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Musikinstrumente von der Steuer absetzen

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MickyRoth
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Ich bin Freiberufler im IT-Bereich. Außerdem als Dozent und Datenschützer tätig.

Angenommen (rein hypothetisch), ich möchte mein Portfolio erweitern und zukünftig (wenn ich besser spielen kann und Kunden gewonnen habe) auch mal den einen oder anderen kostenpflichtigen Auftritt hinlegen, oder es zumindest versuchen, damit Geld zu verdienen... könnte ich dann nicht meine Musikinstrumente (Akustikgitarre, E-Gitarre, Verstärker), die ich dieses Jahr teuer erworben habe in der Steuererklärung (bzw. Einnahme/Überschussrechnung) als Abschreibung angeben?

Welche Nutzungsdauer würdet ihr dabei ansetzen? Ist 5 Jahre realistisch?
 
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Das geht im Prinzip. Allerdings wird das Amt nach einger Zeit prüfen, ob Du damit Gewinne erzielst, die höher sind als die Steuerersparnis. Ist das nicht der Fall, wird das Liebhaberei eingestuft und die Absetzbarkeit rückgängig gemacht mit der Folge entsprechender Steuernachzahlungen.
 
realistisch wäre es schon AAAABER:
dazu musst du dich erstmal als freischaffender künstler anmelden
was wiederum die automatische PFLICHTVERSICHERUNG in der Künstlersozialkasse zur folge hat,
von der du dich auf antrag zwar befreien lassen kannst, aber glaub mir, ist jede menge aufwand, papierkrieg und nerven
alle instrumente im wert von bis zu 400 euro gelten als GWG (geringfügiges Wirtschaftsgut und können im Regelfall im Jahr der Anschaffung komplett abgezogen werden)

UND:
je mehr in deiner steuererklärung drin steht, desto mißtrauischer werde die und vor allem...
desto mehr und penibler wird nachgeprüft...;)

Ansonsten bitte (D)einen Steuerberater hierzu befragen.
 
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