• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Nebengewerbe und das Versichern vom Studioeqiupment

  • Ersteller SoundGear
  • Erstellt am
SoundGear
SoundGear
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
12.12.22
Registriert
15.08.06
Beiträge
499
Kekse
1.874
Hi,

da hat jemand aus seinem Hobby einen netten Nebenjob gemacht und ein Gewerbe angemeldet. Das Equipment (Interface, Mikros, Studiomonitore,... / Wert unter 2000€) steht im Haus der Eltern, wo er mit 19 noch wohnt. Die Wohnung ist auch im Gewerbeschein als "Betriebsstätte" angegeben.

Jetzt kommen folgende Fragen auf:

- wer haftet bei Einbruch für den Schaden am Equipment?
- wer haftet bei Brand oder Wasserrohrbruch?

--> Umfasst die private Hausratsversicherung auch diese Dinge oder wird sie sich distanzieren?

Außerdem interessant:
- Haftung bei mobilen Aufträge (Live-Recording, VA-Technik) und Diebstahl
- Haftung von Personen- und Sachschäden (Instrumente) durch umfallende Mikrofonständer oder Stolpern über Mikrofonkabel

Hat jemand Tipps oder kann aus eigener Erfahrung sprechen?

LG
Patrick
 
Eigenschaft
 
Das Equipment (Interface, Mikros, Studiomonitore,... / Wert unter 2000€) steht im Haus der Eltern, wo er mit 19 noch wohnt. Die Wohnung ist auch im Gewerbeschein als "Betriebsstätte" angegeben. Jetzt kommen folgende Fragen auf:

- wer haftet bei Einbruch für den Schaden am Equipment?
Nach reiflicher Überlegung würde ich sagen: der Täter! ;) :)

Umfasst die private Hausratsversicherung auch diese Dinge (...)?

Von einer Feld-, Wald- und Wiesen-Hausratversicherug ausgehend: ja! Ich habe schon mal was zu diesem Thema geschrieben, z.B. da, da und da.

Arbeitsgeräte und Arbeitseinrichtungsgegenstände werden sogar ausdrücklich als versicherte Sachen genannt. Allerdings ist Hausrat in Räumen, die nur gewerblich genutzt werden, nicht versichert. Die Abgrenzung zum Gewerbe findet also über den räumlichen Anwendungsbereich statt, nicht über die jeweils versicherte Sache. In rein gewerblich genutzten Räumen sind - folgerichtig - auch "normale" Hausratgegenstände nicht versichert.

Außerdem interessant:
- Haftung bei mobilen Aufträge (Live-Recording, VA-Technik) und Diebstahl
- Haftung von Personen- und Sachschäden (Instrumente) durch umfallende Mikrofonständer oder Stolpern über Mikrofonkabel
Soweit sich Fragen um die Haftung bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten in der Tätigkeitsausübung drehen, kann man nur dringend zu einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung raten. Im Übrigen gelten Ansprüche aus der (vertraglichen) Nicht-oderSchlechterfüllung wie auch wegen Schäden an gemietetem Material (ausgen. Immobilien) leider als "nicht versicherbar".
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Hallo,

es haftet nach unserem Recht tatsächlich der Verursacher.
Wenn dieser nicht bekannt ist, was bei Einbrechern ja schon mal der Fall sein kann, dann haftet niemand.
Eine Versicherung trägt nur das, wofür sie abgeschlossen ist, was sich aus dem Versicherungsvertrag weitgehend ergibt.

Was eine private Hausratversicherung im Einzelfall tun wird, kann man pauschal schwer vorhersehen.
Möglich ist da grundsätzlich alles.

Wenn man befürchtet oder befürchten muss, im Rahmen seiner Berufstätigkeit eventuell andere Personen durch Unachtsamkeit
zu schädigen, dann sollte man in der Tat ernshaft und konkret über eine Berufshaftpflichtversicherung nachdenken, die ähnlich wie
die Privathaftpflicht gar nicht so furchtbar teuer ist, wenn die Risiken sich im Rahmen halten.

Ob man Gerätschaften im Wert von rund 2000 Euro versichern will, das würde ich überdenken.
Meiner privaten Ansicht nach lohnt sich das in der Regel nicht.

Grüße
Jürgen
 
weltklassejungs
  • Gelöscht von peter55

Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben