Musiker-Board goes ebay?

  • Ersteller The Dude
  • Erstellt am
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
The Dude schrieb:
Ich will aber erreichen, dass solche Leute möglichst keine Geschäfte, zumindest mit den Leuten hier im Forum, mehr machen...
Beim Durchlesen des Threads - ich kann Dich, Dude, und Deine Reaktion gut verstehen
(Kompliment auch für Deine Selbstbeherrschung!), kam ich auf den Gedanken, der in einigen anderen Foren praktiziert wird: Vor dem Lesen der Beiträge anmelden! Mit Mailadresse.
So haben zumindest die Admins die Möglichkeit, einzuschreiten.

Im Luftwaffe Bullet Board - Forum zur deutschen Luftfahrtgeschichte z.B. wird es so gemacht, der Vorteil scheint mir zu sein: dadurch "kennt" man seine Pappenheimer, im obigen Fall die staatlichen Behörden...;)
 
tonstudio2 schrieb:
Beim Durchlesen des Threads - ich kann Dich, Dude, und Deine Reaktion gut verstehen
(Kompliment auch für Deine Selbstbeherrschung!), kam ich auf den Gedanken, der in einigen anderen Foren praktiziert wird: Vor dem Lesen der Beiträge anmelden! Mit Mailadresse.
So haben zumindest die Admins die Möglichkeit, einzuschreiten.

Meinst du das so, das sich hier jeder der das hier alles lesen will sich anmelden muss?
Find ich überhaupt nich gut...ich finds gut das nur angemeldete hier schreiben dürfen und keine Gäste.
Aber lesen ist doch schön und gut, wenn die Seite viele Besucher am Tag hat. Und wenn jemand über google was sucht findet er meist auch einen Link hier her und hier ist die Kompetenz schon sehr hoch finde ich.

Vor allem finde ich es nervig sich überall anmelden zu müssen. Okay...dafür wird so etwas vielleicht weniger *das Texte kopieren* aber selbst wenn hier 20.000 User angemeldet sind kann man doch nich rausfiltern WER sich hier was rauskopiert hat
 
da es schon öfter in die richtung gin möchte ich mal an folgendes erinnern:

10.) Threads, die darauf abzielen, andere Foren zuzuspammen sind untersagt (=Mission Threads). Jeder der sich daran beteiligt wird gebannt oder verwarnt.
*hilfsherrif spiel*:cool:

zweitens kann ich deine aufregung nur bedingt bis gar nicht verstehen....

was möchtest du denn erreichen? nur das der kerl deinen text rausnimmt? und was hast du dann davon?

fühl dich doch eifnach geehrt, dass jemand seinen bass mit deinen kompetenten text anpreist....:)
 
Ich würde mich schon aufregen und geehrt würde ich mich erst fühlen wenn MEIN Namen dabei steht und das das von MIR (vll sogar mühvoll) erarbeitet wurde durch lesen von verschiedenen Büchern etc. Also verstehe ich das schon und ich würde wollen das er den Text SOFORT aus der BEschreibung nimmt oder mich erwähnt...
 
also bitte, das würde doch merkwürdig aussehenn, wenn in einer ebay beschreibung nach einem 3-zeilen text steht:

.......(The Dude aus dem Musiker-board)
 
Ryknow schrieb:
Meinst du das so, das sich hier jeder der das hier alles lesen will sich anmelden muss?
Jo, genauso meine ich das. Das ist m.E eine Möglichkeit, ob sie praktikabel und von der Boardleitung gewünscht ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Ev. ist es auch technisch machbar, die Kopierfunktion für nichtangemeldetet User zu deaktivieren - lesen ja, kopieren nein.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß solche "Räuber" den Text 1:1 abtippen, die wollen ja die Arbeit anderer ausnutzen...
 
cocolino schrieb:
also bitte, das würde doch merkwürdig aussehenn, wenn in einer ebay beschreibung nach einem 3-zeilen text steht:

.......(The Dude aus dem Musiker-board)

Wieso??
Find ich durchaus ok!
 
Ja, der Typ hätte die Quelle anführen müssen, das wäre korrekt gewesen.

