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Musikunterricht privat geben

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SuperHolz
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Hallo,
als Arbeitnehmer in einem musikfremden Beruf würde ich gerne ab und zu ein paar Stunden Privatmusikunterricht geben.
Muß ich davon meinen Arbeitgeber in Kenntnis setzen oder diese Tätigkeit sogar als Gewerbe anmelden?
Wer hat mit so was schon Erfahrung?
 
Eigenschaft
 
zur Sicherheit erstere Frage mit einem Anwalt, zweite mit einem Steuerberater besprechen. Frag zuerst den Steuerberater, dann kannst du die Beratungen zeitlich so machen, daß sie steuerlich geltend gemacht werden können.

...grob über den Daumen müssen total artfremde Tätigkeiten, die dein berufliches Zeitmanagement nicht beeinflussen, nicht dem Arbeitgeber gemeldet werden. Ausnahmen!! wenn du Beamter bist, muß alles gemeldet werden bzw. wenn entsprechende Klauseln in deinem Arbeitsvertrag stehen, daß alles gemeldet werden muß!
Ich bin Arbeitgeber+ hätte nichts dagegen, wir haben hier ein vernünftiges Betriebsklima, würde mich trotzdem freuen, wenn ich solche Tatsachen nicht über Dritte erfahren würde, sprich, ich fände es gut, wenn einer meiner Angestellten kommt + mitteilt, ich mach ab dann + dann nebenbei dieses oder jenes...

Gewerbeanmeldung (benutz mal die Suchmaschine) sollte unbedingt vermieden werden, sie hat nur Nachteile, wenn ich mich richtig erinnere gibt es Ausnahmeregelungen für Trainer + Übungsleiter - was für den Sport gilt, wird wohl auch für Kultur gelten!!
Wie sieht das aus, machst du Musik für Geld? Und weiß das das Finanzamt? Einfachste Möglichkeit ist, das Einkommen aus dem Unterricht da anzuhängen.

Aber wie gesagt, guter Steuerberater ist sowieso notwendig, besprich das mit ihm - in der Regel ist die Beratung sinnvoll investiertes Geld.
 
Das sind eindeutig Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, da die Umsatz und Gewinngrenzen als Abgrenzung zum Gewerbebetrieb sicherrlich nicht erreicht werden. Daher auch keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Du kannst sofort anfangen, solltest Dir jedoch die Genehmigung Deiner Nebentätigkeit vom Arbeitgeber holen, um etwaige arbeitsrechtliche Konsequenzen abzusichern.
Für´s Finanzamt reichen in dieser Größenordnung eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung und ein Zusatzformular für die ESt-Erklärung/LSt-Jahresausgleich, was bedeutet, dass der für Deine Unterrichtstätigkeit angemessene Aufwand (z. B. Saiten bei "Gittern/Bassern") Deine Einnahmen mindert. Darüber, was angemessen ist, und ob der von Lite-MB angesprochene "Übungsleiter-Freibetrag" in Frage kommt, möchte ich hier nicht diskutieren.
 
mit der freiberuflichen Tätigkeit kommst du schon dann in Konflikt, wenn die überwiegende Zahl deiner Schüler aus einem Verein kommen + die Abrechnung über den Verein läuft (->Stichwort: Scheinselbständigkeit) - deshalb auch der Hinweis auf die Übungsleiter-Klausel.

Ich bin schon immer der Meinung, daß man als Musiker genug Argumente haben/finden sollte um als Künstler/Freiberufler anerkannt zu werden. Nutz mal die Suchmaschiene, gibt genügned Threads hier, wo das Finanzamt aus unerfindlichen Gründen den Hammer reingemacht haben - ...meist ist das wohl internes Machtgerangel...


---
Edit/Nachschlag: Bei mit läuft das schon fast 30 Jahre auf freiberuflicher Basis, aber ich bin auch im "sonstigen Leben" mit meinem Ing.-Büro Freiberufler, ich persönlich hatte noch nie Probleme mit dem FA, im Gegenteil, ich kenne die eher als kulant - ...ist halt wie überall: "wie man in den Wald brüllt..."
 
..vielen Dank für die Info.

Wißt ihr zufällig noch, wie solche Einkünfte aus "freiberuflicher Tätigkeit" vom Finanzamt behandelt werden. Muß dann dafür auch eine Lohnsteuer abgeführt werden - und wie sieh es mit der MWSt aus?
 
Lohnsteuer nicht! Die Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit werden deinem zu versteuernden Einkommen zugeschlagen, kann natürlich sein, daß du durch die Steuerprogression in eine andere Steuerklasse kommst (sprich höheren Steuerprozentsatz)...

MWSt ist umsatzabhängig, kannst du wählen bis zu einem bestimmten Betrag, darüber ein Muß.

->Steuerberater!!!!!!
 
Lite-MB schrieb:
Lohnsteuer nicht! Die Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit werden deinem zu versteuernden Einkommen zugeschlagen, kann natürlich sein, daß du durch die Steuerprogression in eine andere Steuerklasse kommst (sprich höheren Steuerprozentsatz)...

MWSt ist umsatzabhängig, kannst du wählen bis zu einem bestimmten Betrag, darüber ein Muß.

->Steuerberater!!!!!!
Ergänzend:
@Lite-MB: Steuerklasse ist Quatsch - Steuersatz ist richtig - bitte nicht böse sein :wink:
@Superholz: Wenn Du Einkünfte in Größenordnung von ein paar hundert Euro/Jahr anpeilst mache Dir keinen Kopp. Wie gesagt: Ordentliche Einnahmebelege/Quittungen ausstellen, für das Finanzamt nachvollziehbare Ausgabenbelege sammeln, die im Zusammenhang mit Deiner Unterrichtstätigkeit stehen, Einnahmenüberschussrechnung plus Formular am Jahresende fertig machen. Umsatzsteuervorabzug gibt in dieser Größenordnung keinen Sinn, da Du dann evt. kein "kleiner Selbständiger" mehr bist und quartalsweise USt-Meldungen durchführen (nur noch online!) und ggf. zahlen musst.
Des weiteren schließe ich mich Lite-MB an. Wir können hier keine Steuerberatung machen.
 
d'Averc schrieb:
Ergänzend:
...@Lite-MB: Steuerklasse ist Quatsch - Steuersatz ist richtig - bitte nicht böse sein :wink:
....

im Gegenteil, ich hab mir gestern abend den halben Kopf zerbrochen, wußte schon daß Steuerklasse nicht richtig ist (deshalb auch die Zusatzerläuterung), bin aber partout nicht auf Steuersatz gekommen - ...manchmal ist das wie Blackout...
 

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