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Musizieren zu Hause erlaubt

McCoy
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Es gibt ein neues BGH-Urteil zum Thema Hausmusik.

Das heute-Team vom ZDF schreibt dazu
ZDF schrieb:
Hausmusik müsse in gewissen Grenzen als übliche Freizeitbeschäftigung möglich sein, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Verfahren aus Augsburg um das Trompetenspiel eines Berufsmusikers. Maßstab sei der verständige Durchschnittsmensch. Es komme allerdings immer auf den Einzelfall an. Die Art des Instruments, die wahrnehmbare Lautstärke im Nachbarhaus und mögliche Erkrankungen der Nachbarn müssten berücksichtigt werden, so die Richter in Karlsruhe. (Az. V ZR 143/17)

Den kompletten Text und ein dazugehöriges Video dazu kann man hier nachlesen bzw. sehen:
https://www.zdf.de/nachrichten/heute/trompetenspielen-im-reihenhaus-bgh-hinnehmen-100.html

:great: :great: :great:

Viele Grüße,
McCoy
 
Eigenschaft
 
Also im Endeffekt nix Neues und alles wie gehabt. Sommerloch muss dieses Jahr sehr groß sein, wenn schon sowas in die Nachrichten gezerrt wird.
 
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Auch wenn ich den Trompeter, um den es im Urteil geht, nicht selbst als Nachbar haben möchte :redface: begrüße ich natürlich dieses Urteil.
 
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Es komme allerdings immer auf den Einzelfall an. Die Art des Instruments, die wahrnehmbare Lautstärke im Nachbarhaus und mögliche Erkrankungen der Nachbarn müssten berücksichtigt werden, so die Richter in Karlsruhe

Na Rechtssicher hört sich das nun aber nicht unbedingt an, sagt eigentlich nur aus das es nicht generell verboten werden kann
 
es sagt vor allem aus, dass die vorher bestimmte Regelung zu streng war (mehr Übungsstunden pro Woche und in geringem Maße erlaubter Privatunterricht).

In einem anderen Bericht zu diesem Fall (einen Link speicher ich nicht lange) hab ich gestern gelesen, dass es auch darauf ankäme, "wie viele falsche Töne" gespielt würden. Davon ist hier nicht mehr die Rede. Das war aber ein Punkt, der mich dabei extrem gestört hätte: Üben ohne falsche Töne, noch dazu mit Musikschülern?
 
eines fehlt mir bei der ganzen story: hat der trompetenmensch bei sich zu hause irgendetwas an schalldämmung eingebaut?
überei ist für unbeteiligte nervig, gerade wenn es auch professionell und täglich über stunden betrieben wird. und diese nachtschicht und tagsüber schlafen problematik ist mir nur zu bekannt.
ich habe glück, lebe in einem freistehenden haus, kann auch in der nacht klavier und gitarre üben und die nachbarn haben sich schon eher verwundert gezeigt, wenn sie am wochenende kein schlagzeug hören. dann ist die band hier, es ist auch nicht sehr laut was nach außen dringt. aber ich kann ja auch von meiner seite mir mühe geben, daß es nicht zuviel wird.
 
Rechtssicher hört sich das nun aber nicht unbedingt an
Man muss Urteile lesen können, und das kann nicht jeder (no offence - es kann auch nicht jeder Autos reparieren und Elektroinstallationen verlegen, aber viele tun's trotzdem): Der BGH (unser höchstes Zivilgericht) hat hier den verbindlichen Rahmen gesteckt, in welchem Ausmaß Musik, die den Nachbarn stört, stattfinden darf. Natürlich gibt es da keine absoluten Werte und Zeiten, denn jeder Einzelfall liegt anders (Reihenhaus / Eigentumswohnung vs. freistehendes Einfamilienhaus). Und das ist nun von Amts- und Landgerichten im Einzelfall zu beachten. Die meisten Richter/innen bekommen das recht gut hin.

Leider scheint der Drops in diesem Fall aber noch nicht gelutscht zu sein: Der klagende Nachbar hat lt. dpa angekündigt, er werde weiter alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, damit der Trompetenspieler einen Proberaum im Haus dämmt. Dann könnte der Trompeter seinen Beruf vernünftig ausüben und die Nachbarn (schau an, jetzt sind es schon mehrere!) könnten ungestört im eigenen Haus leben. Offensichtlich ist der "Nachbar" auch einer von der Sorte, die den eigenen Lärm nicht, den fremden aber doppelt laut hören (wollen).... Oder läuft der Nachbar nur in Filzpantoffeln flüsternd durch Haus und mäht seinen Rasen lautlos mit der Nagelschere?
 
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Man muss Urteile lesen können, und das kann nicht jeder (no offence - es kann auch nicht jeder Autos reparieren und Elektroinstallationen verlegen, aber viele tun's trotzdem): Der BGH (unser höchstes Zivilgericht) hat hier den verbindlichen Rahmen gesteckt, in welchem Ausmaß Musik, die den Nachbarn stört, stattfinden darf. Natürlich gibt es da keine absoluten Werte und Zeiten, denn jeder Einzelfall liegt anders (Reihenhaus / Eigentumswohnung vs. freistehendes Einfamilienhaus). Und das ist nun von Amts- und Landgerichten im Einzelfall zu beachten. Die meisten Richter/innen bekommen das recht gut hin.
Ok, Asche auf mein Haupt, der Kommentar bezog sich auf den Eingangspost mit dem Zitat vom ZDF. Allerdings hat das ZDF das Urteil wohl sehr verkürzt dargestellt und einige wichtige Passage weggelassen.
So haben die Richter wohl z.B. auch einen groben Richtwert von Werktags 2-3 Stunden und an Sonn- und Feiertagen 1-2 Stunden festgelegt, womit das Urteil dann in einem anderen Licht erscheint :)
Hier etwas ausführlicher: https://www.mdr.de/nachrichten/ratgeber/nachbarschaftsstreit-hausmusik-bundesgerichtshof-100.html
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Leider scheint der Drops in diesem Fall aber noch nicht gelutscht zu sein: Der klagende Nachbar hat lt. dpa angekündigt, er werde weiter alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, damit der Trompetenspieler einen Proberaum im Haus dämmt. Dann könnte der Trompeter seinen Beruf vernünftig ausüben und die Nachbarn (schau an, jetzt sind es schon mehrere!) könnten ungestört im eigenen Haus leben. Offensichtlich ist der "Nachbar" auch einer von der Sorte, die den eigenen Lärm nicht, den fremden aber doppelt laut hören (wollen).... Oder läuft der Nachbar nur in Filzpantoffeln flüsternd durch Haus und mäht seinen Rasen lautlos mit der Nagelschere?
Naja, immer schwierig zu beurteilen wenn man die genauen Umstände nicht kennt, aber solche wie von Dir beschriebenen Nachbarn gibt es ja leider zu Hauf in Deutschland, kann halt nur von mir selbst ausgehen und da hätte ich als Trompeter, grade auch im eigenen Haus schon von mir aus ein Interesse mir einen gedämmten Raum zu schaffen um die Nachbarn nicht zu stören, weil nichts ist so schlimm wie ein ständig andauernder Nachbarschafts-Krieg, der meist erst endet wenn einer wegzieht.
 
Asche auf mein Haupt
Nicht nötig, wir sind hier im Musiker-Board (nicht im Juristenforum). ;)
Ich wollte nur darstellen, dass sich Juristendeutsch nicht immer leicht liest und die Entscheidung des BGH schon tiefer geht als die bisher ergangene Rechtsprechung. Nix für ungut...

da hätte ich als Trompeter, grade auch im eigenen Haus schon von mir aus ein Interesse mir einen gedämmten Raum zu schaffen um die Nachbarn nicht zu stören,
Das versteht sich, dass ich beim Musizieren nicht auch noch ein Fenster aufmache, sondern eher für Schalldämmung sorge....
Ich kann aber aus eigener Erfahrung (freistehendes Haus, Schallschutzfenster, Wanddämmung) sagen, dass man Schlagzeug und Bass trotzdem draußen noch hört. Und wenn Du dann einen Nachbarn hast, der sich über jede akustische Immission auf seinem Grundstück echauffieren kann (weil er sich aufregen will...), dann kommt man an seine Grenzen.
Ich kenne diesen Trompeter-Einzelfall auch nicht detaillierter. Aber wenn dieser Trompeter einen einigermaßen vernünftigen Rechtsanwalt hat, wird ihm dieser (hoffentlich) dazu raten, trotz des (musikerseits) erfreulichen Urteils eine geeignete Schalldämmung zu installieren. Und was dann noch nach außen dringt, muss der Nachbar wohl aushalten....
 
