zur Sicherheit erstere Frage mit einem Anwalt, zweite mit einem Steuerberater besprechen. Frag zuerst den Steuerberater, dann kannst du die Beratungen zeitlich so machen, daß sie steuerlich geltend gemacht werden können.
...grob über den Daumen müssen total artfremde Tätigkeiten, die dein berufliches Zeitmanagement nicht beeinflussen, nicht dem Arbeitgeber gemeldet werden. Ausnahmen!! wenn du Beamter bist, muß alles gemeldet werden bzw. wenn entsprechende Klauseln in deinem Arbeitsvertrag stehen, daß alles gemeldet werden muß!
Ich bin Arbeitgeber+ hätte nichts dagegen, wir haben hier ein vernünftiges Betriebsklima, würde mich trotzdem freuen, wenn ich solche Tatsachen nicht über Dritte erfahren würde, sprich, ich fände es gut, wenn einer meiner Angestellten kommt + mitteilt, ich mach ab dann + dann nebenbei dieses oder jenes...
Gewerbeanmeldung (benutz mal die Suchmaschine) sollte unbedingt vermieden werden, sie hat nur Nachteile, wenn ich mich richtig erinnere gibt es Ausnahmeregelungen für Trainer + Übungsleiter - was für den Sport gilt, wird wohl auch für Kultur gelten!!
Wie sieht das aus, machst du Musik für Geld? Und weiß das das Finanzamt? Einfachste Möglichkeit ist, das Einkommen aus dem Unterricht da anzuhängen.
Aber wie gesagt, guter Steuerberater ist sowieso notwendig, besprich das mit ihm - in der Regel ist die Beratung sinnvoll investiertes Geld.