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PC Kauf für Band von der Steuer absetzen!

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hexenhammer666
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Salve!

Frage: Wir sind seit diesem Jahr als GbR beim Finanzamt gemeldet. Nun plane ich einen Recording PC anzuschaffen, der zu 80 % für die Band genutzt wird. Was muß ich beachten ( z.B. bei der Rechnungsausstellung) wenn ich den PC bei der nächsten Steuererklärung als Bandequipment absetzen möchte?

Thanx im vorraus!
 
Eigenschaft
 
Besser, Ihr nutzt den zu mindestens 90% für die GbR, sonst ist der Anteil der Privatnutzung dem Finanzamt zu hoch und er ist gar nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig.
 
Reicht es wenn ich in der Komission angeben lasse "Bandname Recording PC" ?? bzw. wie sollte eine glaubwürdig ausgestellte Rechnung aussehen???
 
Damit eine Rechnung voll (100%) abzugsfähig und ansetzbar ist, muss der Empfänger in der Rechnung genau bezeichnet sein. Als am besten :

xyz "Band" GbR
Stones Strasse 66
1977 Discohausen


Das FA ist bei solchen Sachen inzwischen wohl sehr genau.
I.d.R. kann man so einen PC dann über 3 Jahre linear abschreiben.

Sollte der PC im Proberaum stehen, kann man ihn sicherlich zu 100% ansetzen.
Aber das FA könnte das nachpüfen und schauen, ob dort private Sachen drauf sind.

Topo :cool:
 
Das heißt also mein Privatname dürfte dann nur unter der GbR stehen, z.B. z.H. Hans Müller?

Eine Komissionierung auf der Rechnung ist nicht ausreichend demnach? Könnte es Probleme geben wenn der PC bei einem Bandmitglied zu Hause steht??

Man kann den PC komplett abschreiben in 3 Jahren??
 
Allgemeiner gefragt: Wenn man Equipment oder auch Miete für Proberaum von der Steuer absetzen will - ist es dafür Voraussetzung, die Band als GbR anzumelden? (Voraussetzung, klar, natürlich, dass einigermaßen regelmäßig auch Einnahmen (Gagen) da sind). Wird dann der Gewinn/Verlust der GbR zu gleichen Teilen auf die Bandmitglieder aufgeteilt? (Die GbR selbst macht ja wohl keine eigene Steuererklärung). Was ist mit Equipment, das einzelne Bandmitglieder anschaffen? Z.B. neue Saiten für den Kontrabass (der ausschließlich im Rahmen der Band genutzt wird) oder der Gitarrist kauft einen neuen Verstärker.

Nachtrag: Sorry, ich hatte die oben geposteten Infos zur Besteuerung von Musikern (mit der Info der OFD Karlsruhe) übersehen...
 
Wenn ihr eine GbR meldet, dann müsst ihr die Einnahmen und Ausgaben teilen.
Sprich: Die GbR kauft die Saiten und die schmälern den Gewinn.

Wenn jeder für sich arbeitet, dann müsst ihr eine GbR gürnden (Band), jeder nochmal dazu ein Einzelunternehmen, welches der GbR Rechnungen schreibt. Dann seid ihr auf der sicheren Seite.

Aber mein Tipp: Jeder soll sich ein Einzelunternehmen anmelden.

Somit bekommt einer die Gage (Einnahmen), alle schreiben ihm ne Rechnung (Ausgaben) und am Ende hat somit jeder den gleichen Gewinn und wenn jemand Saiten kauft, soll er sie von seinen eigenen Einnahmen abziehen.
 
Allgemeiner gefragt: Wenn man Equipment oder auch Miete für Proberaum von der Steuer absetzen will - ist es dafür Voraussetzung, die Band als GbR anzumelden? (Voraussetzung, klar, natürlich, dass einigermaßen regelmäßig auch Einnahmen (Gagen) da sind). Wird dann der Gewinn/Verlust der GbR zu gleichen Teilen auf die Bandmitglieder aufgeteilt? (Die GbR selbst macht ja wohl keine eigene Steuererklärung). Was ist mit Equipment, das einzelne Bandmitglieder anschaffen? Z.B. neue Saiten für den Kontrabass (der ausschließlich im Rahmen der Band genutzt wird) oder der Gitarrist kauft einen neuen Verstärker.

Nachtrag: Sorry, ich hatte die oben geposteten Infos zur Besteuerung von Musikern (mit der Info der OFD Karlsruhe) übersehen...

ausgaben für sachen die die band gemeinsam nutzt (PA, Proberaummiete etc.) werden aufgeteilt. den verteilungsschlüssel legt ihr fest. (I.d.R. zu Gleichen Teilen.)

kauft sich jemand einen neuen amp oder saiten, so sind dies sog. Sonderbetriebsausgaben , die zu 100 % demjenigen zugeordnet werden, dem sie entstanden sind.

Du musst also im Ernstfall für jeden Einzelnen das Sonderbetriebsvermögen "neben" der gewinnermittlung der GbR ermitteln.
 
Hi,

noch mal ein paar Sachen.
Vorab: es kann sein, dass das alles gar nicht so kritisch beäugt wird. Das variiert ziemlich, von Finanzamt zu Finanzamt und von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter. Es kann aber nicht schaden, sich einigermaßen gut vorzubereiten.

Ein PC ist natürlich generell für viele Sachen nutzbar. Bei einem PC würde ich im Unterschied zu einem notebook auch davon ausgehen, dass der Standort eine aussagekräftige Rolle bei der Nutzung spielt.

Insofern ist es hilfreich, wenn als regulärer Standort des PC der Proberaum angegeben wird. Ausser man stellt dar, dass man die Bearbeitung der Spuren, das Mastering etc. zu Hause macht.
Insofern ist auch hilfreich, dass man bestimmte features wie soundkarte, Interface, Schnelligkeit des Rechners etc. herausstellt, die plausibel machen, dass es kein Wald- und Wiesen-PC sondern ein Arbeitsgerät speziell für die Musik ist. Gleiches gilt für software und Zusätze wie Interface.
Generell kann man auf dem PC natürlich auch die WEB-Site der Band sowie emails verwalten, Covers gestalten, die Abrechnung machen und so fort.

Hilfreich ist natürlich, wenn man ein eigenen PC oder ein Notebook hat und darüber plausibel machen kann, dass der andere PC ausschließlich für Musik/die Band genutzt wird. Gleiches gilt - wie gesagt - wenn der PC im Proberaum steht.

Wie hier schon an anderer Stelle gesagt, sollte die Rechnung eben an "die Band" und nicht eine Privatperson gehen.

Es ist generell sinnvoll, sich sozusagen in die Lage des beurteilenden und vielleicht nicht viel von Musik/Musikproduktion kennenden Sachbearbeiters zu versetzen. Alles, was das Anliegen unterstützt und plausibel macht, dass es um einen (Neben-) Erwerb durch Musik und Musikproduktion geht, ist hier hilfreich.
 

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