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Nebengewerbe in der Veranstaltungstechnik

sebseb
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Liebes Musiker-Board,

ich hätte nicht gedacht dass das nach etlichen Jahren stiller Board-Mitgliedschaft mein erster Post hier sein würde. Hallo zusammen, schön, da zu sein! :)

Im richtigen Leben habe ich einen ganz normalen Vollzeitjob als Angestellter. Veranstaltungstechnik mache ich schon seit Langem, aber hauptsächlich als Hobby. Jetzt würde ich gerne ein Nebengewerbe anmelden, um Firmen gegenüber als Freelancer Rechnungen schreiben zu können, auch wenn ich mit nur wenigen bezahlten Jobs im Jahr rechne. Das Vorhaben umfasst sowohl Dienstleistungen als Tontechniker/Stagehand etc., als auch die Vermietung von eigenem Material. Mit Dingen wie Gewerbeanmeldung, dem "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" und der Kleinunternehmerregelung habe ich mich bereits befasst.

Mich interessiert jetzt, was ich mit meinem Vorhaben sonst noch beachten sollte, besonders was Versicherungen angeht. Über meinen Hauptjob bin ich sozialversichert, mit gesetzlicher Krankenversicherung, sowie über die BG unfallversichert. Zudem habe ich unabhängig davon privat eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Privathaftpflichversicherung. Meine Fragen:

- Deckt meine a) BG-Unfallversicherung, b) Krankenkasse, c) Berufsunfähigkeitsversicherung und d) Privathaftpflichtversicherung Tätigkeiten in diesem Nebengewerbe ab?
- Bin ich verpflichtet, zusätzlich irgendwelche Versicherungen dafür abzuschließen?
- Ist es ratsam, zusätliche Versicherungen oder Mitgliedschaften dafür abzuschließen?
- Was sollte ich sonst noch so beachten?

Bei euch gibt es doch bestimmt ein paar Leute, die das gleiche machen. Wie handhabt ihr das?

Fetten Dank für eure Unterstützung!

Grüße von sebseb

(PS: mir ist klar, dass ich in einem Forum keine Rechtsberatung oder bindende Aussagen erwarten kann. Es geht mir eher darum mal Tipps und Erfahrungen von Gleichgesinnten einzuholen.)
 
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Hi sebseb,
zu ein paar Sachen kann ich was sagen.
Du solltest das auf jeden Fall auch mit Deinem Arbeitgeber besprechen. In den seltensten Fällen werden da Einwände erhoben, aber zum einen musst Du ihm das eh mitteilen, zum anderen geht es um das Vertrauensverhältnis und zudem kann er mindestens verlangen, dass sich das nicht auf Deine Arbeitsleistung auswirkt.

Auch der Krankenkasse musst Du eine Mitteilung machen. Solange Deine Hauptbeschäftigung Deine angestellte Tätigkeit ist, bleibt alles beim alten, ab einem bestimmten zusätzlichen Verdienst erhöht sich auch Dein Krankenkassenbeitrag und Du musst eventuell angeben, wann und wie viel Du nebenberuflich arbeitest.

Ob Deine Versicherungen nebenerwerbliche Tätigkeiten mit abdecken, klärst Du am besten mit ihnen selbst nach einem Blick in die Versicherungspauschale.

So weit erst mal kn Kürze, good luck,
x-Riff
 
Also ich hab eine Betriebshaftplichtversicherung beim VDMV abgeschlossen (die aber wiederum die Privathaftplicht einschließt). Im Zweifel bei deiner jetzigen Versicherung nachfragen. Gewerbliche Tätigkeiten sind bei einer normalen Privathaftpflicht i.d.R. nicht mit abgedeckt - deswegen heißt es ja "Privat"... ;)
 
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Du hast geschrieben, dassDu Dich schon mit der Gewerbeanmeldung beschäftigt hast.
Ist das Ergebnis, dass Du ein Gewerbe anmelden musst und dass Du Mitglied in einer Kammer bist?
Wenn ja, würde ich die an Deiner Stelle ordentlich löchern, was das angeht.

Wenn es in Deiner Nähe sowas wie Existenzgründer-Beratung, - Lotsen oder so etwas gibt, wäre ein Termin oder ein Gespräch auch nicht so verkehrt.

Das betrifft dann auch so Dinge wie Deine AGBs, die Verträge, die Du benutzt und erstellst, z.B. für das Verleihen von Gegenständen - das alles ist für Haftungsfragen mindestens genauso wichtig wie Versicherungen.

x-Riff
 

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