Bückeburg liegt bei mir um die Ecke, soll ich mal....? :D
 
Ich will nicht, dass da mein Name drunter steht oder dergleichen, ich will nur nicht, dass andere finanziell aus etwas profitieren, das einen völlig anderen Zweck erfüllen soll.
Mag sein, dass du das anderes siehst, aber ich finde das dreist und schlicht inakzeptabel.

Mit mir persönlich hat das nichts zu tun, würde sicher auch so reagieren, wenn ich einen guten Text eines anderen Mitglied des Boards in ner Artikelbeschreibung eines Powersellers bei ebay finden würde.
 
Schreib ein zweites mal an eBay mit dem freundlichen Hinweis das es sich eindeutig um einen Urheberrechtsverstoß handele und zur not rechtliche Schritte gegen EBAY eingeleitet werden wegen der duldung dieses Rechtsbruches. ;)
 
Ich kann The Dude vollkommen verstehen! Das ist eine klare Verletzung des Urheberrechts (auch wenn alles, was hier geschrieben wird, automatisch nicht mehr das Eigentum des Autors ist, dann doch zumindestens des Boards).

Was mich an so einem unseriösen Drecks-Ebay-Händler besonders ärgern würde, wäre allerdings, wenn er durch die (durch korrektes Zitieren geforderte) Quellenangabe auch noch das Board für seine miesen Deals einspannen würde. Nachher steht da so was wie:
"Auch im in Musikerkreisen bekannten und renommierten Musiker-Board wird das Material unserer Instrumente als ...(Zitat).... eingestuft." Das ganze gewürzt mit dem Namen "The Dude" und schon wird unserer Kollege bei den Kunden als "Mittäter" eingestuft.

Also bleibt eigentlich nur Dudes Protest, ggf. gefolgt von anderen Protest-eMails hier aus dem Board.

In diesem Zusammenhang könnte man allenfalls anfangen, hier im Board in einem Spezial-Thread besonders miese Ebay-Händler auflisten, die den Board-Mitgliedern aufgefallen sind. Das könnte sich ungünstiger auf die Verkaufzahlen auswirken, als die miesen Bewertungen, die ja kurioserweise immer wieder herausgefakt werden (was ja laut ebay völlig unmöglich ist:rolleyes: )
 
RAUTI schrieb:
... In diesem Zusammenhang könnte man allenfalls anfangen, hier im Board in einem Spezial-Thread besonders miese Ebay-Händler auflisten, die den Board-Mitgliedern aufgefallen sind. ...
schändliche strafen ... pranger ... aber dann bitte im mittelalterforum.
:rolleyes:
 
RAUTI schrieb:
(auch wenn alles, was hier geschrieben wird, automatisch nicht mehr das Eigentum des Autors ist, dann doch zumindestens des Boards)
Wie das denn? Meines Wissens bleibt das Urheberrecht im engeren Sinne immer bei dem Verfasser eines Textes. Dann gibts ja noch zig verwandte Rechte (Verlag, Verwertung und wie sie alle heißen), die du abgeben kannst. Aber Urheber bleibst du trotzdem, egal wo es veröffentlicht wird. Bin kein Jurist, aber ich glaub, so ist das ...
 
Ich finde, dass Dude sehr gelassen reagiert und das ist nach momentaner Rechtssprechung wohl auch die beste Reaktion :( :

--- Im Folgenden geht es um die besondere rechtliche Situation bei der Nutzung von Inhalten im Internet:-------------
Im Rahmen von Internetnutzung ist das Bearbeitungsrecht besonders wichtig. Jede Veränderung schon geschaffener Inhalte von der Formatänderung bis zur Komposition von Multimediaprodukten stellt eine Bearbeitung dar. Das schweizerische Urheberrecht weist das Bearbeitungsrecht ausschliesslich dem Urheber zu (Art. 3 URG - Werke zweiter Hand). Nach deutschem Recht darf hingegen ein Werk auch ohne Zustimmung des Urhebers bearbeitet oder in sonstiger Weise umgestaltet werden. Die öffentliche Verbreitung dieser Ergebnisse ist jedoch nach § 23 UrhG nur mit Zustimmung des Urhebers zulässig, es sei denn, das Originalwerk wird derart verändert, dass ein Fall der freien Benutzung nach § 24 UrhG vorliegt. Ein Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist (Kriterium ist die "Weite" des "Abstands" der Bearbeitung vom vorbestehenden Werk), darf allerdings ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden. (Quelle: Bartsch&Partner, RAe)
--------------------------------
Das heißt also, dass Dudes Beitrag nicht exklusiv z. B. auf seiner Homepage zu finden war und mit dem Hinweis auf Urheberschaft nicht geschützt ist. Da der Versteigerer nur auszugsweise Textpassagen benutzt hat und diese somit abgeändert hat, ist ihm wohl rechtlich kaum beizukommen.

Die Idee, unseriös erscheinende eBayhaie zu listen, ist zunächst mal gut. Sie wirft aber genausogut rechtliche Bedenken auf, denn sehr schnell kann dem Board oder seinen Autoren geschäftsschädigendes Verhalten unterstellt werden.
 
szem schrieb:
Wie das denn? Meines Wissens bleibt das Urheberrecht im engeren Sinne immer bei dem Verfasser eines Textes. Dann gibts ja noch zig verwandte Rechte (Verlag, Verwertung und wie sie alle heißen), die du abgeben kannst. Aber Urheber bleibst du trotzdem, egal wo es veröffentlicht wird. Bin kein Jurist, aber ich glaub, so ist das ...
Ich bin auch kein Jurist und habe mich da auf #10 bezogen, ohne die dortige Quelle zu überprüfen!
d'Averc schrieb:
schändliche strafen ... pranger ... aber dann bitte im mittelalterforum.
:rolleyes:
Erfahrungsberichte mit irgendwelchen Produkten werden ja auch gerne gelesen und tragen zur Kaufentscheidung bei. Empfehlungen, bei welchem Händler man gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat, bei denen man z.B. besonders kulant und fair bedient oder schlicht betrogen wurde, sind aber für den Käufer sehr interessant und wichtig! Das kann natürlich durchaus auch etwas mit "Pranger" zu tun haben, aber das hat sich der Händler dann meist auch verdient!
bassick schrieb:
Die Idee, unseriös erscheinende eBayhaie zu listen, ist zunächst mal gut. Sie wirft aber genausogut rechtliche Bedenken auf, denn sehr schnell kann dem Board oder seinen Autoren geschäftsschädigendes Verhalten unterstellt werden.
Das ist sicher eine gefährliche Grauzone. Und bevor man so etwas initiiert, sollte man sich rechtlich gut absichern. Das ist u.U. teuer und kaum im Sinn vom Musik-Service (seriöser Händler ;) ). Wäre das Board unabhängig, könnte ihm natürlich auch "geschäftsschädigends Verhalten" vorgeworfen werden. Der Beigeschmack ist aber umso bitterer, wenn ein Händler (und damit ja fraglos ein Konkurrent der EBay-Säcke) als Board-Betreiber im Hintergrund steht, wie in unserem Board.
 
bassick schrieb:
Ich finde, dass Dude sehr gelassen reagiert und das ist nach momentaner Rechtssprechung wohl auch die beste Reaktion :( :

--- Im Folgenden geht es um die besondere rechtliche Situation bei der Nutzung von Inhalten im Internet:-------------
Im Rahmen von Internetnutzung ... . (Quelle: Bartsch&Partner, RAe)
--------------------------------
Das heißt also, dass Dudes Beitrag nicht exklusiv z. B. auf seiner Homepage zu finden war und mit dem Hinweis auf Urheberschaft nicht geschützt ist. Da der Versteigerer nur auszugsweise Textpassagen benutzt hat und diese somit abgeändert hat, ist ihm wohl rechtlich kaum beizukommen. ...
Stimme Dir jetzt ohne intensivere Kenntnis der rechtlichen Situation zu, dass es oft - und so auch hier - nicht einfach ist, einen "eindeutigen Rechtsverstoß" auszumachen. Ich wäre da sehr vorsichtig. Jeder, der Gerichtsentscheidungen aus den unterschiedlichsten Bereichen verfolgt, weiß, dass es oft überhaupt nicht eindeutig ist, wie ein Gesetz genau zu interpretieren ist.
bassick schrieb:
... Die Idee, unseriös erscheinende eBayhaie zu listen, ist zunächst mal gut. Sie wirft aber genausogut rechtliche Bedenken auf, denn sehr schnell kann dem Board oder seinen Autoren geschäftsschädigendes Verhalten unterstellt werden.
Ebenfalls meine Zustimmung. - Wenn dann müßte mMn sehr vorsichtig formuliert und sachlich belegt werden, was genau geschehen ist, so dass sich jede/r ein eigene Bild machen kann.
 
