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Neuware bestellt -> Lieferung nicht im Originalkarton / Handbuch fehlt...

HonkMB
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hallo,
ich habe neulich bei musicworld brilon ein blackstar ht-5 top und eine blackheart bh112 box bestellt. die box kam in der originalen blackheart verpackung, aber das top kam in einer verpackung für korg stimmgeräte, ausserdem fehlte das handbuch.
das top funktioniert einwandfrei, aber wenn ich neuware bestelle, dann erwarte ich auch die lieferung mit allem zubehör und der ovp.
ich würde das top auch einfach zurückschicken und woanders bestellen, allerdings gibt es im moment leider lieferengpässe...

habe ich jetzt irgendeine rechtliche möglichkeit, eine preisreduzierung zu verlangen ?

beim grossen T zum beispiel, werden artikel mit beschädigter ovp als reduzierter b-stock verkauft.

grüsse
honk
 
Eigenschaft
 
Das hört sich doch sehr nach einem Vorführmodell an. Davon ab, dass es mal gar nicht geht, so was als Neuware zu verkaufen, muss da in jedem Fall ein Preisnachlass drin sein; wenn es tatsächlich ein Vorführmodell ist, ist es schließlich Gebrauchtware.
 
Naja... ein rechtliches Mittel hast du in dem Sinne nicht, denke ich.

Wenn du die Ware im Internet bestellt hast, kannst du diese innerhalb eines Monats zurückschicken und bekommst dein Geld zurück. (Fernabsatzgesetz)

Ansonsten kannst du nur einen Mangel geltend machen. Ich denke eine nicht vorhandene OVP und das fehlende Handbuch sind schon ein Mangel. Müsste man sicher nochmal prüfen.
Dann hat der Verkäufer aber zweimal die Möglichkeit diesen Mangel zu beheben, indem er die Sache repariert oder nachschickt.
Erst danach ist eine Wandlung gegen eine komplett neue Sache oder Geld möglich.

Ein Preisnachlass obliegt also wohl eher der Kulanz des Händlers.

Soweit mein Laienwissen im Schuldrecht. Alles ohne Gewähr! :rolleyes:
 
alles klar, danke ihr beiden.
ich werde mal mit einem mitarbeiter sprechen, wenn sich der laden kulant zeigt und etwas vom preis erlässt, dann freue ich mich, ansonsten geht der amp am ende der rückgabefrist zurück.
 

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