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Neuinterpretierte "Klassik" mit Hilfe von Elektronik

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mockingbird90
mockingbird90
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Wie sieht es aus wenn Klassik mit elektronischen Klangerzeugern neu interpretiert und kommerziell vertrieben wird?

Solange Werk und Noten gemeinfrei und MIDI-Files selbst erstellt/eingespielt sind sollte der Interpret/Produzent doch keine Probleme bekommen.


Interessant würde in einem solchem Fall auch sicherlich die Frage nach einem Plagiat in Richtung bisheriger klassischer Einspielungen mit Elektronik.



Grüße,
mockingbird90
 
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Solange Werk und Noten gemeinfrei und MIDI-Files selbst erstellt/eingespielt sind sollte der Interpret/Produzent doch keine Probleme bekommen.
Das würde ich auch so sehen. Wenn es gemeinfrei ist, vor allem, weil der Komponist schon lange tot ist, dann würde mir nichts einfallen, was einer solchen Neuinterpretation im Weg stünde. Das markante Bass-Ostinato aus Pachelbels Kanon wurde in den letzten Jahrzehnten beispielsweise in einige mehr oder weniger kommerziell erfolgreiche Songs eingebaut. Da niemand mehr die Rechte an dem Original hat, würde es wohl auch niemanden geben, der einen deswegen verklagen könnte.:gruebel:

Interessant würde in einem solchem Fall auch sicherlich die Frage nach einem Plagiat in Richtung bisheriger klassischer Einspielungen mit Elektronik.
Ich schätze, hier kommt es vor allem auf Arrangement und Instrumentation an. Arrangiert man beispielsweise das 3. Brandenburgische Konzert von Bach um, so dass alle Stimmen von einem monophonen, modularen Moog-Synthesizer gespielt werden, dann wäre das womöglich schon gefährlich nahe an der wohl berühmtesten Neuinterpretation von Wendy Carlos.

Dabei sollte man eventuell auch die Schöpfungshöhe betrachten. Übernimmt ein Musiker die klassische Vorlage 1:1 und legt nur einen Four-to-the-Floor-Beat darunter, könnte ich mir vorstellen, dass die Schöpfungshöhe nicht erreicht wird. Arrangiert ein Künstler hingegen die einzelnen Parts aufwendig um, bastelt an eigenen Synthesizer-Sounds und steckt sonst jede Menge Aufwand hinein, so dass man durchaus ein eigenständiges Werk erkennt, so scheint es mir wahrscheinlicher, dass die Schöpfungshöhe erreicht wird und der Künstler sich gegebenenfalls gegen ein Plagiat seiner Neuinterpretion rechtlich zur Wehr setzen könnte.
 

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