bassick schrieb:
Das heißt also, dass Dudes Beitrag nicht exklusiv z. B. auf seiner Homepage zu finden war und mit dem Hinweis auf Urheberschaft nicht geschützt ist.
Sorry, Bassick, aber der Schluss ist aufgrund der von dir zitierten Textpassage IMO nicht zulaessig. Urheberrecht per se kann nicht erloeschen, egal ob da jetzt ein Hinweis dabei steht oder nicht, ob das auf seiner eigenen Homepage oder im Forum abgespeichert ist, das ist unerheblich. Das Urheberrecht an einem Werk entsteht im Augenblick des Schaffens. Wie die Sache jedoch weiter bearbeitet werden darf, ist eine andere Sache. Von Veroeffentlichung, Verwertung, Verkauf etc. red ich noch gar nicht ... Die Frage ist weiterhin, inwiefern eine Textpassage ueber Klanghoelzer als originaeres Werk zu verstehen ist. Aber ich wollte nur das Prinzip Copyright noch mal beschreiben ...
 
Hallo Leute!

Ich hatte nun E-Mail-Kontakt zu dem Händler und wir sind bisher noch auf keinen grünen Zweig gekommen. Er wollte auch hier noch Stellung beziehen, da müssen wir mal abwarten.

Ich habe gerade einen Brief verfasst, der die Sache hoffentlich klärt und bitte euch darum diesen zu kommentieren. Was denkt ihr, könnte man sich drauf einigen?

Sehr geehrter Herr Kempf,

ich möchte hiermit zu unserem Schriftwechsel bezüglich meiner Beschreibungen verschiedener Tonhölzer, welche Sie auszugsweise in Ihren Artikelbeschreibungen in ebay verwendet haben, nochmals Stellung nehmen.

Ich möchte mich zunächst für meine erste E-Mail entschuldigen, da ich in dieser nicht immer den richtigen Ton getroffen habe und das Wort "geklaut" möglicherweise fehl am Platz ist.
Allerdings ändert dies nichts daran, dass ich die angesprochene Aktion nicht gutheißen kann und ich mich gezwungen fühlte etwas zu unternehmen.

Ich möchte unseren Konflikt nicht auf eine gerichtliche Ebene oder ähnliches heben, denn das wäre die Sache mit Nichten wert, viel mehr hoffe ich, dass wir uns auch so gütlich einigen können.

Was ich nicht möchte ist, dass ich oder das Musiker-Board in Verbindung mit den von Ihnen vertriebenen Instrumenten in Verbindung gebracht werden, denn mein Text ist als neutrale Informationsquelle für interessiere Musiker verfasst worden und das sollte er auch bleiben.

Wenn ich nun Ausschnitte genau dieses Textes zufälligerweise in einer ebay-Auktion finde, reagiere ich darauf verständlicherweise nicht mit Freude.
Gerade von Ihnen als sog. "Powerseller" erwarte ich etwas mehr Niveau und Geschäftsgebaren, die sich von anderen Händlern positiv abheben.
Wie ich aus Ihrer letzten E-Mail entnehmen konnte planen sie einen Ausbau Ihrer Produktpalette und ich denke, dass dies nicht (auch nicht teilweise) auf ein fremdes Fundament aufgebaut werden sollte.
Ich weiß nicht, ob Sie sich der Ironie Ihres Vorgehens bewusst sind, jedoch muss ich mich als Musiker fragen, wie der Verkauf von "Edel-Bässen" mit einer Artikelbeschreibung, gespickt mit fremden Textauszügen, einher gehen kann. Sollte die Beschreibung denn nicht dem angepriesenen Produkt entsprechen und ebenso exklusiv wie dieses selbst sein?

Natürlich fällt das in den wenigsten Fällen jemandem auf, Sie müssen sich jedoch damit abfinden, dass genau dies bei Ihren Angeboten entdeckt wurde und sollten sich darüber hinaus im Klaren sein, dass dies eben nicht geschäftsförderlich ist.
Sie sind dieses Risiko eingegangen und haben eben "Pech" gehabt.