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Die Pressestelle des BGH bringt eine Mitteilung mit mehr Details: http://juris.bundesgerichtshof.de/c...ument.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0171/18

Demnach hatte das Landgericht die Spielzeit auf maximal zehn Stunden pro Woche werktags (Montag-Freitag) zwischen 10 und 12 Uhr und 15 und 19 Uhr sowie an bis zu acht Samstagen oder Sonntagen im Jahr zwischen 15 und 18 Uhr jeweils maximal eine Stunde beschränkt. Dem BGH ist das zu wenig und benennt einen Orientierungsrahmen von zwei bis drei Stunden an Werktagen sowie 1-2 Stunden an Sonn- und Feiertagen. Das ist deutlich mehr als das Landgericht vorher zubilligen mochte.

Bei den streitenden Parteien handelt es sich um Eigentümer bzw. Nießbrauchnutzer. Spannend fände ich noch die Fragestellung, ob die Entscheidung in einem Merhfamilien- bzw. Mietshaus grundsätzlich eine andere wäre.
 
Bei den streitenden Parteien handelt es sich um Eigentümer bzw. Nießbrauchnutzer. Spannend fände ich noch die Fragestellung, ob die Entscheidung in einem Merhfamilien- bzw. Mietshaus grundsätzlich eine andere wäre.
Hmm, warum sollte, ob nun Eigentümer oder Mieter oder sonst was spielt ja in der Sache eigentlich nur eine untergeordnete Rolle, dürfte allerdings noch komplizierter werden weil dann sicher auch noch der Vermieter als Dritte Partei involviert ist (Mietminderung u.s.w.)
 
Glaube auch, dass Eigentumsverhältnisse im Grundsatz keinen Unterschied machen - in der Konsequenz schon.

Der Vermieter ist ja involviert, wie bluesbreakers schon schrob, wenn ein Mieter Mietminderung vornimmt. Komplizierter könnte es auch werden, wenn es um Schalldämmungsmaßnahmen geht, weil dies wiederum der betreffende Mieter (Musiker) mit seinem Vermieter absprechen muss, während der Mieter als Eigentümer direkt handeln kann ...

x-Riff
 
während der Mieter als Eigentümer direkt handeln kann ...
... während der Eigentümer direkt handeln kann.... (der Eigentümer als Vermieter ist schon wieder schwieriger, weil Schall dämmungsmaßnahmen wiederum die Wohnfläche kleiner machen, dann stimmt der Quadratmetermietpreis wieder nicht - ach, Leute, das ist alles nicht so einfach....) ;)
 
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Moinsen,

ich finde das Urteil als ´Grundsatzentscheidung´ und durch die Erweiterung des zeitlichen Rahmens auf werktags 2-3 Stunden und WE 1-2 Stunden schon wichtig. Vorher war hier und dort nur von einer Std. die Rede. Das war wirkl. kompetter Quatsch, denn da hab ich mich grade warmgespielt...

Dennoch muss ich selber erleiden, dass dir das letztlich alles nur wenig bringt, wenn man einfach bornierte, egoistische Nachbarn hat. Die begreifen nicht, dass Rücksichtnahme immer eine beidseitige Sache ist. Bei Streitereien mit denen gibts dann eben nur Verlierer. :weird:

Ich komme da einfach nicht ins unbeschwerte oder kreative Spielen (oder gar Singen), wenn ich weiß, dass die Nachbarn an der Wand oder vor der Tür hängen. Die meisten Instrumente lassen sich sinnvoll leider nur mit einer gewissen Lautstärke spielen. Sonst ist es zwar nicht umsonst, bleibt aber halbgar... Somit ändert sich für mich im Grunde nichts, trotz des Urteils.
:nix:

Eigentlich hat sich das Gericht gedanklich schon einigerm. mit den Interessen der Musiker befasst. Auf mich trifft ein Teil der Begründung des Gericht fast wörtlich zu - nämlich die Passi mit den Formulierungen:

- übliche Formen der Freizeitbeschäftigung
- wesentlicher Teil des Lebensinhalts
- von erheblicher Bedeutung für die Lebensfreude und das Gefühlsleben
- freie Entfaltung der Persönlichkeit

Lustigerweise wollte ich auch schon mal Trompete lernen, habe es aber aus gen. Grümdem gelassen. Und... zu dem Thema fällt mir die Beobachtung eines ehem. Bandkollegen ein. Der meinte, "fast alle die dauerh. Musik machen, hatten schon in der Schulzeit freistehende Elternhäuser..." :gruebel:

ps.
Ich denke, die Grundsätze sind auf Mieter übertragbar. Nachbarn, die unberechtigt wg. Musiklärm die Miete mindern, müssen nun damit rechnen eine Räumungsklage zu verlieren...
 
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