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Fachfrage zur GEMA ... Gesetzeslücke?

ne ne, ich mein nich nur diese produktions-cds, sondern es gibt tatsächlich deals, bei denen einzelne sender exklusiv mit dem aktuellsten audiomaterial aus den charts versorgt werden
 
Schon klar, deshalb sagte ich ja AUCH.

Vielleicht versteh ich nicht genau worauf Du hinaus willst. Dass die Labels die Sender kostenlos bemustern, um gespielt zu werden bzw. dass Die Sender keine Genehmigung von den Labels brauchen, wenn sie einen Vertrag mit der GEMA und der GVL haben, habe ich jetzt als selbstverständlich und als generell bekannt vorausgesetzt.

Vielleicht habe ich das

manche majors haben vereinbarungen mit bestimmten radiosendern und geben ihren katalog oder teile davon explizit für die nutzung in sendeelementen frei.

noch nicht verstanden. Welche Vereinbarungen und was meinst Du mit Sendeelementen? Die Eigenwerbung der Radios? Oder solche unsäglichen Scherze, wie sie Antenne Bayern bringt, wo sie dann oft die Refrains vor die Intros schneiden oder derart "Antenne Bayern" drüber singen lassen, dass man meint es gehöre zum Lied? SOLCHE Dinge wären nämlich sicherlich erlaubnsipflichtig (und sind mMn völlig :igitt:).
 
Ein Fall der ähnlich ist und mich sehr interessieren würde.

Sagen wir mal ein Künstler veröffentlich unter Creative Commons, sein Werk wird entsprechend der Lizenz genutzt. Dieser Künstler wird später Mitglied der GEMA. Was passiert dann mit dem Werk? Das wäre ja prinzipiell der gleiche Sachverhalt, nur dass jeder der dieses Werk so nutzt wie er es durfte Ärger mit der GEMA bekommt und den Künstler verklagen müsste. Was in dem Fall eines einzigen Lizenznehmers schon nervig ist wird hier ja vollständig unpraktikabel.

Werden CC Werke dann ausgenommen oder darf jemand der jemals etwas getan hat was unter CC Lizenz steht (und sei es auch nur ein Remix oder eine Bearbeitung) nie mehr in die GEMA eintreten?


Mal als konkreteres Beispiel: Man stelle sich vor jemand betreibt ein privates, nichtkommerzielles Webradio in dem Werke gespielt werden in denen unter CC lizenzierte Werke gespielt werden und dies laut dem Modus der Lizenz auch erlaubt ist. Jetzt kommt die GEMA an und will Geld sehen weil ein Werk mittlerweile in ihrem Katalog gelistet ist, natürlich inklusive Nachzahlung auf die komplette Laufzeit des Radios was ja durchaus einige Euros sind.
Der Betreiber hat sich aber auf die dem Werk beiliegenden Lizenzvereinbarungen verlassen.
 
entweder der urheber nimmt diese werke bei der anmeldung aus und sie bleiben cc, oder er muss die cc-lizenz zugunsten der GEMA zurückziehen. das ist aber kein gema-spezifisches problem, sondern ein allgemeines problem mit lizenzen. von seiten cc müsste es irgendwelche verbindlichen laufzeiten geben, damit nutzer wirklich rechtssicherheit haben.

@UranusEXP: so ähnlich, dass die sender diese sachen für promos, betten, drops, jingles etc benutzen und verwursteln dürfen. dass sich antenne bayern dafür ne extra genehmigung einholt bezweifel ich, die werden das einfach als drop ansehen, der rhythmisch passend auf den song gespielt wurde.
 
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Ja, ambee hat recht, eine CC-Lizenz ist genau so zu behandeln, wie jede andere Lizenz die an Dritte vergeben wurde. Diese und ähnliche, teilweise in der Praxis unüberwindbaren Probleme, die leider im Zusammenhang mit CC auftauchen, haben wir hier kürzlich ausführlich diskutiert:

https://www.musiker-board.de/musikbusiness-recht/347786-cd-pressung-kennzeichnung.html#post4611785 (Das Thema zieht sich durch bis zum Ende des Threads)

ambee schrieb:
@UranusEXP: so ähnlich, dass die sender diese sachen für promos, betten, drops, jingles etc benutzen und verwursteln dürfen. dass sich antenne bayern dafür ne extra genehmigung einholt bezweifel ich, die werden das einfach als drop ansehen, der rhythmisch passend auf den song gespielt wurde.

