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Onlinerechte für ein Pseudonym bei der GEMA kündigen?

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Nabend,

Weiß jemand ob es theoretisch möglich wäre, bei der GEMA ein Pseudonym anzumelden und dann für dieses Pseudonym (und zwar nur für dieses Pseudonym) den Wahrnehmungsvertrag für die Onlineverwertung zu kündigen?

Falls Nein: Wäre es theoretisch möglich und rechtens, daß ein Urheber sich zusätzlich mit einem Pseudonym z.B. bei der ASCAP anmeldet und dort Werke anmeldet von denen die GEMA nichts weiß? Oder verstieße das gegen den Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA?
Was wären ggf. die Konsequenzen für den Urheber der so handelt?

Alternativ: Weiß jemand ob die Ein-Jahresfrist nur für die Onlinerechte gilt oder auch für alle anderen Rechte. Wäre es also theoretisch möglich, dass ein Urheber nur noch die mechanischen Vervielfältigungsrechte von der GEMA wahrnehmen lässt und alle anderen Rechte innerhalb eines Jahres aus dem Vertrag herauslöst und somit die 3 Jahresregelung für die anderen Rechte umgeht?
Wie ist das mit Territorien? Kann man die Wahrnehmungsrechte für bestimmte Territorien innerhalb eines Jahres herauslösen?
Oder gilt immer die 3 Jahres-Sperre und die Onlinerechte sind mit der Einjahresfrist eine Ausnahme-Regelung?
 
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Nabend,

Weiß jemand ob es theoretisch möglich wäre, bei der GEMA ein Pseudonym anzumelden und dann für dieses Pseudonym (und zwar nur für dieses Pseudonym) den Wahrnehmungsvertrag für die Onlineverwertung zu kündigen?
Nein, das ist m.E. nicht möglich. Ein Urheber kann nur einen Vertrag mit der GEMA abschließen, nicht zwei verschiedene Verträge unter verschiedenen Namen. Mit dem "Aufnahmeantrag für Urheber" muss auch eine Kopie des Personalausweises eingereicht werden. Ein Pseudonym kann man zusätzlich zu seinem bürgerlichen Namen anlegen lassen, das läuft dann aber auf derselben Mitgliedsnummer.

Alternativ: Weiß jemand ob die Ein-Jahresfrist nur für die Onlinerechte gilt oder auch für alle anderen Rechte. Wäre es also theoretisch möglich, dass ein Urheber nur noch die mechanischen Vervielfältigungsrechte von der GEMA wahrnehmen lässt und alle anderen Rechte innerhalb eines Jahres aus dem Vertrag herauslöst und somit die 3 Jahresregelung für die anderen Rechte umgeht?
Wie ist das mit Territorien? Kann man die Wahrnehmungsrechte für bestimmte Territorien innerhalb eines Jahres herauslösen?
Oder gilt immer die 3 Jahres-Sperre und die Onlinerechte sind mit der Einjahresfrist eine Ausnahme-Regelung?
Soweit ich weiß, gilt bei der GEMA grundsätzlich noch immer die dreijährige (Änderungs)Kündigungsfrist, sowohl für einzelne Rechtearten als auch für territoriale Einschränkungen. Es wird aber schon lange diskutiert, diese Frist für alles (nicht nur für Onlinerechte) auf 1 Jahr herunterzusetzen, da könnte sich also bald was ändern.
 

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