Da ich schon seit langer Zeit im angesprochenen Musiker-Board aktiv bin und dort täglich mit Menschen zu tun habe, die mir am Herzen liegen, mache sogar zu meinen Freunden zähle, fragte ich dort um Rat.
Wie jeder einzelne diesen Vorfall bewertet ist jedem selbst überlassen; geurteilt (zu entnehmen aus Ihrer ersten E-Mail) habe ich nicht.

Soviel dazu, nun aber nochmals zurück zum Kernpunkt unserer Meinungsverschiedenheit.
Natürlich kann ich Ihnen nicht verbieten Informationen aus den von mir verfassten Texten zu ziehen, im Gegenteil, dafür sind sie verfasst worden, jedoch sollte man gerade als Geschäftsmann diese Informationen nicht einfach mit samt den Rechtschreibfehlern 1:1 übernehmen, sondern diese Informationen dazu verwenden selbst kreativ zu werden und das erlangte Wissen in eigene Worte zu fassen.

Ich schlage vor, dass Sie sich die eben angesprochene Arbeit machen und wir die Sache damit auf sich beruhen lassen.
Im übrigen konnte ich auch in anderen Artikelbeschreibungen von Ihnen Auszüge aus dem Tonhölzer-Beitrag finden, welche ich Sie bitte ebenfalls abzuändern.

Bitte haben Sie Verständnis für mein Anliegen und ich hoffe, dass Sie sich kompromissbereit zeigen.


Mit freundlichen Grüßen

Danke euch!:)
 
szem schrieb:
Sorry, Bassick, aber der Schluss ist aufgrund der von dir zitierten Textpassage IMO nicht zulaessig ...

Stimmt. Ich bezog mich eher auf:

"Die öffentliche Verbreitung dieser Ergebnisse ist jedoch nach § 23 UrhG nur mit Zustimmung des Urhebers zulässig"

Soll wohl heißen, dass die Verbreitung des unveränderten Erzeugnisses verboten werden kann. Das schließt nicht aus, dass Teile davon verändert irgendwo auftreten können.
Egal, es bleibt eine Sauerei, weil die Zitate zur kommerziellen Verwertung verwendet wurden.:mad:
 
bassick schrieb:
Stimmt. Ich bezog mich eher auf:

"Die öffentliche Verbreitung dieser Ergebnisse ist jedoch nach § 23 UrhG nur mit Zustimmung des Urhebers zulässig"

Soll wohl heißen, dass die Verbreitung des unveränderten Erzeugnisses verboten werden kann. Das schließt nicht aus, dass Teile davon verändert irgendwo auftreten können.
Egal, es bleibt eine Sauerei, weil die Zitate zur kommerziellen Verwertung verwendet wurden.:mad:
Stimmt, es ist eine Sauerei.

Ich bin im Dayjob Journalist und habe mit exakt jenem Problem, naemlich der Weiterverwendung von Information taeglich zu tun, sowohl aktiv wie auch passiv.

Es steht jedem zu, Information aus meinen Artikeln weiter zu verwenden, wegen meiner auch Teile daraus, korrekt zitiert mit Quellenangabe. Was jedoch nicht geht, ist das Kopieren ganzer Absaetze und die Weiterverwendung, sei sie nun kommerziell oder nicht (Ausnahme: die Verwendung als Lehrunterlage in Schulen oder an Unis, die ist erlaubt).

In dem konkreten Fall liegt eindeutig eine Verletzung von Dudes Urheberrecht vor. Und ich finde, er braucht sich da gar nicht fuer den rueden Ton entschuldigen, der ist angesichts solcher Methoden absolut angebracht. In Wien sagen wir: "Man muass den Leitn mi'm Oasch ins Gsicht foahn." (Uebersetzung fuer Basserkollegen noerdlich des Weisswurstaequators: "den Leuten mit dem Arsch ins Gesicht fahren") ;) Sonst merken sie sich das nicht. Wenn mir das passiert (und das ist es mir schon einige Male), dann bin ich bei weitem nicht so freundlich. Natuerlich geht das leichter, wenn die Anwaelte meiner Zeitung im Konzert mit mir ebenso unfreundlich sind ... ;)
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben