust

Die Instrumente gehen nicht ins Gesellschaftsvermögen über und bleiben Eigentum der einzelnen Musiker.
Der Gewinn und Verlust wird gleichmäßig unter den Gesellschaftern aufgeteilt.
Konzertgagen werden, nach Abzug der Kosten, gleichmäßig unter den Musikern verteilt.

§7 Beendigung der Mitgliedschaft

Kündigungen bedürfen der Schriftform. Jeder Gesellschafter kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende die Gruppe verlassen. Sollte sich der Auszuschließende vertragsschädigend verhalten kann eine fristlose Kündigung erfolgen.
Sollte ein Gesellschafter die Gruppe verlassen, wird diese nicht aufgelöst, sondern wird von den restlichen Gesellschaftern weitergeführt.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod. Die Erben erhalten noch ausstehende Gagen, treten jedoch nicht in die Gesellschaft ein.
Die übrigen Gesellschafter sind nicht verpflichtet Anteile des Gesellschaftsvermögens auszubezahlen.

§8 Wettbewerbsverbot

Eine Tätigkeit in anderen Gruppen, als Solo- oder Studiomusiker ist erlaubt, solange dadurch der Zweck der Gruppe nicht gefährdet ist.

§9 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder anfechtbar sein, so soll die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Die Gesellschafter verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am ehesten entspricht. Dasselbe gilt, wenn sich bei Durchführung des Gesellschaftsvertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte. Soweit in diesem Gesellschaftsvertrag keine Regelung getroffen ist, gelten für die Gesellschaft ergänzend die Vorschriften des BGB.
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist XXXXX
 
Eigenschaft
 
Ich sehe da für beide Seiten keine Arbeitsgrundlage mehr und würde zusehen aus den 10 Gigs irgendwie rauszukommen, für Ersatz zu sorgen.
 
das Problem liegt darin, dass ich von den Einnahmen lebe und dadurch die nächsten Monate Einkommen von mir wegbricht. Daher müssen die Auftritte schon entweder abgespielt werden oder ich müsste ausgezahlt werden. Ich bin ja schließlich bereit dazu, die Auftritte noch zu spielen.
 
Für eine solch konkrete Rechtsberatung würde ich mich nicht an ein Internetforum wenden, sondern an einen Anwalt. Oder willst du dich auf Forenuser berufen, wenn es um die Klärung geht, was du machen sollst und es möglicherweise nicht so läuft, wie du dir das wünschst?
 
Dann kontaktiere doch die Auftraggeber und versuche, die Vereinbarungen mit diesen dahingehend zu verändern, dass Du die Gigs alleine bestreitest. Vielleicht ist dann als gütliche Einigung mit dem (noch) Partner drin, dass Ihr den Gig am 3.7. wie vereinbart als Duo bestreitet, denn da sehe ich es als zu kurzfristig an, um noch irgendwas zu ändern. Aber je nachdem, wie unangenehm oder schlecht das werden könnte, kannst Du auch da versuchen, einen Solo-Auftritt zu verhandeln.

Dies stellt keine Rechtsberatung dar, sondern soll ein Versuch sein, durch persönliche Verhandlungen und ohne allzu viel Ärger aus der Nummer mit der GbR rauszukommen.

Gruß,
Jo
 
@klaatu ...ich möchte den Rechtsweg gerne zuerst vermeiden und hoffe hier Erfahrungen und Ideen zur Lösung zu sammeln. Daher frage ich lieber erstmal hier nach.
@mix4munich Vielen Dank. Ich finde es bei professionellen Verhalten nicht unangenehm die Auftritte noch zu Ende zu spielen, allerdings wert sich mein Partner dagegen. Ich vermute es liegt daran, dass er ein weiteres Projekt hat und nun versuchen möchte, die Veranstaltungen auf dieses Projekt zu übertragen.
 
Erstmal solltest Du die Form wie der Startpost gestaltet ist gemäß den geltenden Bestimmungen für diesen Forumbereich abändern, ansonsten macht ein Moderator das Ding hier sowieso bald dicht.

Dann ist es natürlich immer Käse, wenn man sich eine Standardvertragvorlage aus dem Internet läd und nicht ganz versteht was da drin steht. Aus dem was Du gepostet hast lässt sich schon etwas herauslesen was für Dich spricht, aber eine konkrete Rechtsberatung ist nicht zulässig und letzten Endes kannst Du dich auf "Tipps" aus einem Forum sowieso nicht berufen.

Wenn es also um deinen Unterhalt geht, dann wende dich an einen Anwalt, alles Andere ist absoluter Unsinn. Man sägt sich auch nicht ein Bein ab und geht dann online um in einem Forum nachzufragen was zu tun sei. :)
 
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von den Einnahmen lebe und dadurch die nächsten Monate Einkommen von mir wegbricht
Geh umgehend zu einem Anwalt, alles andere bringt Dich nur in Schwierigkeiten.
Dann kontaktiere doch die Auftraggeber und versuche, die Vereinbarungen mit diesen dahingehend zu verändern, dass Du die Gigs alleine bestreitest.
Gute Idee, aber Vorsicht: wenn ihr nun parallel die Auftraggeber ansprecht und ihnen jew. anbietet, die Gigs alleine zu bestreiten, ggf. dann noch jeder "in seinem Sinne", also für den Kunden völlig widersprüchlich und undurchschaubar die Situation erklärt, wirkt das äußerst unprofessionell und wird Deinem Ruf schaden und vermutlich dazu führen, dass Engagements zurückgezogen werden.
Keine Zeit verschwenden: sprich mit einem Anwalt!
 
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Geh zu einem Anwalt.

Erstens nutzt Dir hier keine Einschätzung oder Idee. Zweitens kann man nach Deinen sehr vielen Informationen in Deinem Eingangspost nicht mehr wirklich auf die Ebene von "allgemein könnte man folgendes sagen ..." gehen, da Dir das in Deinem Fall nicht viel nutzt.
Drittens: Es geht, wenn man von 10 Auftritten ausgeht, um sehr viel Geld. Wenn Dir das nicht der Einsatz bzw. mindestens eine Beratung bei einem Rechtsanwalt Wert ist, dann weiß ich es auch nicht. Zumal es nach jetzigem Stand sowieso darum geht, dass Du mit trockenen Tüchern aus der GbR rauskommst. Wenn das alles so stimmt, dann versucht das andere Mitglied der GbR, Dir so viele Steine in den Weg zu legen wie nur irgend geht, um Dich mürbe zu machen und den ganzen Krempel hinzuschmeißen und ihm das Feld zu überlassen.

Ein kleiner Hinweis sei noch gestattet: Wenn es unter Mehrheitsverhältnissen darum geht, dass Verträge nur geschlossen und aufgekündigt werden können mit einfacher Mehrheit und eine GbR aus zwei Personen besteht, dann kann folglich niemand einseitig gemeinsam getroffene Verträge aufkündigen. Und wenn es eine Klausel gibt, nach der sich ein Mitglied einer GbR nicht schädlich für diese verhalten darf, dann kann man in dieser Verbindung der beiden Dinge schon etwas sehen, das nach einer relativ klaren Interpretation von Grenzen des Verhaltens von GbR-Mitgliedern aussieht.

Herzliche Grüße

x-Riff
 
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Sorry, wie schon in den Antwortposts angekündigt, hat sich der TE anscheinend überhaupt nicht an die besonderen Regeln für diesen Thread gehalten. Das hier geht zu sehr in konkrete Rechtsberatung, daher mach ich hier zu.
Bitte allgemein formulieren, mir schicken, dann versuch ich den Thread entsprechend aufzuarbeiten...
 
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