
musicmacher
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Nabend,
Weiß jemand ob es theoretisch möglich wäre, bei der GEMA ein Pseudonym anzumelden und dann für dieses Pseudonym (und zwar nur für dieses Pseudonym) den Wahrnehmungsvertrag für die Onlineverwertung zu kündigen?
Falls Nein: Wäre es theoretisch möglich und rechtens, daß ein Urheber sich zusätzlich mit einem Pseudonym z.B. bei der ASCAP anmeldet und dort Werke anmeldet von denen die GEMA nichts weiß? Oder verstieße das gegen den Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA?
Was wären ggf. die Konsequenzen für den Urheber der so handelt?
Alternativ: Weiß jemand ob die Ein-Jahresfrist nur für die Onlinerechte gilt oder auch für alle anderen Rechte. Wäre es also theoretisch möglich, dass ein Urheber nur noch die mechanischen Vervielfältigungsrechte von der GEMA wahrnehmen lässt und alle anderen Rechte innerhalb eines Jahres aus dem Vertrag herauslöst und somit die 3 Jahresregelung für die anderen Rechte umgeht?
Wie ist das mit Territorien? Kann man die Wahrnehmungsrechte für bestimmte Territorien innerhalb eines Jahres herauslösen?
Oder gilt immer die 3 Jahres-Sperre und die Onlinerechte sind mit der Einjahresfrist eine Ausnahme-Regelung?
Weiß jemand ob es theoretisch möglich wäre, bei der GEMA ein Pseudonym anzumelden und dann für dieses Pseudonym (und zwar nur für dieses Pseudonym) den Wahrnehmungsvertrag für die Onlineverwertung zu kündigen?
Falls Nein: Wäre es theoretisch möglich und rechtens, daß ein Urheber sich zusätzlich mit einem Pseudonym z.B. bei der ASCAP anmeldet und dort Werke anmeldet von denen die GEMA nichts weiß? Oder verstieße das gegen den Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA?
Was wären ggf. die Konsequenzen für den Urheber der so handelt?
Alternativ: Weiß jemand ob die Ein-Jahresfrist nur für die Onlinerechte gilt oder auch für alle anderen Rechte. Wäre es also theoretisch möglich, dass ein Urheber nur noch die mechanischen Vervielfältigungsrechte von der GEMA wahrnehmen lässt und alle anderen Rechte innerhalb eines Jahres aus dem Vertrag herauslöst und somit die 3 Jahresregelung für die anderen Rechte umgeht?
Wie ist das mit Territorien? Kann man die Wahrnehmungsrechte für bestimmte Territorien innerhalb eines Jahres herauslösen?
Oder gilt immer die 3 Jahres-Sperre und die Onlinerechte sind mit der Einjahresfrist eine Ausnahme-Regelung?
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