Ah, ok. Ich dachte bisher auch das sich ABY das einfach rausnimmt, nach dem Motto "Wer sollte sich beschweren? Es kann sich kein Label und kein Verlag leisten, sich mit uns Ärger einzuhandeln." :D
Witzig finde ich das - wie gesagt - eigentlich nicht, was die da teilweise machen.
 
Ja, ambee hat recht, eine CC-Lizenz ist genau so zu behandeln, wie jede andere Lizenz die an Dritte vergeben wurde. Diese und ähnliche, teilweise in der Praxis unüberwindbaren Probleme, die leider im Zusammenhang mit CC auftauchen, haben wir hier kürzlich ausführlich diskutiert:

https://www.musiker-board.de/musikbusiness-recht/347786-cd-pressung-kennzeichnung.html#post4611785 (Das Thema zieht sich durch bis zum Ende des Threads)
Ich hab mir das mal durchgelesen, das ist für jemanden der nur seine Musik veröffentlichen will ganz schön verfahren.

Aber mal ganz naiv gefragt. Gibt es denn eine Alternative zur CC die in der Praxis nicht so schwieriger zu händeln ist?
 
Aber mal ganz naiv gefragt. Gibt es denn eine Alternative zur CC die in der Praxis nicht so schwieriger zu händeln ist?

Ja, aber die willst Du nicht wissen. ;) Spaß beiseite:

Wenn man mal versucht die Problematik eben von dieser Seite her zu verstehen, wird einem plötzlich die Legitimation bzw. sogar Notwendigkeit von Verwertungsgesellschaften klar. Sie sind u.a. auf als Antwort auf genau die Probleme entstanden, vor denen die "Generation CC" jetzt teilweise auch wieder steht.

Will man die Probleme lösen, landet man wieder bei einem ähnlichen System wie der GEMA. Etwa: Eine zentrale Institution wo jeder der unter CC-Lizenz veröffentlichen will, seine Werke verbindlich anmelden muss. Diese Institution muss dann aber auch für einen eventuellen LizenzNEHMER rechtssichere Angaben machen und auch die Verantwortung übernehmen. Sprich finde ich ein Werk in der Datenbank und es ist als CC ausgewiesen, muss die Institution die Verantwortung dafür übernehmen, wenn ich trotz Einhaltung der entsprechenden Lizenzbestimmungen von Dritten belangt werde.

So eine Institution ist ohne eigene gesetzliche Grundlage und "quasi-staatliche" Befugnisse in der Praxis schwer denkbar. Wer sollte - auch die finanzielle - Verantwortung übernehmen, dass die Rechte alle garantiert sind? Man braucht leider eine gewisse "Amts-Struktur": Alle Lizenzgeber (Urheber) müssen mit persönlichen Daten erfasst sein, etc.. Wie sollte eine "CC-GEMA" aussehen? Ein Portal, wo man unter einem Nicknamen irgendwelche Werke anmeldet? Welcher Betreiber würde den Kopf hinhalten und für die Richtigkeit der Nutzerangaben einstehen? Nutzt man heute ein GEMA-Werk und hält die Lizenzbestimmungen ein, ist die Sache absolut wasserdicht. An dieser Stelle kommt noch hinzu:

CC mit den variablen Lizenzbedingungen (v.a. der in der Praxis eigentlich unmöglichen Unterscheidung kommerziell/nicht-kommerziell) verkompliziert die Sache enorm. Denn heute ist es in dem System UrhG/GEMA so, dass jeder auch für kommerzielle Zwecke jedes Werk nutzen darf (Bearbeitung, Sync, Werbung, etc. ausgeschlossen), solange er "angemessene Vergütung" - sprich GEMA - bezahlt...

STOP! Kurzer Einwurf, eine Live-Erkenntnis sozusagen :D:

Mir fällt gerade zum ersten Mal Folgendes auf: CC versucht mit dieser Unterscheidung u.U. eine Unterminierung des UrhG. Konsequent zu Ende gedacht könnte man unter CC weit "nutzerfeindlicher" und rigider Vorgehen als mit dem UrhG! CC will - von der Idee her - es doch dem Urheber optional erlauben, sein Werk GRUNDSÄTZLICH bestimmten Personen oder Unternehmen nicht für kommerzielle Verwertung freizugeben. Also auch nicht, für "alles Geld der Welt" , wenn er halt nicht will. Das UrhG ist da anscheinend teilweise sogar "kulturfördernder" und "piratistischer" (sorry, nicht wieder falsch verstehen ;)), da gibt es nämlich eine Reihe von Schranken, die auch bei kommerzieller Nutzung von Belang sind. Beispiel:

Zwangslizenz im Urheberrecht

Das UrhG koppelt das nur an eine angemessene Vergütung. CC - wenn ich recht verstehe - will u.a. dem Urheber die Möglichkeit erlauben, sich komplett auf seine Rechte zu setzen, sobald auch nur ansatzweise kommerzielle Motive bei der Nutzung im Spiel sind. Da gibt es also eine Bestimmung im UrhG, die gemacht wurde, um zu Vermeiden, das z.B. eine (böse ;)) Plattenfirma ein Monopol auf einen Titel bekommt. Das progressive CC-Modell sieht entsprechendes nicht vor und könnte somit einer solchen Monopolisierung zu gunsten einzelner Plattenfirmen vorschub leisten. Bizarr.

Noch "besser" wird es, wenn wir die Kombination UrhG/GEMA betrachten. Als GEMA-Mitglied, kann ich z.B. NICHT verhindern, dass eine Nachwuchsband meinen Titel am (kommerziellen) Dorffest spielt oder eine private Musikschule mit ihren Kids eine CD damit aufnimmt (immer vorausgesetzt, es werden Gebühren bezahlt). Als Mitglied der "CC-Mafia" (Satire macht halt Spass ;)) oder auch als nur "Nicht-GEMA"-Mitglied KANN ich das komplett verbieten oder horrende Vergütung verlangen.

Folglich: Nach dem CC-Modell kann - "bösen" Willen vorausgesetzt - ein Urheber teilweise sogar rigider und egoistischer sein geistiges "Eigentumsrecht" durchsetzen, als Mithilfe von UrhG/GEMA! Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Sehr interessant.

Fairerweise muss natürlich gesagt werden, dass ich umgekehrt als GEMA-Mitglied keine kostenlose Nutzung bei den obigen Beispielen erlauben könnte, unter CC theoretisch zumindest schon.
Zurück zu unserer "CC-GEMA". Also wie sollte das in der Praxis aussehen? Man könnte auf die Idee kommen, das der GEMA noch auf den Rücken zu binden, aber das wäre schlicht nicht finanzierbar. Ein extremer Aufwand, ohne zusätzliche Einnahmen. Viellicht können wir freiwillige und ehrenamtliche Mitarbeiter aus der Piratenpartei rekrutieren?! (Ich kann's halt nicht lassen ;))

Es gibt ja schon Testläufe bei Schwesterngesellschaften im europäischen Ausland, die es den Mitgliedern erlauben unter CC zu veröffentlichen. Allerdings löst das ja noch nicht die genannten Probleme. Die entsprechenden Werke fallen halt einfach aus deren Verantwortungsbereich raus und können nicht etwa ÜBER die Gesellschaft zu CC-Bedingungen lizenziert werden. Aber genau DAS wäre notwendig.

Der CC-Stempel müsste amtlich und wasserdicht sein. Ich sehe nicht, wie das auf breiter Basis funktionieren sollte.



Edit:

Expertenfrage:

Als der Anspruch auf angemessene Vergütung eingeführt wurde, gab es doch die sog. Linux-Klausel:

Mit einer von 2000 bis 2002 erarbeiteten Modernisierung des deutschen Urheberrechts sollte gesetzlich verankert werden, dass ein Urheber auf eine angemessene Vergütung in keinem Fall verzichten kann.[4] Theoretisch hätte das für Händler, die freie Software verkaufen, eine Rechtsunsicherheit zur Folge gehabt, da Programmierer möglicherweise im Nachhinein einen Anteil des Erlöses hätten verlangen können, was Möglichkeiten des Missbrauchs eröffnet hätte. Mit der Ergänzung des Gesetzentwurfs um die sogenannte Linux-Klausel wurde die GPL (und ähnliche Lizenzen, die „unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen“, vgl. § 32 Abs. 3 Satz 3 UrhG) jedoch auf eine sichere rechtliche Basis gestellt.

Quelle: Wikipedia

Darauf basieren ja seitdem alle "freien Lizenzen", auch CC. Ohne diesen Zusatz wären freie Lizenzen ohne Rechtsunsicherheiten für den Lizenznehmer GAR NICHT mehr möglich gewesen. So. Jetzt lässt aber das Gesetz ja nur folgende Möglichkeit:

(3) Auf eine Vereinbarung, die zum Nachteil des Urhebers von den Absätzen 1 und 2 abweicht, kann der Vertragspartner sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. Der Urheber kann aber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen.

Das muss doch heissen, ALLE bekommen ein einfaches Nutzungsrecht, EGAL ob kommerziell oder nicht. Ist also diese Unterscheidung von CC evtl. überhaupt nicht mit dem UrhG vereinbar?! Sprich folgende Zwickmühle als Urheber:

-Ich vergebe eine "Pseudo"-CC-NC-Lizenz => Rechtsunsicherheit für ALL Nutzer, da nach UrhG nicht möglich => potentielle Nachforderungen angemessener Vergütung
-Ich vergebe - dem UrhG gemäß - "unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann" => kommerzielle Nutzung kann ich nicht unterbinden

:confused::confused::confused:
 
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CC mit den variablen Lizenzbedingungen (v.a. der Unterscheidung kommerziell/nicht-kommerziell verkompliziert die Sache enorm. Denn heute ist es in dem System UrhG/GEMA so, dass jeder auch für kommerzielle Zwecke jedes Werk nutzen darf (Bearbeitung, Sync, Werbung, etc. ausgeschlossen), solange er "angemessene Vergütung" - sprich GEMA - bezahlt...
Aber das ist doch Quatsch. Wenn ich ein Stück mit dem Modus "nicht kommerziell" veröffentliche heißt das doch erstmal nur dass doch nur nicht jeder das Stück kommerziell nutzen darf.

Einzelnen Lizenznehmer darf ich das natürlich erlauben. Und ich kann auch andere beauftragen es anderen zu erlauben (wie bei Jamendo Pro, wo man Abgaben zahlt, die Stücke kommerziell genutzt werden und dies entsprechend an die Urheber verteilt wird). Dann müsste es doch theoretisch möglich sein die GEMA hiermit zu beauftragen - wenn sie es denn zulassen würde. x


Ich hab ja als Urheber ein gewisses Interesse daran die Werke so zu veröffentlichen wie ich es will, und auch gewisse Dinge verbieten oder erlauben wie ich es will - und wie du richtig erkannt hast ist die CC nicht gegen das Urheberrecht gewand sondern basiert ganz fundamental auf ihm.



Wobei das ganze auch damit steht und fällt wo man die Grenze zur kommerziellen Nutzung zieht. Eine Dorfband die gerade mal die Spritkosten ersetzt bekommt? Ein Werbebanner auf der Homepage? Oder erst wenn wirkliche gewerbliche Nutzung vorliegt... alles sehr kompliziert.

Nun ja - irgendwie auch interessant dass wenn man Musiker werden will idealerweise ein Jurastudium beginnen sollte. ;)
 
Aber das ist doch Quatsch. Wenn ich ein Stück mit dem Modus "nicht kommerziell" veröffentliche heißt das doch erstmal nur dass doch nur nicht jeder das Stück kommerziell nutzen darf.

Das ist kein Quatsch. Ich muss aber präzisieren: Ich meinte es würde die zentrale Verwaltung durch eine "CC-GEMA" verkomplizieren bzw. unmöglich machen. Das System VGs LEBT ja genau vom "Kontrahierungszwang", sprich sie MÜSSEN jedem Nutzer die Rechte einräumen, ich habe als Nutzer EINEN zentralen Ansprechpartner und nicht einen Urheber, den ich in Timbuktu ausfindig machen muss und mit ihm in Landessprache einen 20-seitigen Vertrag aushandeln muss. It's not a bug, it's a feature ;)

Einzelnen Lizenznehmer darf ich das natürlich erlauben. Und ich kann auch andere beauftragen es anderen zu erlauben (wie bei Jamendo Pro, wo man Abgaben zahlt, die Stücke kommerziell genutzt werden und dies entsprechend an die Urheber verteilt wird). Dann müsste es doch theoretisch möglich sein die GEMA hiermit zu beauftragen - wenn sie es denn zulassen würde. x

Guck' Dir mal noch bitte meinen Edit an, den habe ich gemacht, ohne dienen Post zu bemerken. U.U. gibt es wirklich nur ein GANZ oder GAR NICHT...

Wobei das ganze auch damit steht und fällt wo man die Grenze zur kommerziellen Nutzung zieht. Eine Dorfband die gerade mal die Spritkosten ersetzt bekommt? Ein Werbebanner auf der Homepage? Oder erst wenn wirkliche gewerbliche Nutzung vorliegt... alles sehr kompliziert.

Auch wieder ein Beispiel, wo man, wenn man darüber nachdenkt, vielleicht gewisse "Gedankengänge" der GEMA bzw. des Gesetzgebers doch nachvollziehen kann. In dem Fall halt die - oft und schnell kritisierte - Haltung nicht grundsätzlich zwischen kommerziell und nicht-kommerziell zu unterscheiden. .

Nun ja - irgendwie auch interessant dass wenn man Musiker werden will idealerweise ein Jurastudium beginnen sollte. ;)

Zusätzlich noch BWL und Nachrichtentechnik schaden auch nicht :D
 
Zusätzlich noch BWL und Nachrichtentechnik schaden auch nicht :D
Mit Nachrichtentechnik könnte ich da noch dienen... ;)

Deinen Edit habe ich jetzt gelesen. Irgendwie empfinde ich das als sehr unbefriedigend, denn ich würde meine Werke gerne so verbreiten dass sie jeder hören kann und darf, sie in einem Internetradio selbstverständlich gespielt werden können, gerne auch Bearbeitungen machen kann (und soll mich da auch nicht fragen müssen), ich aber möchte dass meine Name damit verbunden bleibt und wenn jemand das gewerblich nutzen will ich daran partizipiere.

Bliebe da am Ende wirklich nur noch die Wahl zwischen Public Domain und absoluter Restriktion? Falls es wirklich zu so etwas kommen sollte würde ich mich eher für ersteres entscheiden, aber so richtig glücklich wäre ich damit auch nicht.
 
Deinen Edit habe ich jetzt gelesen. Irgendwie empfinde ich das als sehr unbefriedigend, denn ich würde meine Werke gerne so verbreiten dass sie jeder hören kann und darf, sie in einem Internetradio selbstverständlich gespielt werden können, gerne auch Bearbeitungen machen kann (und soll mich da auch nicht fragen müssen), ich aber möchte dass meine Name damit verbunden bleibt und wenn jemand das gewerblich nutzen will ich daran partizipiere.

Das ist ja nur allzu verständlich. Man muss aber halt verstehen wie und warum diese vertrackte Situation entstanden ist. Der Knackpunkt hier ist ja der Anspruch auf angemessene Vergütung auf den der Urheber nicht vertraglich verzichten kann. Stünde im Gesetz, Urheber kann darauf verzichten, könnte man gleich die ganze Idee in die Tonne treten, denn dann stünde einfach z.B. in jedem Vertrag: "Urheber verzichtet auf angemessene Vergütung und eventuelle Nachforderungen, blabla". Die ganze Konstruktion dient als Schutz z.B. gegen die Ausbeutung von Urhebern durch weit überlegene Plattenfirmen. Und das ist doch eine Angelegenheit die Du sicherlich unterstützt...

Wenn man sich zunächst drauf einigen könnte, dass das ganze halt einfach erstmal ein Sch****-Dilemma ist, aus dem es eben keinen einfachen Weg mit trivial-populistischen Lösungen gibt, dann sind wir einen großen Schritt weiter und erst dann kann mMn eine fruchtbare Diskussion entstehen.

Bliebe da am Ende wirklich nur noch die Wahl zwischen Public Domain und absoluter Restriktion? Falls es wirklich zu so etwas kommen sollte würde ich mich eher für ersteres entscheiden, aber so richtig glücklich wäre ich damit auch nicht.

Ich weiß es nicht, ich bin da mit meinem Latein am Ende und habe auch noch keine brauchbaren Infos dazu gefunden. Letztlich gibt es ja immer Wege jenseits des Rechtssystems, das hieß früher mal...lass mich überlegen...Dings...ja genau...Vertrauensbasis und faires Miteinander...
Natürlich kann jeder alle denkbaren Lizenzbedingungen aufstellen. Wer z.B. auf seinen Anspruch auf angemessene Vergütung verzichten will, kann das natürlich in der Praxis tun, wenn das Gegenüber genügend Vertrauen hat (Nichts anderes passiert - leider unwissentlich - in der Praxis ja mit CC auf breiter Basis). Aber genau da wird eben genau das Medium, das diese ganzen tollen neuen Möglichkeiten bietet, gleichzeitig zum zusätzlichen Problem aufgrund seiner Anonymität und v.a. zwischenmenschlichen Unverbindlichkeit.

Wenn wir diskutieren, welche Gesetze nun gut oder schlecht sind, sollten wir uns vielleicht auch mal wieder darauf besinnen, dass alleine schon die Tatsache, dass überhaupt Gesetze notwendig sind um eine Gesellschaft zu regulieren, keine Selbstverständlichkeit ist, sondern eigentlich ein trauriges Zeichen von Dekadenz. Aber gerade in Deutschland wird man das wohl nie verstehen, da ist das Gesetz das ultimative Symbol für Vernunft und Gerechtigkeit.
 
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Was viele Unternehmen auch gar nicht wissen: In vielen Fällen kann man GEMA-Material komplett kostenlos haben! Im Gegensatz zu "gemafrei", das kostet immer. Wieso nun das? Beispiel:

Ein Unternehmen plant einen bundeslandweiten Radio-Werbespot. Das heisst schon mal: Anfallende GEMA-Gebühren trägt sowieso der Radio-Sender! Nicht das Unternehmen. Viele GEMA-Mitglieder wären sicherlich bereit, ihr Material ohne zusätzliche Vergütung für diesen Verwendungszweck freizugeben, da eine relevante Nutzung stattfindet und sie so über die GEMA-Ausschüttungen "ihren Schnitt machen".
Wirklich? Die meisten Sender rechnen doch gar nicht titelgenau ab, das dürfte dann bei Werbespots auch nicht anders sein.
 
Wirklich? Die meisten Sender rechnen doch gar nicht titelgenau ab, das dürfte dann bei Werbespots auch nicht anders sein.

Und du bist dir sicher, dass sich da nach 12 Jahren - so alt ist der von dir zitierte Beitrag - sich da nix geändert hat?

Hast du eine aktuelle Quelle zu den derzeit gültigen Abrechnungsmodi, aus der man deine Annahme ableiten kann?

Gruß
Martin
 
Selbst wenn sich da was geändert hätte: 2010 war es eben nicht so.
Und ob Werbespots überhaupt titelgenau abgerechnet werden – wer weiß?
 
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